Scharia vs. Menschenrechte

LONDON. (IHEU) Mit einem jetzt veröffentlichten Grundsatzpapier an den

UN-Menschenrechtsrat hat die Internationale Humanistische und Ethische Union am 24. Februar auf Forderungen reagiert, die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (CDHRI) als komplementär zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR) zu begreifen.

Der pakistanische Botschafter hatte am 10. Dezember 2007, dem Tag der Menschenrechte, vor dem UN-Menschenrechtsrat erklärt, die CDHRI sei nicht alternativ, sondern ergänzend zur Allgemeinen Erklärung von 1948 zu verstehen.

1990 hatten die 57 Mitglieder der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) die CDHRI unterzeichnet, welche die Scharia als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert.

Die IHEU kritisiert mit ihrer aus 26 Punkten bestehenden Erklärung den Vorstoß des pakistanischen Botschafters und fordert den UN-Menschenrechtsrat auf, bei der Gewährleistung von Menschenrechten keinen Millimeter abzutreten. Es folgt eine kurze Zusammenfassung des Papiers.

Die Kairoer Erklärung und die Universalität der Menschenrechte

Während der UN-Menschenrechtskonferenz von 1993 setzten sich Iran und andere islamische Länder dafür ein, die CDHRI als Alternative zur UDHR anzuerkennen. Dieses Ziel wurde teilweise erreicht, nachdem der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte die CDHRI 1997 in das Werk „Human Rights: A Compilation of International Instruments: Volume II: Regional Instruments" aufnahm.

Komplementär oder Alternativ?

In der Sitzung vom 10. Dezember 2007 erklärte dann der pakistanische Botschafter, die CDHRI sei als Ergänzung zur UDHR geeignet, da sie die religiösen und kulturellen Besonderheiten islamischer Länder anspreche.

Die CDHRI kann jedoch nicht als komplementär betrachtet werden, da sie an keiner Stelle Verweise zur UDHR enthält und zudem alle Grundrechte der islamischen Scharia unterordnet (Art. 24 und 25). Allein aufgrund dieser Unterordnung werden die Artikel 2, 7, 12, 16, 19, 22 und 23 entkräftet.

Wie die Scharia Menschenrechte einschränkt, vor allem die Religionsfreiheit

Gemäß der Scharia sind Nichtmuslime und muslimische Frauen nicht als gleichberechtigt neben muslimischen Männern zu betrachten. Dadurch dass die Rechte vereinbar mit der Scharia sein müssen, werden einige Rechte, deren Gewährleistung Ziel der CDHRI ist, von derselben eingeschränkt.

Artikel 10 der CDHRI verbietet das Konvertieren von Muslimen durch Missbrauch ihrer Ignoranz. Da es in der islamischen Welt weithin verbreitet ist, dass nur Dummheit oder Zwang zum Abfall vom Glauben führen können, wird somit Konvertierung aus jeglichen Gründen unter Strafe gestellt. Der pakistanische Außenminister distanzierte sich in der Sitzung vom 14. Dezember von dem Allgemeinen Menschenrecht (UDHR Art. 18), seine Religion wechseln zu dürfen.

Beschneidung der Meinungsfreiheit

Auch beim Thema Meinungsfreiheit widerspricht die CDHRI der UDHR. Während die letztere die Meinungsfreiheit „ohne Rücksicht auf Grenzen" gewährt, garantiert die erstere diese Freiheit nur, solange die geäußerte Meinung nicht den Prinzipien der Scharia widerspricht oder dazu benutzt werden kann, den Glauben Dritter zu schwächen.

Die UN-Generalversammlung hat den Forderungen islamischer Länder nach Schutz vor Religionskritik im Dezember 2007 nachgegeben, als sie - unter Protest einiger säkularer Länder - eine Resolution gegen die Diffamierung von Religionen verabschiedete. Folglich steht jedem, der sich in seinem Glauben gekränkt fühlt, der Rechtsweg offen, um Religionskritiker zum Schweigen zu bringen.

Standhalten

Durch die Unterzeichnung der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam haben die OIC-Mitglieder mit den Menschenrechten gebrochen, die sie vorher durch die Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert hatten.

Ziel der OIC-Länder ist es, die Religions- und die Meinungsfreiheit zu beschneiden und die Menschenrechte auf die Religion per se zu erweitern. Die IHEU fordert daher alle Staaten auf, jeglichen Versuchen, die CDHRI der UDHR gleichzusetzen, standzuhalten.

(Übersetzung: hpd / Timothy Johnston)