Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.
Der Bundesstaat Oklahoma schaffte es vor einigen Monaten mit einem schulpolitischen Novum in die Schlagzeilen: Dort sollte die US-weit erste religiöse Charterschule entstehen. Diesem Vorhaben hat der Supreme Court des Bundesstaats nun einen Riegel vorgeschoben – wegen ernster verfassungsrechtlicher Bedenken.
Der russische Oppositionelle Wladimir Kara-Mursa, zu 25 Jahren Lagerhaft verurteilt, ist in eine sibirische Strafkolonie verbracht worden. Es ist zu befürchten: Hier soll ein weiterer Regimegegner vernichtet werden.
Versetzen Sie sich in diese unangenehme Situation: Sie sitzen auf der Anklagebank vor einem Strafgericht. Der Richter thront dort in seiner schwarzen Robe. Dann gibt es da auch noch zwei Schöffen, also ehrenamtliche Richter. Wie üblich in Zivilkleidung. Allerdings: Eine Schöffin trägt ein Kopftuch. Darf sie das? Zu dieser Frage gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Die Bemühungen seiner Rechtsanwälte, aber auch der internationale Protest haben gefruchtet: Die Haftstrafe von Mubarak Bala, Präsident der "Humanistischen Vereinigung von Nigeria", wurde von einem Berufungsgericht von 24 Jahren auf 5 Jahre reduziert.
Süßer die Glocken nie klingen – das singt sich so leicht in der Weihnachtszeit. Doch wenn es aus dem Kirchturm schallt, so regt sich manch einer darüber auf, fühlt sich belästigt. Gegen solcherart Geräuschimmissionen kann man sich vor Gericht zur Wehr setzen, aber die Aussichten stehen nicht gut. Das beweist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.
"Plage", "Krebsgeschwür" und "Kolonie von Parasiten" – mit diesen Begriffen darf ein Theologe in einem Zeitschriftenartikel schwule Priester bezeichnen. Das hat ein schweizerisches Gericht Ende April entschieden. Nach Ansicht von Strafrichterin Petra Vannoni stellen diese Formulierungen weder eine Diskriminierung noch eine Aufstachelung zum Hass dar. Deshalb kommt der Herausgeber des Blattes, Manfred Hauke, ohne Strafe davon.
Heute jährt sich das "Kölner Urteil" vom 7. Mai 2012 zum zwölften Mal. Die alljährliche Demonstration mit Kundgebung in Köln wurde bereits am 4. Mai abgehalten und live gestreamt. Wer das verpasst hat, kann weiterhin den Mitschnitt abrufen beziehungsweise sich das fast dreistündige Video in kleinen Häppchen gönnen.
Nur knapp drei Wochen nach der Verurteilung des Suizidhelfers Dr. Turowski ist ein Prozess um Sterbeverkürzung bei zwei schwerstkranken Intensivpatienten zu Ende gegangen. Am 26. April wurde der Herzmediziner und Charité-Oberarzt Dr. S. (56) ebenfalls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In beiden – durchaus unterschiedlichen – Fällen gingen die Richter von einem "minder schweren" Tötungsdelikt aus.
Die Kirchen brauchen nicht so hohe Zuschüsse, denn sie haben ja eigene Steuereinnahmen. So lässt sich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Finanzierung von kirchlich geführten Kindertagesstätten zusammenfassen.
Am 26. März wurden im Landgericht Moabit die Schlussplädoyers im viel beachteten Strafverfahren gegen Dr. Christoph Turowski (74) gehalten. Die mittelgradig depressive Isabell R. hatte sich mit seiner ärztlichen Hilfe das Leben genommen. Das gestern verkündete Urteil hing ausschließlich von der zu bewertenden Freiverantwortlichkeit der Suizidentin ab.
Am 13. März 2024 hat das Schweizer Bundesgericht den Arzt Pierre Beck auch noch vom Vorwurf freigesprochen, Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes missachtet zu haben – nachdem es ihn schon am 9. Dezember 2021 in Bezug auf das Heilmittelgesetz freigesprochen hatte –, als er einer 86-jährigen Frau ohne medizinische Diagnose Suizidassistenz ermöglichte. Damit hat das Bundesgericht einen Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Die bisherige Berichterstattung zum Freispruch enthält einige missverständliche Aussagen und übersieht wichtige Aspekte. Eine Einordnung ist angebracht.
Eine heute 40-jährige Mutter hatte ihre dreijährige Tochter zur weiblichen Genitalverstümmelung nach Kenia gebracht. Das war 2006. Das Mädchen ist britische Staatsbürgerin und hat sich ihrer Lehrerin anvertraut. Die Mutter wurde vor Gericht gebracht, wo sie zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.
In Malaysia hat das Oberste Gericht 16 Gesetze im Bundesstaat Kelantan gekippt, weil sie auf dem islamischen Rechtssystem Scharia basieren. Zur Begründung erklärten die Richter, dass die Gesetze nicht vereinbar mit dem Rechtssystem des Landes seien.
Seit vergangener Woche gelten eingefrorene Embryonen im Bundesstaat Alabama juristisch gesehen als Kinder. Der Oberste Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit einem Gesetz aus dem Jahr 1872, einem im letzten Monat verabschiedeten Verfassungszusatz und einigen Bibelstellen.