Das Recherchenetzwerk Correctiv zog 2016 vor Gericht, um das Erzbistum Köln zu einer Offenlegung seiner Finanzanlagen zu zwingen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Auskunftsklage von Correctiv nun in zweiter Instanz ab. Da Kirchen keine Behörden im Sinne des Presserechts seien, bestünde ihnen gegenüber kein Auskunftsanspruch, so das OVG. Im Übrigen umfasse ihr Selbstbestimmungsrecht in innerkirchlichen Angelegenheiten auch den Bereich der Vermögensverwaltung.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt darf die Ärztin Kristina Hänel nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website informieren. Hänel wird nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Oberste Gerichtshof der Provinz Punjab in Pakistan stuft invasive "Jungfräulichkeitstests" als grob verfassungswidrig ein. In der Entscheidung vom 4. Januar erklärte Richterin Ayesha Malik, das Verfahren habe "keinen forensischen Wert" und verstoße gegen die in der Verfassung verankerten Rechte auf Leben, Menschenwürde und Gleichbehandlung der Geschlechter. Solche Tests sind noch heute gängige Praxis, unter anderem bei Gerichtsverfahren, die sich um sexuelle Gewalt drehen – nicht nur in Pakistan.
Ende November war der Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun hatte dies auch dienstrechtliche Konsequenzen: Nach dem Predigtverbot folgte die vorläufige Dienstenthebung durch die Bremische Evangelische Kirche. Die Gemeinde des Verurteilten will dagegen Widerspruch einlegen und zieht ein Ausscheiden aus dem Kirchenverbund in Betracht.
EU-Staaten dürfen rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten, dies urteilte gestern der Europäische Gerichtshof. Jüdische und muslimische Verbände hatten gegen ein flämisches Dekret geklagt, das die rituelle Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung verbietet.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gratuliert dem südlichen Nachbarland zur jüngsten wegweisenden Gerichtsentscheidung und hofft nun auf eine europaweite Liberalisierung der Sterbehilfe.
In Österreich dürfen Volksschulkinder nun wieder gezwungen werden, mit Kopftuch am Unterricht teilzunehmen. Am gleichen Tag, an welchem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die frohe Botschaft der legalen Sterbehilfe verkündete, kippte er auch das Kopftuchverbot an den Volksschulen. Dieses Gesetz war im Herbst 2019 von der türkis-blauen Regierung aus ÖVP und FPÖ erlassen worden.
Nachdem bereits Deutschland im Februar dieses Jahres die Sterbehilfe (wieder) legalisiert hat, kippte nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich das bisherige Verbot. Es verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der VfGH in Wien. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", teilten die Richter mit. Die neue Regelung soll zum Jahreswechsel 2021/22 in Kraft treten.
Der Klageweg auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) für die Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens geht in die nächste Runde. Das Mittel ist bei Schweizer Sterbehilfegesellschaften üblich und gilt bei Experten als das sanfteste und sicherste Mittel, um eine Freitodbegleitung durchzuführen.
Im Jahr 2018 hatte der Schauspieler, Produzent und Aktivist Guillermo "Willy" Toledo Monsalve die Blasphemie-Verurteilung einiger Aktivistinnen für eine "Vulva-Prozession" öffentlich auf seinem Facebook-Profil kritisiert. Nachdem er von einer christlichen Anwaltsvereinigung wegen der Verletzung religiöser Gefühle angezeigt und in einem Prozess freigesprochen worden war, hatte sich die Anwaltsvereinigung an die nächste Instanz gewendet, die Toledo nun ebenfalls freisprach.
Der Pfarrer Olaf Latzel von der Bremischen Evangelischen Kirche ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Geistliche sagte, gelebte Homosexualität sei wie Ehebruch ein "todeswürdiges Verbrechen" und der ganze "Gender-Dreck" sei "zutiefst teuflisch und satanisch".
Auch aus religiösen Gründen ist eine Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Fall einer Muslima, die eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für das Tragen ihres Niqabs am Steuer erwirken wollte.
Jetzt ist es amtlich: Der homophobe Geistliche Olaf Latzel aus Bremen ist ein Volksverhetzer. Gestern wurde er verurteilt. Die Evangelische Kirche steckt angesichts des vorbestraften Pastors nun in einer Zwickmühle.
Im Jahr 2013 war der heute 40-jährige Sawan Masih wegen des Vorwurfs der Blasphemie verhaftet und 2014 wegen Beleidigung des Propheten Mohammed zum Tode verurteilt worden. Nach fast sieben Jahren in der Todeszelle wurde er nun vom Obersten Gerichtshof in Lahore freigesprochen. Die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung Pakistans wird von Teilen der Bevölkerung scharf kritisiert.
Sowohl die "Säkularen SozialdemokratInnen" als auch die "Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung" kritisieren das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslimin wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.