Unsichtbare Mauern für Flüchtlinge
BERLIN. (hu/hpd) Bei der Residenzpflicht für Flüchtlinge handelt es sich um eine Vorschrift, die es Asylsuchenden wie Geduldeten untersagt, ohne schriftliche Erlaubnis den Wirkungskreis der zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Verstöße werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.