Der Supreme Court of the United States (SCOTUS) hat in einer 6-3 Entscheidung festgelegt, dass die Environmental Protection Agency (EPA) nicht die Befugnis hat, Emissionsobergrenzen für Bundesstaaten durchzusetzen. Die Richter*innen geben damit einer Klage von 20 republikanischen Bundesstaaten statt, die sich partout weigern, nicht-fossile Quellen zur Stromerzeugung zu nutzen. Ein Kommentar.
Am 24. Juni 2022 kippte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika das "Roe v Wade"-Gerichtsurteil, welches seit seiner Entscheidung 1973 Schwangeren das Recht auf Abtreibung sicherte. Die religiöse Rechte feiert, während unzählige Menschen gegen die Beschneidung reproduktiver Rechte protestieren. Ein Blick in Länder mit Abtreibungsverboten zeigt, wie die Situation in den USA in Zukunft aussehen könnte. Hinzu kommt, dass ein Verbot der Abtreibung nur ein erster Punkt sein könnte, dem die Beschneidung weiterer Rechte folgen könnte.
Der kongolesische Menschenrechtler Floribert Chebeya wurde vor über einem Jahrzehnt in staatlichem Auftrag von Polizeibeamten ermordet. Doch erst vor wenigen Wochen sind beide Hauptverdächtige der Tat verurteilt worden.
Mikhail Iosilevich ist nicht nur Aktivist und Verleger, er hat vor einigen Jahren auch den russischen Zweig der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters gegründet. Ende Mai wurde er wegen Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten in einer russischen Strafkolonie verurteilt.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien bedauert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum sogenannten Kreuzerlass, kündigt aber zugleich weitere juristische Schritte seiner Mitglieder an.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.
Am 20.05.2022 wurde am Amtsgericht Köln das Strafverfahren gegen zwei Priester wegen Volksverhetzung gegen Zahlungen in Höhe von 3.150 und 4.000 Euro eingestellt (§ 153a StPO). Der polnische Priester Dariusz Oko hatte in einem Beitrag in der Fachzeitschrift "Theologisches" Homosexuelle unter anderem als "Parasiten" bezeichnet und mit einem "Krebsgeschwür" verglichen. Die Anklage richtete sich auch gegen den Chefredakteur der Zeitschrift, den Theologen Johannes Stöhr.
Der Prediger Olaf Latzel wurde in zweiter Instanz vom Landgericht freigesprochen. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom November 2020 aufgehoben. Das Amtsgericht Bremen hatte den evangelikalen Prediger wegen Volksverhetzung zu 8100 Euro Strafe verurteilt, da er unter anderem Homosexuelle als Degenerationsform der Gesellschaft und Menschen vom CSD als Verbrecher bezeichnet hatte. Latzel war in Revision gegangen.
Im Dezember 2021 wurde Priyantha Kumara von einem bis auf 800 Personen angeschwollenen rasenden Mob getötet und sein Körper im Anschluss angezündet. Der Grund: Er hatte ein Poster der islamistischen Tehreek-e-Labbaik-Partei entfernt. Der Mord hatte in Pakistan für Entsetzen gesorgt. 89 Männer wurden in diesem Jahr nun zur Todesstrafe beziehungsweise Haftstrafen und Zahlungen an die Hinterbliebenen des Toten verurteilt.
Anfang April wurde Mubarak Bala, Präsident der Humanistischen Vereinigung von Nigeria, zu 24 Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: Er soll blasphemische Inhalte auf Facebook gepostet haben. Gegen diese drakonische Strafe wendet sich Humanists International mit einem Offenen Brief.
Im April 2020 wurde Mubarak Bala, der Präsident der Humanistischen Vereinigung von Nigeria, verhaftet, weil man ihm Blasphemie vorwarf. Fast zwei Jahre lang kämpften seine Weggefährten sowie internationale Organisationen um seine Freilassung. Am Montag wurde Bala nun zu einer Strafe von 24 Jahren Gefängnis verurteilt.
Anfang Februar dieses Jahres hatte die Regierung des südindischen Bundesstaates Karnataka ein Verbot des Tragens von Schal und Stola in der Farbe Safran, Hijab, von religiösen Fahnen und Ähnlichem in Schulen erlassen. Nach Protesten und Klagen hat der Oberste Gerichtshof Karnatakas nun erklärt, dass das Tragen eines Hijabs kein essenzieller Bestandteil der Religionsausübung sei.
Ein Rückschlag für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen selbsternannte Lebensschützer wieder Mahnwachen und andere Kundgebungen im nahen Umfeld von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere abhalten. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof(VGH).
Die seit Anfang 2019 laufenden Ermittlungen gegen den ehemaligen Bischof von Orán wegen Missbrauchs von Seminaristen endeten nun mit einer Verhandlung samt Verurteilung. Gustavo Óscar Zanchetta erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Dem argentinischen Ex-Bischof wird ein enges Verhältnis zum aktuellen Papst nachgesagt.
Am vergangenen Freitag hat das Landgericht Köln einen katholischen Priester zu zwölf Jahren Haft wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Zudem muss der verurteilte Priester drei Nebenklägerinnen Schmerzensgeld in Höhe von 5.000, 10.000 und 35.000 Euro zahlen. Die Anklage umfasste dabei insgesamt 118 Tatvorwürfe.