Hat die AfD versucht, Vorträge bei einem linken Jugendkongress zu verhindern? Das vermuten die Organisatoren von "Take back the future", der am vergangenen Wochenende in Berlin stattfand. Veranstalter waren die Initiative Studis gegen Rechts der TU Berlin und der Sozialistisch-Demokratische Studierendenverband (SDS). Die Veranstaltung fand dennoch statt – mit abgeändertem Programm. Die TU beruft sich dabei auf das Neutralitätsgebot, Kritiker sehen darin ein gefährliches Einknicken vor der AfD.
In der Hochschullandschaft mehren sich die Berichte über Eingriffe in die akademische Freiheit. Nach dem Ende der Berliner Aktionswoche "Wissenschaft gegen Faschismus" sahen sich am vergangenen Wochenende auch die Ausrichter des linken Kongresses "Take back the future" mit Einschränkungen seitens der Technischen Universität (TU) Berlin konfrontiert. Getragen wird die Veranstaltung von der Initiative Studis gegen Rechts der TU Berlin und dem SDS, dem Studierendenverband der Partei Die Linke. Laut Darstellung des SDS ging den Maßnahmen die Drohung eines AfD-nahen Anwalts mit rechtlichen Schritten voraus.
Der Kongress setzte sich schwerpunktmäßig mit Faschismus und dem Erstarken der extremen Rechten auseinander; zudem standen Feminismus, Klimakrise, Wehrpflicht und Kapitalismuskritik auf der Agenda. Während die Veranstaltungen ursprünglich komplett in den Räumen der Uni stattfinden sollten, forderte das Präsidium die Organisatoren am vergangenen Dienstag – also kurz vor Veranstaltungsbeginn – dazu auf, 14 der rund 90 geplanten Programmpunkte zu streichen.
Dies begründete das TU-Präsidium damit, dass die betreffenden Veranstaltungen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen würden. "Wir haben das Bestreben, parteipolitischen Streit insgesamt vom Campus fernzuhalten", erklärte dazu eine Sprecherin der TU. In konstruktiver Abstimmung mit den studentischen Veranstalter*innen habe man das Programm daher gesichtet und in einzelnen Punkten angepasst. Sie benannte weder konkrete Programmpunkte, noch antwortete sie auf die Frage, ob es eine Androhung rechtlicher Schritte durch einen AfD-nahen Anwalt gebe. Nach Angaben des Tagesspiegels habe die Wissenschaftsverwaltung bestätigt, dass die AfD von der TU eine Absage des Kongresses gefordert hat.
Die Zeitung verweist weiter darauf, dass die Uni am Wahlkampfbezug einiger Programmpunkte Anstoß nehme. Im September finden die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus statt, zudem wählen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag, Umfragen gehen vor allem bei den beiden Landtagswahlen von einem hohen Zuspruch für die AfD aus. Mit Näherrücken des Wahltermins fühle sich die TU verstärkt an die Neutralitätspflicht gebunden, so ein TU-Mitglied gegenüber dem Tagesspiegel.
Kurzfristiger Kompromiss
Auf einen Kompromiss einigten sich die Universität und die Veranstalter kurzfristig: Wie der SDS am Freitagmorgen, wenige Stunden vor Kongress-Eröffnung, bekanntgab, wurden vier Veranstaltungen, die sich mit den anstehenden Wahlen befassen, an andere Standorte verlegt. Zehn weitere Programmpunkte habe man in Abstimmung mit der TU abgeändert, so SDS-Sprecherin Maria Trofimov. Dabei habe man deutlicher gemacht, dass es sich um einen "offenen Diskurs" handele. Warum genau diese 14 Punkte betroffen seien, wurde nicht genannt.
Unklar bleibt, weshalb sich die TU so kurzfristig einschaltete – schließlich sei das Programm laut SDS schon seit Mai bekannt gewesen. Der Studierendenverband vermutet, dass die AfD dahintersteckt. Demnach habe die Partei der Universität ein Gutachten übermittelt, in dem sie einzelne Veranstaltungen beanstandet haben soll. Auf der Streichliste: Programmpunkte, die sich kritisch mit der AfD oder dem Thema Faschismus auseinandersetzen. Laut taz betreffe dies beispielsweise ein Plenum unter der Überschrift "Resist Fascism" und einen Vortrag des Soziologen Andreas Kemper. Angekündigt unter dem Titel "Björn Höcke – Enthüllung eines Faschisten", heißt er nun: "Warum darf man Höcke als Faschisten bezeichnen?"
Die AfD verfolgt ein rigides Programm zur Umgestaltung der Hochschullandschaft. Für den Fall eines Wahlsiegs in Sachsen-Anhalt im Herbst kündigt sie in ihrem "Regierungsprogramm" die Streichung der Fachrichtungen Gender Studies und anderer poststrukturalistischer Ansätze an den Universitäten an.
Die Technische Universität beruft sich bei ihrer Intervention auf das Neutralitätsgebot. Aber greift das Neutralitätsgebot hier überhaupt? Die Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) sieht das Ganze als "Auslegungssache". So habe es früher mehr parteipolitische Veranstaltungen an den Unis gegeben, auch vor Wahlen. Beispielsweise habe die SPD dort Räume für ihre Delegiertenversammlungen gemietet. Das komme heute kaum noch vor – "aus Angst vor der AfD", wie Czyborra gegenüber dem Tagesspiegel vermutet. Denn wenn man den einen Raum gebe, könnten das auch die anderen, etwa die AfD, einfordern, indem sie sich auf die Gleichbehandlung beriefen.
Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht in der Entscheidung "ein falsches Verständnis staatlicher Neutralität". Staatliche Neutralität bedeute nicht, demokratische und antidemokratische Positionen gleichzusetzen. Zudem sei im konkreten Fall fraglich, warum das Neutralitätsgebot überhaupt gegen einen studentisch organisierten Kongress in Stellung gebracht werde.







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