HVD für Kultur als Staatsziel

BERLIN. (HVD) Der Humanistische Verband Deutschland begrüßt die Ergebnisse der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland".

Auch er fordert Kultur als Staatsziel. Der seit heute vorliegende Abschlussbericht weist dem Bund künftig eine noch stärkere Bedeutung in der Kulturpolitik und -förderung zu.

Kritik äußert der HVD allerdings an der deutlichen Kirchenlastigkeit einiger Empfehlungen. Diese konterkarieren letztendlich die Hauptaussagen des Berichtes zur Pluralität.

Kulturelle Bildung für alle

Dazu erklärte der Bundesvorsitzende des HVD, Dr. Horst Groschopp: „Dieser Abschlussbericht der Kultur-Enquete ist grundsätzlich zu begrüßen. Auch wir sind dafür, dass Kultur eine verfassungsmäßig festgeschriebene Aufgabe des Staates wird. Diese Zielsetzung ist besonders hervor zu heben. Die Autoren des Berichtes verteidigen die Pluralität unserer Kultur, eine deutsche oder gar christliche „Leitkultur" wird abgelehnt.

Auch der Humanistische Verband teilt die hohe Wertschätzung der Identität stiftenden Wirkung von Kunst und Kultur. Der Abschlussbericht begreift Kultur in ihrer ganzen Vielfalt, von den Künsten, über die Pflege der Traditionen und die Erinnerungskultur, die Soziokultur bis hin zu den populären Formen in den Medien. Wir sehen hier Aufgaben kultureller Bildung für alle. Diese bezieht selbstverständlich auch die humanistische Kultur mit ein.

Maßlose Überschätzung der Kulturleistung der Kirchen

Bedauerlich ist, dass in den Handlungsempfehlungen zur öffentlichen Kulturförderung die „kulturelle Tätigkeit der Kirchen" maßlos überschätzt wird. Auch wird hier die Pluralität zugunsten einer deutlichen Kirchenlastigkeit verletzt. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder geht offensichtlich davon aus, dass Kulturpolitik die Privilegien der Kirchen fortzuschreiben hat. Einer Religion und zwei Kirchen werden - angesichts der Säkularisierungen im Land - neue Missionsfelder eröffnet. Zudem werden den Kirchen umfangreiche Steuergeschenke versprochen. Der HVD empfiehlt den Haushältern aller Fraktionen und den Rechnungshöfen, hier besondere Obacht zu haben.

Sehr bedenklich ist, dass bei der Bezifferung der kirchlichen Kulturleistungen nicht zwischen gottesdienstlichen Veranstaltungen und Traditions- und Brauchtumspflege unterschieden wurde. Hier wären die Kirchen in der Beweispflicht gewesen, ob es sich um religiöse oder kulturelle Leistungen handelt. Wenn die Kirchen wollen, dass sie wie normale Kulturvereine behandelt werden, dann müssen sie sich aber auch mit Theatern oder Freiwilligen Feuerwehren vergleichen lassen. Der HVD geht - im Einklang mit dem Grundgesetz - davon aus, dass, wo Religionen oder Kirchen besondere Förderungen zugesagt werden, diese auch für Weltanschauungen und Weltanschauungsgemeinschaften gelten."