Wo bleibt Ethikunterricht in den Grundschulen? – Teil 1

Die weltanschauliche Schieflage der Landesregierung Baden-Württemberg

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Die Bildungspolitik sollte sich dringend auf die Realitäten einstellen. Kinder haben ein Recht auf vorurteilsfreie Bildung. Sie einseitig religiös beziehungsweise weltanschaulich zu beeinflussen ist Unrecht. Öffentliche Schulen sollten Erkenntnisse vermitteln, keine Bekenntnisse.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg und ihr Ministerpräsident haben es sich anscheinend zur "missionarischen" Aufgabe gemacht, die Religiosität zu stärken. Das wird unter anderem sichtbar an der anhaltenden Verschleppung der Einführung des Ethikunterrichts für die Mehrheit der Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören – während gleichzeitig ein bemerkenswerter Eifer darauf verwendet wird, für eine muslimische Minderheit islamisch-sunnitischen Religionsunterricht zu etablieren. Angesichts der Entkirchlichung der Bevölkerung sollte es sich die Landesregierung zur Aufgabe machen, Ethikunterricht für alle einzuführen und öffentliche Schulen als bekenntnisfreie Schulen nach Artikel 7, Absatz 3 GG einzurichten.

Ethikunterricht in Baden-Württemberg

Die Kultusministerkonferenz forderte 1972 für "Religionsflüchtige" unter den Schülern einen "Ersatzunterricht". Die Grundsatzentscheidung zur Einführung des Ethikunterrichts wurde in Baden-Württemberg 1976 getroffen. Die Regeleinführung des Ethikunterrichts – mit dem Status eines Ersatzfaches – erfolgte 1984 für die Sekundarstufe I und II ab Klasse 7/8. Die Landesregierung baute den Ethikunterricht im Land schrittweise aus. Mit dem Schuljahr 2018 begann die stufenweise Einführung des Ethikunterrichts für die Klassen 7 bis 5 –abwärts, und Jahre später als geplant. Seit dem Schuljahr 2021/22 steht Ethikunterricht ab Klasse 5 auf dem Lehrplan. Bildungspläne zur Ausweitung von Ethik auf die Grundschule sollen schon lange in Arbeit sein. 2018 sagte Susanne Eisenmann (Kultusministerin, CDU): "Auch an den Grundschulen ist es aus meiner Sicht notwendig, zukünftig Ethikunterricht anzubieten. Deshalb lassen wir schon jetzt die Bildungspläne dazu erarbeiten. Damit können wir nahtlos mit dem Ausbau des Ethikunterrichts an den Grundschulen beginnen, sobald der Ausbau in der Sekundarstufe I abgeschlossen ist". Worte, denen bis jetzt keine Taten folgten.

In Bayern und Rheinland-Pfalz gibt es Ethikunterricht an den Grundschulen seit 1972 (!). Eine aktuelle Schulstatistik für Bayern "Religions- und Ethikunterricht, Teilnehmer 2010-2023" zeigt für die Schuljahre 2010 bis 2023 eine stetig ansteigende Teilnahme am Ethikunterricht, auch an den Grundschulen. In Bayern haben im Schuljahr 2022/2023 an Grundschulen 32 Prozent der Schüler am Ethikunterricht teilgenommen. Das waren 216.019 Schüler – davon waren 137.066 Schüler ohne Religionszugehörigkeit – also beachtliche Zahlen, die erkennen lassen, was den Schülern in Baden-Württemberg vorenthalten wird.

Ethik als "Ersatzfach"

Das Alternativfach zum Religionsunterricht hat in anderen Bundesländern Bezeichnungen wie "Werte und Normen", "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde" (LER) oder Philosophie. Je nach Bundesland ist Ethikunterricht entweder als Ersatzfach für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, als Wahlpflichtfach oder als ordentliches Lehrfach konzipiert. In Baden-Württemberg hat Ethikunterricht den Status eines Ersatzfaches. Der Ersatzunterricht in Ethik ist Pflichtunterricht für alle Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sofern er in dem jeweiligen Bildungsgang eingerichtet ist. Dieser ist an der Grundschule jedoch noch nicht realisiert. Die Freistunde – sowohl für Religionsflüchtige als auch für Konfessionsfreie/Andersgläubige – zu verhindern, war das wichtigste Motiv für die Einführung des Ethikunterrichts. Die Alternative für Schüler "Religion oder schulfrei" wurde zu der Alternative "Religion oder Ethik".

Der Status "Ersatzfach" hat Konsequenzen, die diskriminierend sind: Ethikunterricht darf nicht ausschließlich angeboten werden. Nur dort, wo Religionsunterricht angeboten wird, kann auch Ethikunterricht angeboten werden. Paradoxer Effekt: Melden sich bei 8 Schülern im Religionsunterricht1 und 20 im Ethikunterricht weitere 2 Schüler vom Religionsunterricht ab, um in den Ethikunterricht zu gehen, und bieten weder die Schule noch die Kirche den Religionsunterricht weiter an, so muss auch der Ethikunterricht ausfallen, obwohl er mit 22 Schülern eine starke Nachfrage aufweist. Das Fach soll eine Abschreckungsfunktion haben und darf nur angeboten werden, solange es diese Funktion erfüllt.

Politische Unterstützung Pro-Reli

Die beiden Kirchen haben heute noch – im Gegensatz zu säkularen Gruppierungen – einen massiven Einfluss auf die Politik. Dass die Kirchen an Bedeutung und Mitgliedern verlieren, ist in der Politik noch nicht angekommen. Kirchliche Büros arbeiten mit dem Landtag zusammen und erhalten Einfluss auf politische Entscheidungen. Auch in den Kultusministerien scheint der Kircheneinfluss stark zu sein. Die Auswirkung des Kirchenlobbyismus kann man an einigen Beispielen erkennen:

In Hamburg gibt es für Schüler bis Klasse 6 nur das Fach Religion. Man hat einen gemeinsamen "Religionsunterricht für alle" (RUfa) eingeführt. Zunächst erteilt von einer evangelischen Lehrkraft, seit Herbst 2022 geht Hamburg noch weiter: Auch Muslime, Juden und Aleviten unterrichten den "Religionsunterricht für alle" (RUfa2); die katholische Kirche hat sich auch für eine Beteiligung entschieden. "Religionsunterricht für alle" vertritt den Anspruch, für alle Kinder da zu sein, ungeachtet ihres religiösen oder nicht-religiösen Hintergrunds. Tatsächlich ist er aber durch religiöse Bekenntnisse und Vorstellungen bestimmt. Das diskriminiert die vielen konfessionsfreien Kinder – das sind an Grundschulen in Hamburg immerhin über 60 Prozent. Es wäre überfällig, in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 Ethikunterricht als Alternative zum Fach Religion einzuführen. Der dort verwendete Begriff "Religionsunterricht für alle" ist irreführend: Korrekt wäre es, von multireligiösem Religionsunterricht zu sprechen.

In Rheinland-Pfalz forderte die Landesschülervertretung 2016, den Religionsunterricht abzuschaffen und einen konfessionsübergreifenden Weltanschauungsunterricht einzuführen. Gegenwind kam von der Kirche und dem Kultusministerium. Der Kultusminister hat zeitgleich die Einführung des islamischen Religionsunterrichts an rheinland-pfälzischen Schulen vorangetrieben.

In Baden-Württemberg forderte 2023 der Landesschülerbeirat eine Reduktion des Religionsunterrichts zugunsten von politischer Bildung. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hielt davon gar nichts und kritisierte umgehend den Landesschülerbeirat. Er blickt ohnehin besorgt auf die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft und sorgt sich um "Entkirchlichung".

In Bayern hat 2024 Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) als Reaktion auf das schlechte Abschneiden von Schülerinnen und Schülern beim jüngsten Pisa-Test eine Kürzung des Religionsunterrichts in die Diskussion gebracht. Ministerpräsident Markus Söder pfiff die Kultusministerin jedoch sehr schnell zurück: "Bei Religion wird nicht gekürzt". "Lieber weniger Englisch statt weniger Religion."

Derzeit ist in Berlin Ethik ein Pflichtfach; alle Schülerinnen und Schüler besuchen das Fach. Religionslehre wird zusätzlich angeboten, die Teilnahme ist jedoch freiwillig. Die neu gewählte Regierungskoalition aus CDU und SPD einigte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2023 völlig überraschend auf die Einführung eines Wahlpflichtfachs "Weltanschauungen/Religionen" – entgegen der Tradition der Stadt und auch entgegen der Ergebnisse aus dem "Pro-Reli"-Volksbegehren, das im Jahr 2009 zeigte, dass die Berliner Bevölkerung genau das nicht möchte.

Religionsunterricht oder Religionskunde/Ethik?

Der Religionsunterricht hat ein Dilemma: Wird Religionsunterricht heute noch bekenntnisorientiert vermittelt oder ist es bereits ein konfessionsübergreifender Unterricht? Gegenstand des Religionsunterrichts ist der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) seine Aufgabe (Beschluss vom 25.02.1987, 1 BvR 47/84). Wenn für den Religionsunterricht geworben wird, hört man von Kirchen und Religionslehrern, dass der Religionsunterricht offen ist und alles an Themen aufgreift, was im Religionskunde- oder im Ethikunterricht über andere Religionen oder über allgemeine Werte- und Sinnfragen gelehrt wird. Damit wird der Religionsunterricht als attraktiv und unverzichtbar dargestellt. Diese Argumentation untergräbt aber auch die Sonderstellung des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts und spricht für einen Religionskundeunterricht. Die Rechtfertigung des konfessionellen Religionsunterrichts, der Schüler nach den Bekenntnissen ihrer Eltern trennt, ist fragwürdig geworden. Braucht es das noch, braucht es noch Religionslehrer:innen, die eine kirchliche Lehrberechtigung vom evangelischen ("vocatio") oder katholischen ("missio") Bischof erteilt bekommen, braucht es noch jeweils zwei Wochenstunden für parallel erteilten Religionsunterricht und für die parallele Beaufsichtigung von nicht-teilnehmenden Schülern, den der Staat und die Steuerzahler finanzieren? Wäre es nicht zeitgemäß, dass der Staat in einer zunehmend säkularen Gesellschaft für einen gemeinsamen Werteunterricht sorgt?

Religionsunterricht in der Krise

Der konfessionelle Religionsunterricht befindet sich in Deutschland in einer Strukturkrise. Bereits bei der Formulierung der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik gab es kontroverse Diskussionen. Die Probleme des Religionsunterrichts verschärfen sich durch die Säkularisierung/Entkirchlichung. In dem Buch von Hartmut Kreß "Religionsunterricht oder Ethikunterricht? – Entstehung des Religionsunterrichts – Rechtsentwicklung und heutige Rechtslage – politischer Entscheidungsbedarf", wird die Notwendigkeit politischer Reformen begründet. Perspektivisch sollte der konfessionelle Religionsunterricht durch ein Fach Ethik/Religionskunde/Philosophie ersetzt werden.

Der Landesverband Baden-Württemberg der Giordano-Bruno-Stiftung dokumentiert seit Jahren die Religionszugehörigkeit von Schulanfängern in der Stadt Stuttgart. Bei den Kindern im Alter von 0 bis 6 oder 7 Jahren (Einschulungsalter) sinken die Zahlen der Religionszugehörigkeiten rasant und sind signifikant geringer als für die gesamte Einwohnerschaft. Der Prozentsatz der Kinder, die Mitglied der evangelischen oder römisch-katholischen Kirche sind, ist etwa halb so hoch wie die Religionszugehörigkeit der Einwohner der Stadt. In Stuttgart sind in der Altersklasse bis 7 Jahre weniger als 20 Prozent Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche; das heißt, über 80 Prozent haben eine andere oder keine Religionszugehörigkeit.

Diese Verhältnisse gelten nicht nur für Stuttgart, sondern für Baden-Württemberg und für Deutschland insgesamt (siehe Dokumentation der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland – fowid "Einschulungsalter und Religionszugehörigkeit 2023"). Das macht einerseits die Einrichtung des Religionsunterrichts immer schwieriger, andererseits ist der fehlende Ethikunterricht an den Grundschulen von Baden-Württemberg ein gesellschaftliches Problem, für das politischer Handlungsbedarf besteht. Säkulare und konfessionsfreie Bürger dürfen nicht länger zu Gunsten kirchlicher Interessen diskriminiert werden.

Der christliche Religionsunterricht in Deutschland ist also unter Druck, weil immer weniger Schüler Mitglied der großen christlichen Kirchen sind. Für die Einrichtung des Religionsunterrichts eines Bekenntnisses ist in Baden-Württemberg eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Schülerinnen und Schülern erforderlich. Wird für eine religiöse Minderheit von weniger als 8 Schülern religiöse Unterweisung durch eine Religionsgemeinschaft erteilt, stellt der Schulträger den Unterrichtsraum unentgeltlich zur Verfügung (Schulgesetz Baden-Württemberg / § 96 Grundsätze). Religionsgemeinschaften, Religionslehrer und Schulen reagieren auf die sinkende Zahl von bekenntnisgebundenen Schülern durch die Einrichtung von klassen-, klassenstufen- und schulstandortübergreifendem Religionsunterricht, durch "konfessionell-kooperativen" Religionsunterricht und indem sie konfessionsfreie Schüler zur freiwilligen Teilnahme in den Religionsunterricht lenken.

Allein im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wurden für das Schuljahr 2020/2021 rund 700 Anträge für konfessionell-kooperativen Religionsunterricht genehmigt. Zahlen für den Bereich der badischen Landeskirche und aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar. In Hamburg hat man wie erwähnt das Modell "Religionsunterricht für alle" (RUfa) eingeführt. In Baden-Württemberg, wie auch in einigen anderen Bundesländern, ist eine weitere Reaktion von Staat und Kirche die Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts. In Baden-Württemberg wird islamischer Religionsunterricht "sunnitischer Prägung" mit Hilfe des ultrakonservativen Verbands der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD) und einer staatlichen Stiftung des Landes Baden-Württemberg etabliert – ohne Berücksichtigung der Interessen säkularer Muslime, die in der Mehrheit sind. Der größte Moscheeverband Ditib hatte im Gründungsjahr der Stiftung eine Beteiligung abgelehnt, weil er diese als "staatliche Einrichtung" und damit als verfassungswidrig betrachtet. Es gibt in Baden-Württemberg islamischen Religionsunterricht an 139 Schulen.

Die Präferenz der etablierten Kirchen und der kirchenfreundlichen Politiker ist es, lieber für mehr Religionen einen Religionsunterricht anzubieten, als den Religionsunterricht in Frage zu stellen. Der bekenntnisgebundene Religionsunterricht ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Das kann man regelmäßig in der Zeitung lesen, zum Beispiel hier: "Der Glaube muss raus aus den Schulen!"; "Lehren sollt ihr, nicht bekehren", "Religionsunterricht: Brauchen wir 'Reli' noch?". Die gesellschaftliche Akzeptanz des Religionsunterrichts ist nicht mehr vorhanden. Zunehmend wirkt sich auch aus, dass im Elternhaus die Religion keine Rolle mehr spielt. Es kann aber nicht Aufgabe der Schule sein, die religiöse Unterweisung, die im Elternhaus zunehmend nicht mehr stattfindet, in der Schule nachzuholen.

Die passive Reaktion der Landespolitik in Baden-Württemberg war bislang, das Fach Ethik an den Schulen sehr zögerlich einzuführen. Ethik an Grundschulen wird bis heute auf die ganz lange Bank geschoben. So bleibt dem Religionsunterricht ein Alternativangebot erspart. Das führt dazu, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Denn auch wenn man sich vom Religionsunterricht abmelden kann, fehlt es häufig an alternativen schulischen Angeboten und dann geht man eben doch hin, weil es einfacher ist.

Die gbs in Baden-Württemberg fordert im Interesse der säkularen Bevölkerung vom Land Baden-Württemberg, Ethikunterricht an der Grundschule einzuführen. Solange der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, ist das Fach Ethik an der Grundschule (ebenso an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie an allen beruflichen Schulen) erforderlich. Um den Stand der Planung zu erfahren, haben Mitglieder des gbs-Landesverbands sich mit Mitgliedern des Landtags getroffen. Zusätzlich wurden einige Mitglieder des Landtags kontaktiert und um ihr Engagement gebeten, damit endlich Ethikunterricht an Grundschulen geplant und eingeführt wird.

Die Einführung des Ethikunterrichts an den Grundschulen in Baden-Württemberg ist seit 2011 in den Koalitionsverträgen der Landesregierungen verankert. Im Koalitionsvertrag 2011 bis 2016 steht: "Religion und Ethik vermitteln Werte. Wir werden am Verfassungsrang des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts an den Schulen des Landes festhalten. Ethik soll neben Religion als Alternative schrittweise ab Klasse 1 eingeführt werden". Die Umsetzung dieses Ziels, Ethikunterricht einzuführen, erfolgte bis jetzt im Schneckentempo. Es hat den Anschein, dass die Einführung verschleppt wird, um eine Alternative zum Religionsunterricht auszubremsen. SPD-Abgeordnete haben die Dokumentationen des gbs-Landesverbands zu einer umfangreichen Anfrage an die Landesregierung veranlasst, die innerhalb von wenigen Wochen beantwortet wurde.

(Wird fortgesetzt)

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1 Für die Einrichtung des Religionsunterrichts eines Bekenntnisses ist in Baden-Württemberg eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Schülerinnen und Schülern erforderlich.