Die Trennung von Staat und Kirche hinkt nun seit 100 Jahren. Ohne Zweifel war es damals ein bedeutender gesellschaftlicher, politischer und juristischer Fortschritt, sich wenigstens hinkend auf den Weg zu machen. Heute jedoch ist dieser Weg längst beschwerlich geworden. Die Mühen der Ebene machen sich bemerkbar, und wer nicht schlapp machen will, braucht Ausdauer.
Mit dieser Frage wird jeder religionsfreie Mensch früher oder später konfrontiert. Zum bevorstehenden Fest hat sich der hpd in der säkularen Szene umgehört und ganz unterschiedliche Antworten erhalten: Die einen feiern traditionell, andere lehnen Weihnachten völlig ab und wieder andere begehen die Festtage auf ihre ganz spezielle Art und Weise.
Als die Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vergangenen Donnerstag den Weltnudeltag begingen, hatte das oberste deutsche Gericht ohne ihr Wissen bereits über sie entschieden. Wie erst jetzt bekannt wurde, wies das Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober die anhängige Verfassungsbeschwerde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. ab.
Noch gestern wurde die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters auf der Tourismus-Homepage der Stadt Templin unter "Kirchen" aufgeführt. Doch als sich verschiedene Institutionen darüber beschwerten, entschied das Stadtmarketing, die Spaghettimonster-Kirche aus der Rubrik zu entfernen.
Während die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. noch auf ihre Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft durch das Bundesverfassungsgericht wartet, macht das Stadtmarketing in Templin Nägel mit Köpfen: Seit wenigen Tagen ist die pastafarianische Kirche von Templin gleichberechtigt neben den übrigen Kirchen der Stadt auf der Tourismus-Homepage zu finden.
Der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich bleibt die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weiterhin versagt. Das ist das Ergebnis eines insgesamt vierjährigen Verfahrens, das nun mit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts in Wien vorerst endete.
Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Österreich um das Recht, staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden. Seit Januar 2018 wird vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht über dieses Anliegen der Spaghettimonster-Anhänger – kurz: Pastafari – verhandelt. Für morgen wird das Urteil erwartet. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit Philip Sager, dem Oberhaupt der österreichischen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, über das Verfahren.
Dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) in Berlin-Brandenburg wurde jüngst der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Im Spektrum der säkularen Vereinigungen Deutschlands wird der Weg des HVD durchaus skeptisch betrachtet. Ein Kommentar von Rüdiger Weida, Vorsitzender der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.
Am Montag haben vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien die Verhandlungen über das Anliegen der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich begonnen, als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden.
Religion kann auch Spaß machen. Das bewies die Autorin und Journalistin Daniela Wakonigg am vergangenen Freitag in Bochum bei ihrem Vortrag: "Das Fliegende Spaghettimonster – Religion oder Religionsparodie?" Ihre Reise durch die Kuriositäten der Religionen dieser Welt war ebenso lehrreich wie unterhaltsam. Aus religionskritischer Perspektive haben Religionsparodien ihre Reize. Doch auch etablierte Religionen können Skurrilitäten aufweisen, die nicht weniger für Erheiterung sorgen. Der Glaube an das Fliegende Spaghettimonster befindet sich in guter Gesellschaft, unterscheidet sich jedoch maßgeblich von seinen Mitbewerbern.
Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. darum, an den Ortseingangsstraßen von Templin ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse hinweisen zu dürfen. Nun zieht sie vors Bundesverfassungsgericht.
Was ist die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters"? Eine Religionsparodie oder doch eine ernstzunehmende Weltanschauung? Dieser Frage gehen hpd-Autorin Daniela Wakonigg und Rechtsanwalt Dr. Winfried Rath in ihrem bei Alibri erschienenen Buch nach.
Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.
Vergangenen Freitag wurde vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darüber verhandelt, ob der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. das Recht zusteht, mit Nudelmessehinweisschildern an Ortseingangsstraßen auf ihre wöchentlichen Nudelmessen hinzuweisen. Obwohl in der Verhandlung kein Urteil gesprochen wurde, titelten die Medien fast unisono, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters habe verloren und das Gericht betrachte sie nicht als Weltanschauungsgemeinschaft. Was ist wirklich in der Verhandlung geschehen und wie kam es zu dieser Falschmeldung?
Am heutigen Freitag ging es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei und deshalb Schilder aufstellen könne, die auf die freitäglichen Nudelmessen hinweisen. Das Gericht konnte aufgrund der vorgebrachten Einwände noch kein Urteil fällen und vertagte sich.