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20. 06.

Kein Anspruch auf Ethik-Unterricht in Grundschule

Trennung von Kirche und Staat – Wie halten wir es mit dem `Religionsunterricht?

Eltern haben keinen Anspruch auf Ethikunterricht für ihre Kinder: Das Grundgesetz schütze und privilegiere Religionsgemeinschaften ganz besonders, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Vorausgegangen war die Klage einer dreifachen Mutter aus Freiburg. Diese hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik ab der ersten Klasse als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt.

Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Anders als Religion sei Ethik als Unterrichtsfach nicht vorgeschrieben. Die Länder sind laut Verfassung deshalb nicht verpflichtet, Ethik bereits ab der ersten Klasse anzubieten.

Dass das Fach erst in höheren Klassen angeboten wird, führt dem Urteil zufolge nicht zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung von konfessionslosen Grundschülern gegenüber jenen, die am Religionsunterricht teilnehmen. Der Staat verfüge zudem bei der Einrichtung von Schulfächern über eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Deren Grenzen würden im vorliegenden Fall nicht überschritten.

Mit diesem Urteil setzt sich der religionskritische Arbeitskreis am Freitag, den 20. 06. 14 um 18.00 intensiv auseinander und informiert über die Situation in Hessen sowie über die staatlich anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die per Erlass des Kultusministeriums dazu befähigt sind, an den Schulen Unterricht zu geben. Dazu gehört beispielsweise auch der Freireligiöse Unterricht für Sek. I & II.