In Österreich und Italien streitet man derzeit ums Gipfelkreuz. Sind die religiösen Symbole auf Bergen noch zeitgemäß? Traditionalisten empören sich schon allein über diese Frage und verteidigen die Gipfelkreuze als Symbol der christlichen Identität ihres Landes – auch wenn darin immer weniger Christen leben.
Im westfälischen Münster endete heute das G7-Außenministertreffen. Themen von weltpolitischem Rang gab es zu diskutieren, vom Klimawandel bis zum Ukraine-Krieg. Doch um die Gesprächsergebnisse hinsichtlich dieser Themen schert sich nun kaum noch einer, nachdem ein konservatives Lokalblatt berichtet hat, dass im Tagungssaal das Kreuz entfernt wurde. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien bedauert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum sogenannten Kreuzerlass, kündigt aber zugleich weitere juristische Schritte seiner Mitglieder an.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.
Die Kläger, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) sehen durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder verletzt und fordern im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München und der bfg Bayern zeigen sich erfreut über den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 27. Mai zum sogenannten "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hat das Gericht festgestellt, dass der Kreuzerlass einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser "gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren".
Der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßt ausdrücklich den Kreuzverzicht in der Klinik Wien Floridsdorf (KH Nord). Das Kreuz in öffentlichen Einrichtungen zeigt nach Ansicht des Verbands "die Kumpanei zwischen Staat und Kirche".
Am Sonntag ist Landtagswahl in Bayern. Markus Söder möchte im Amt des Ministerpräsidenten bestätigt werden. Aus diesem Anlass erinnern die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München an Söders Kreuz-Erlass: Seit 1. Juni soll das christliche Symbol in allen staatlichen Behörden hängen. Das verstößt gegen die weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates. Daher hat der bfg vergangenen Freitag Klage gegen diese Verordnung eingereicht.
Der Bund für Geistesfreiheit und 25 weitere Klägerinnen und -kläger, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote und Pfarrer Matthias Striebeck i. E., streiten vor Gericht um Entfernung der Kreuze in staatlichen Dienstgebäuden.
Wie schwer das Leben für nicht religiöse Menschen selbst im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch sein kann, das erlebt seit vielen Jahren eine Familie in Bayern. Diskriminierung und Mobbing schlagen derzeit hohe Wellen, weil die Familie dafür kämpft, dass das riesige Kruzifix aus einem Schulfoyer verschwindet.
Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Kreuz-Verordnung in Bayern am Freitag, dem 1. Juni 2018, veranstalten die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) einen "Aktionstag für ein weltoffenes Bayern und einen weltanschaulich neutralen Staat". Der Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly hat hierzu eine Karikatur von Markus Söder gezeichnet, der mit einer Säge das deutsche Grundgesetzbuch auf Kreuzform zurückgeschnitten hat. Am Wochenende wird das Söder-Plakat in München vielerorts zu sehen sein.
Das bayerische Kabinett unter Neu-Ministerpräsident Markus Söder hat beschlossen, in den Eingangsbereichen aller staatlichen Gebäude in Bayern Kreuze aufhängen zu lassen. Dies widerspricht ganz offensichtlich dem Grundsatz (Art. 4 GG), dass sich der Staat in religiös-weltanschaulichen Fragen neutral zu verhalten hat.
Religionsgemeinschaften haben den Drang, in der Öffentlichkeit Präsenz zu markieren. Schließlich gehört die Mission zu ihrem Kerngeschäft. Wer glaubt, im Besitz der einzig relevanten oder wahren Heilslehre zu sein, will die Menschheit damit beglücken.
"Der Beruf des Politikers ist bedauerlicherweise kein klassischer Ausbildungsberuf, der ein Mindestmaß an Know-how voraussetzt. Ansonsten müsste Markus Söder wissen, dass auch bayerische Politiker dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates verpflichtet sind!" Mit diesen Worten kommentierte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon den Entschluss des bayerischen Ministerpräsidenten, Kreuze in den öffentlichen Einrichtungen seines Landes aufzuhängen.
Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) lobt den baden-württembergischen Justizminister Guido Wolf für seine Ankündigung, er wolle religiöse Symbole aus den Gerichtssälen des Bundeslandes verbannen.