IBKA NRW - Rundschreiben an Schulen

KÖLN. (hpd) In der letzten Schulferienwoche vom 30.07. bis zum 03.08.2007 versandte der Landesvorstand NRW des IBKA

(Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.) ein Rundschreiben an ca. 5500 Schulen in Nordrhein-Westfalen. Darin forderte er dazu auf, die mit 14 Jahren religionsmündigen Schüler und die Erziehungsberechtigten der Jüngeren über die rechtlichen Vorschriften zur Freiwilligkeit der Teilnahme am Schulgottesdienst sowie Religionsunterricht zu informieren.

In einem weiteren Schreiben wurden die Schulaufsichtsbehörden der fünf Regierungsbezirke sowie die NRW Schulministerin Sommer aufgefordert, im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht eine umfassende Information zu gewährleisten. In seiner Pressemitteilung "Schulgottesdienst: Schwänzen erlaubt!" vom 01.08.2007 wurde die Öffentlichkeit über das Rundschreiben in Kenntnis gesetzt.

Anlass des Rundschreibens waren Hinweise der Mitglieder des IBKA e.V., sowie deren Erfahrungen mit ihren Kindern im schulpflichtigen Alter, weshalb sich der Landesvorstand NRW des IBKA e.V. des Themas annahm. Diese Erfahrungen machen deutlich: Viele Schulleiter – welchen in NRW die Entscheidung obliegt, einen Gottesdienst zur Schulveranstaltung zu erklären – setzen diesen in den Stundenplänen an und versäumen die frühzeitige Information der Schüler und Eltern über die Freiwilligkeit der Teilnahme. Sie erwecken hierdurch den falschen Eindruck einer Verpflichtung.

Reaktionen seitens der Schulleiter

Neben den üblichen Lösch- und Lesebestätigungen; unter dem Betreff: 'Müll' eine Aufforderung, von weiteren Schreiben verschont zu bleiben; sowie der Unterstellung, mit 'Blödsinn' behelligt worden zu sein – wenngleich dieses nicht begründet werden konnte – erreichten den Landesvorstand Antworten unterschiedlichen Inhaltes. Es gab emotional aufgebrachte Rückmeldungen wie etwa die des Leiters einer Grundschule aus dem Großraum Aachen (wörtlich zitiert): "Guten Tag, ich bitte Sie nicht nur ausdrücklich, sondern erwarte von Ihnen, dass Sie unsere Schule aus Ihrem Verteiler zu streichen. Mit freundlichem Gruß ..."

Ein Beispiel für inhaltliche Zustimmung ist eine Antwort aus dem Großraum Bielefeld: "..., vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich sehr begrüße. Zwar verfahre ich in meinen Schulen schon immer nach diesen Prinzipien, weiß aber, dass dies leider nicht überall der Fall ist. ..."

Information über Rechtsvorschriften gilt als Glaubensrichtung

Verhaltene Zustimmung drückt auch diese Mail aus, ein Schulleiter im Kreis Kleve schreibt: " ... Besten Dank für die Übersendung der Informationen (die mir allerdings seit langem bekannt sind). Eigentlich seit immer verfahren wir an unserer Schule nach den (schul-)gesetzlichen Vorgaben. Es versteht sich selbstredend, dass der Besuch von religiösen Veranstaltungen jedweder Art und Konfession auf freiwilliger Basis beruht." Im weiteren Text setzt der Herr allerdings die Information über Rechtsvorschriften mit Glaubenslehre gleich: "Aus dem vorweg Geschriebenen ergibt sich ... , dass ich Ihren Brief nicht an die gesamte (mündige) Elternschaft weiter leiten werde (denn damit würde ich aus meiner Sicht ja eine Info-Schrift des IBKA verteilen und damit einer Glaubensrichtung ein spezielles Podium einrichten). ..."

Als ewig gestriger Katholik bezeichnet sich ein Schulleiter aus dem Großraum Neuß, verbittet sich weitere 'Belehrungen' und stellt die süffisante Frage, um was man sich denn eigentlich sorge.

Eltern- und Schülervertretungen

Wie bereits erwähnt, bat der Landesvorstand NRW in seinem Rundschreiben um Weiterleitung der Information zur Freiwilligkeit der Teilnahme an Schulgottesdienst und RU an die Eltern- und Schülervertretungen. Leider erreichten ihn bislang keinerlei Rückmeldungen, dass dieses geschehen ist. Statt dessen drohte ein Schulleiter telefonisch mit rechtlichen Konsequenzen; er sah es als Dreistigkeit an, ihn anzuschreiben, ohne sich hierfür eine Genehmigung des Ministeriums eingeholt zu haben.

Hiervon lässt sich der IBKA NRW jedoch nicht schrecken: Auch in Zukunft wird er als Interessensvertretung der Konfessionslosen die Informationspolitik der Schulen beobachten sowie weitere Aufklärungsarbeit leisten.

 

Rainer Ponitka