Der Humanistische Pressedienst hat mehrfach über den nigerianischen Aktivisten Mubarak Bala berichtet. Nun hat eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen entschieden, dass die nigerianische Regierung durch die Inhaftierung von Mubarak Bala gegen internationales Recht verstoßen hat.
Unter anderem für gefilmte Koranverbrennungen wurde der heute 28-jährige YouTuber Aron P., der im Internet unter dem Pseudonym "Shlomo Finkelstein" auftritt, im Jahr 2020 vom Amtsgericht Köln in einem Strafbefehlsverfahren zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und zur Zahlung von 600 Euro verurteilt. Da er gegen Wohnsitzauflagen verstieß und die Strafe verspätet zahlte, wurde die Bewährung 2022 widerrufen. Nach langer Fahndung wurde er am 13.08.2024 verhaftet und musste eine einjährige Haftstrafe antreten.
Weil er darin eine Verhöhnung des christlichen Glaubens sah, ließ der Gouverneur von Texas, Greg Abbott, eine säkulare Weihnachtskrippe aus einer Ausstellung entfernen. Zu Unrecht, wie die Gerichte entschieden haben. Nach dem finalen Urteil hat Abbott nun 358.000 Dollar an die säkulare Organisation "Freedom From Religion Foundation" (FFRF) gezahlt.
Niqab – diese Verschleierung will eine Muslimin aus dem rheinischen Neuss auch dann tragen, wenn sie am Steuer ihres Autos sitzt. Sie beantragte bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung. Die braucht sie zur Verwirklichung ihres Wunsches. Schließlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 4 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Religionsfreiheit gegen Verkehrssicherheit – rechtlich ist der Fall noch in der Schwebe.
Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.
Der Bundesstaat Oklahoma schaffte es vor einigen Monaten mit einem schulpolitischen Novum in die Schlagzeilen: Dort sollte die US-weit erste religiöse Charterschule entstehen. Diesem Vorhaben hat der Supreme Court des Bundesstaats nun einen Riegel vorgeschoben – wegen ernster verfassungsrechtlicher Bedenken.
Der russische Oppositionelle Wladimir Kara-Mursa, zu 25 Jahren Lagerhaft verurteilt, ist in eine sibirische Strafkolonie verbracht worden. Es ist zu befürchten: Hier soll ein weiterer Regimegegner vernichtet werden.
Versetzen Sie sich in diese unangenehme Situation: Sie sitzen auf der Anklagebank vor einem Strafgericht. Der Richter thront dort in seiner schwarzen Robe. Dann gibt es da auch noch zwei Schöffen, also ehrenamtliche Richter. Wie üblich in Zivilkleidung. Allerdings: Eine Schöffin trägt ein Kopftuch. Darf sie das? Zu dieser Frage gibt es eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
Die Bemühungen seiner Rechtsanwälte, aber auch der internationale Protest haben gefruchtet: Die Haftstrafe von Mubarak Bala, Präsident der "Humanistischen Vereinigung von Nigeria", wurde von einem Berufungsgericht von 24 Jahren auf 5 Jahre reduziert.
Süßer die Glocken nie klingen – das singt sich so leicht in der Weihnachtszeit. Doch wenn es aus dem Kirchturm schallt, so regt sich manch einer darüber auf, fühlt sich belästigt. Gegen solcherart Geräuschimmissionen kann man sich vor Gericht zur Wehr setzen, aber die Aussichten stehen nicht gut. Das beweist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.
"Plage", "Krebsgeschwür" und "Kolonie von Parasiten" – mit diesen Begriffen darf ein Theologe in einem Zeitschriftenartikel schwule Priester bezeichnen. Das hat ein schweizerisches Gericht Ende April entschieden. Nach Ansicht von Strafrichterin Petra Vannoni stellen diese Formulierungen weder eine Diskriminierung noch eine Aufstachelung zum Hass dar. Deshalb kommt der Herausgeber des Blattes, Manfred Hauke, ohne Strafe davon.
Heute jährt sich das "Kölner Urteil" vom 7. Mai 2012 zum zwölften Mal. Die alljährliche Demonstration mit Kundgebung in Köln wurde bereits am 4. Mai abgehalten und live gestreamt. Wer das verpasst hat, kann weiterhin den Mitschnitt abrufen beziehungsweise sich das fast dreistündige Video in kleinen Häppchen gönnen.
Nur knapp drei Wochen nach der Verurteilung des Suizidhelfers Dr. Turowski ist ein Prozess um Sterbeverkürzung bei zwei schwerstkranken Intensivpatienten zu Ende gegangen. Am 26. April wurde der Herzmediziner und Charité-Oberarzt Dr. S. (56) ebenfalls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In beiden – durchaus unterschiedlichen – Fällen gingen die Richter von einem "minder schweren" Tötungsdelikt aus.
Die Kirchen brauchen nicht so hohe Zuschüsse, denn sie haben ja eigene Steuereinnahmen. So lässt sich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Finanzierung von kirchlich geführten Kindertagesstätten zusammenfassen.
Am 26. März wurden im Landgericht Moabit die Schlussplädoyers im viel beachteten Strafverfahren gegen Dr. Christoph Turowski (74) gehalten. Die mittelgradig depressive Isabell R. hatte sich mit seiner ärztlichen Hilfe das Leben genommen. Das gestern verkündete Urteil hing ausschließlich von der zu bewertenden Freiverantwortlichkeit der Suizidentin ab.