Gerichtsurteil

Bibel im Unterricht

Ein Paradigmenwechsel: Das OVG NRW entkernt das Bekenntnisschulmodell

Seit Jahren sorgen die nordrhein-westfälischen Bekenntnisschulen für Konflikte. Eltern fühlen sich bei der Schulwahl ausgebremst, Kommunen kämpfen mit komplizierten Aufnahmeverfahren und immer wieder landen Fälle vor den Verwaltungsgerichten. Die Frage, ob religiöse Homogenität ein legitimes Kriterium für den Zugang zu öffentlichen Schulen sein darf, schwelte lange unter der Oberfläche und wurde politisch wie juristisch meist mit Verweis auf Tradition und Landesverfassung abgewehrt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht NRW einen Beschluss gefasst, der diese Konfliktlage grundlegend verändert.

Sascha Adamek

„CLAIM“-Zahlen zur Muslimfeindlichkeit dürfen als „unsauber“ bezeichnet werden

Der Investigativjournalist Sascha Adamek bewertete in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ die von „CLAIM“ verbreiteten Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen als „eine glatte Fälschung“ und sprach von „Alarmismus“. „CLAIM“ wollte ihm diese Aussagen gerichtlich untersagen lassen. Doch das Landgericht Hamburg erklärte Adameks Äußerungen für zulässig. „CLAIM“ ist dabei kein unbeschriebenes Blatt: Sowohl die Methodik und Verbindungen der Organisation als auch der von ihr verwendete Begriff des „antimuslimischen Rassismus“ stehen seit Jahren in der Kritik.

Sachbearbeiterin mit Kopftuch

Grundgesetz oder Scharia – beides zusammen geht nicht

Wer Beamtin oder Beamter werden will, muss „die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. So sagt es Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes. Engagiert sich eine Person innerhalb einer Organisation, deren Ziele ganz anders gelagert sind, nämlich eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Scharia zu errichten, so passt dieses Engagement so gar nicht zu den für Beamte geltenden Vorgaben. Eine solche Person kann daher nicht Beamtin oder Beamter werden. Eben dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 30. Juli.

Verwaltungsgericht Ansbach

Einem Atheisten wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt

Im April 2024 reiste ein Mann aus Afghanistan in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Antrag auf Asyl. Wegen seiner Abkehr vom Islam fühlte er sich in seinem Geburtsland verfolgt. Ein Gericht gab ihm nun Recht. Unterstützung bekam der Kläger von der Säkularen Flüchtlingshilfe in Köln und dem Bund für Geistesfreiheit Bayern.

Symbolbild

Transfrau konsequent als Mann bezeichnet

Was passiert, wenn man eine Transfrau als Mann bezeichnet oder anspricht? Eine Transfrau – das ist eine Frau, der bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde, die aber nach dem früheren Transsexuellengesetz oder dem aktuellen Selbstbestimmungsgesetz eine Frau ist. Was passiert also, wenn man das ignoriert? Dieses sogenannte "Misgendern" kann ein rechtliches Verfahren nach sich ziehen. Das zeigt ein aktueller Rechtsstreit, der sich in der Folge eines bundesweit bekannt gewordenen Streitfalls um eine mögliche Diskriminierung einer Transperson entwickelt hat.

Bundesarbeitsgericht

Kirchen dürfen nicht im rechtsfreien Raum agieren

Der Fall Egenberger hat mit Blick auf das kirchliche Arbeitsrecht Rechtsgeschichte geschrieben. Nun ist er zwar endgültig mit einem Sieg der kirchlichen Seite vor dem Bundesarbeitsgericht ausgegangen. Ganz so unbefangen freuen dürfen sich aber auch kirchliche Arbeitgeber wie Diakonie und Caritas nicht über das Ergebnis des 14 Jahre andauernden Rechtsstreits.

USA: Oberster Gerichtshof erlaubt zeitweilig Abtreibungspille per Versand

Das Abtreibungsmedikament Mifepriston darf in den USA vorerst weiterhin uneingeschränkt per Post versandt werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) der Vereinigten Staaten im Eilverfahren. Damit stehen medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche vorerst auch wieder ungewollt Schwangeren offen, die in einem Bundesstaat mit strengen Abtreibungsgesetzen leben.

Zeugen Jehovas am Bahnhof in Frankfurt am Main

Norwegens höchstes Gericht stärkt Jehovas Zeugen

Ein juristischer Erfolg für die Zeugen Jehovas – doch die eigentliche Geschichte beginnt früher: Bereits nach der ersten Niederlage 2024 kam es zu auffälligen internen Lockerungen. Das aktuelle Urteil wirft daher die Frage auf, ob diese Entwicklungen Bestand haben – oder sich nun wieder umkehren könnten.