Heute findet in Berlin die Anhörung der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" statt. Eine Woche vor der Anhörung entbrannte innerhalb der EKD eine Auseinandersetzung um den christlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens.
Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.
Nachdem der Oberste Gerichtshof im letzten Jahr das grundsätzliche Recht auf Abtreibung ausgehebelt hatte, traten in den Bundesländern unterschiedliche Gesetze in Kraft. In einigen Bundesstaaten, wie zum Beispiel Texas, mündete dies in ein Totalverbot. Im als konservativ geltenden US-Bundesstaat Ohio hat nun ein Referendum das Recht auf Abtreibung sichergestellt.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.
"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.
Zum weltweiten Safe Abortion Day am 28. September fordert Doctors for Choice Germany Politik, Ärzt*innenschaft und Gesellschaft auf, sich aktiv für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einzusetzen. Um dies zu erreichen, macht sich der Verein für die Prüfung einer gesetzlichen Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches stark.
Mit dem "Marsch für das Leben" demonstrieren sogenannte "Lebensschützer" morgen in Berlin und Köln gegen legale Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs sowie gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Große Gegenveranstaltungen sind sowohl für Berlin als auch für Köln angekündigt.
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland derzeit noch eine Straftat. Seit Ende März prüft eine Kommission im Auftrag der Bundesregierung, ob Abtreibungen künftig entkriminalisiert und außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. Wie steht die Bevölkerung dazu? Soll der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden? Schaut man sich einige aktuelle Umfragen an, bleibt man ratlos zurück. Für beide Positionen – Streichung und Beibehaltung – finden sich anscheinend Mehrheiten. Wie kommt es zu diesen widersprüchlichen Umfrage-Ergebnissen?
In kaum einem anderen OECD-Land ist die Muttersterblichkeit so hoch wie in den Vereinigten Staaten – und sie steigt weiter. Mehr als 5 Millionen Frauen in den USA leben mittlerweile in Regionen mit eingeschränktem oder komplett ohne Zugang zu Geburtshilfe. Eine Untersuchung des Milken Institute zeigt derweil, dass die Mortalitätsrate bestimmter Gruppen bereits auf einem höheren Niveau liegt als in manchen Entwicklungsländern.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin kritisiert die geplanten Sparmaßnahmen bei Schwangerschaftsberatungsstellen in Berlin als frauenfeindlich. Mit einem Offenen Brief wandte er sich nun an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin. Der hpd dokumentiert den Offenen Brief hier im Wortlaut.
In der Regel ist die Besetzung leitender Funktionen im US-Militär ein Routineakt. Der republikanische Senator Tommy Tuberville hat ein Politikum daraus gemacht. Ihm missfällt, dass das Verteidigungsministerium Soldatinnen die Kosten erstattet, wenn diese für eine Abtreibung in einen anderen Bundesstaat reisen müssen.
Seit seiner Gründung setzt sich der Doctors for Choice Germany e.V. für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland ein und macht auf Probleme und Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelung aufmerksam. Nun hat der Verein dies sowie davon abgeleitete Anforderungen an eine Neuregelung in einem Positionspapier zusammengetragen.
pro familia hat sich auf einem Verbandswochenende Anfang Mai mit dem Thema
gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befasst. Eine zentrale Frage war dabei, wie das Recht auf Zugang zu freiwilligen, rechtebasierten Informations- und Beratungsangeboten zum Schwangerschaftsabbruch und zu allen anderen Themen ausgestaltet werden kann.
Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Bei einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist die Befürchtung berechtigt, damit erneut vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu scheitern. Dazu müssen seine bestehenden Vorgaben auf den Prüfstand. Das höchste Gericht wird allenfalls eine Lösung zulassen, die den "Schutz ungeborenen Lebens" zumindest neu bestimmt. Diesen für hochentwickelte Föten sogar zu verbessern, ist Kern eines innovativen Vorschlags des Humanistischen Verbandes Deutschlands.