Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichs heute

Klage gegen Söders Kreuzerlass

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Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.
Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.

Die Körperschaft des öffentlichen Rechts sieht in Paragraf 28 AGO und im Anbringen der Kreuze in staatlichen Dienststellen nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot verletzt, sondern kritisiert auch die Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Eine zehnminütige Einschätzung der Verhandlung am 14. Dezember vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch unseren Rechtsanwalt Hubert Heinhold und der Vorsitzenden des bfg München Assunta Tammelleo findet sich auf der Internetseite des bfg München als Audiodatei.

Tammelleo: "Da der Bund für Geistesfreiheit als 'Konkurrent' der christlichen Glaubensgemeinschaften durch die staatliche Anweisung, das zentrale christliche Symbol schon im Eingangsbereich der durch die Verfassung zur Neutralität verpflichteten Behörden gut sichtbar anzubringen, in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 3 GG) und auf Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) verletzt ist, erwarten wir, dass unsere Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg hat. Andernfalls werden wir die Klage vor das Bundesverfassungsgericht bringen."

Der bfg München unterstützt den Vorschlag des SZ-Journalisten Dr. Heribert Prantl, der am 25. Mai 2022 im Bayerischen Rundfunk empfohlen hat, Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" in den staatlichen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen anzubringen.

"Hinter diesen Artikel, der von keiner politischen Mehrheit veränderbar ist, können sich alle Menschen stellen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Jegliches staatliches und gesellschaftliches Handeln muss sich und sollte sich stets an Artikel 1 orientieren. Das immer wieder in öffentlichen Einrichtungen in Erinnerung zu rufen, halten wir für eine hervorragende Idee von Herrn Prantl, die wir ausdrücklich unterstützen", so Tammelleo.

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