Chefarzt Joachim Volz darf nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als Kassenarzt wohl wieder medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das grundlegende Problem ist dadurch aber nicht gelöst, denn religiöse Dogmen bestimmen weiterhin die medizinische Praxis.
Artikel 261 des schweizerischen Strafgesetzbuches erklärt das Verspotten oder Beschimpfen religiöser Überzeugungen zum Delikt. Er kommt bis heute zur Anwendung, wie jüngst ein Prozess gegen eine Zürcher Politikerin zeigte.
In einem am Montag veröffentlichten Grundsatzurteil geht es dem Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs um die Frage: Wann ist die ärztliche Mitwirkung beim Suizid eines psychisch kranken Menschen strafbar? Im Prozess gegen den als Freitodbegleiter tätigen Arzt Christoph Turowski zeigte sich: Verurteilung nur aufgrund festgestelltem Verlust der Freiverantwortlichkeit einer Suizidwilligen und Freispruch im Zweifelsfall.
Prof. Joachim Volz kämpft gegen das katholische Abtreibungsverbot an seiner Klinik, das auch für seine Privatpraxis gilt. Erstinstanzlich hat er verloren, doch er will den juristischen Weg weitergehen und erfährt dabei große Solidarität. Der nächste Verhandlungstermin steht nun fest.
Der Oberste Gerichtshof von Großbritannien hat entschieden: Der Religionsunterricht in Nordirland verstößt gegen die Menschenrechte. Ein Vater hatte mit seiner 11-jährigen Tochter geklagt. Die Familie befürworte religiöse Bildung – solange sie nicht in Indoktrination ende. Das Urteil versetzte Humanisten in Freude, andere sehen darin das Ende der Religionsfreiheit.
Das seit Ende 2024 geltende Verbot von Gehsteigbelästigungen gegenüber Schwangeren funktioniert nicht so, wie es sowohl Schwangere als auch Beratungs- und medizinisches Personal gehofft hatten. Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das Gebetswachen von Abtreibungsgegnern in Sicht- und Hörweite eines Ärztezentrums in Regensburg erlaubt hat.
Dass rund 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kirchlicher Träger wie Caritas oder Diakonie arbeitsrechtlich schlechter dastehen als ihre Kollegen in anderen Bereichen, kann wohl nur der Gesetzgeber ändern. Von der Justiz jedenfalls ist bislang keine entsprechende Rechtsprechung zu erwarten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt, das den Arbeitnehmern eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft das Streikrecht verweigert.
Bilder von Babys und Föten sowie Versammlungen mit Gebeten "für lebende und sterbende ungeborene Kinder" – all das ist laut Gerichtsbeschluss in der Nähe von Abtreibungskliniken und Beratungsstellen für ungewollt Schwangere erlaubt. Mit dieser Entscheidung hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Verbot der Stadt Regensburg gekippt. Diese hatte Kundgebungen von Abtreibungsgegnern innerhalb einer "Bannmeile" von hundert Metern um die Einrichtungen untersagt.
In Marokko wurde die Aktivistin für LGBTQ-Rechte, Ibtissam "Betty" Lachgar, wegen Blasphemie zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr T-Shirt-Aufdruck "Allah ist lesbisch" wurde als "schädlich für den Islam" bewertet. Ihre Verteidiger wollen Berufung einlegen.
Das Kruzifix hängt falsch, sagt das Gericht. Das Kruzifix bleibt da hängen, wo es ist, sagen die Verwaltung und die Politik. Das ist die Kurzfassung einer Geschichte über einen Fall nicht funktionierender Gewaltenteilung, den die rechtlich erfolgreiche, tatsächlich aber erfolglose Klägerin jetzt in einer verbitterten Stellungnahme kommentiert. Doch der Bund für Geistesfreiheit Bayern lässt nicht locker.
Es hat lange gedauert, bis das Verwaltungsgericht Ansbach sein schon Anfang März gefälltes Urteil zum Karfreitags-Tanzverbot in Nürnberg veröffentlicht hat. Doch nun liegen die ausführlichen Urteilsgründe vor. Der hpd fasst zusammen, wie die Richter bei ihrer Abweisung der Klage argumentierten, mit der sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München (erfolglos) gegen die Stadt Nürnberg gewehrt hatte. Und wie der bfg nun reagiert.
Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.
Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.
Ein Sohn (60) hat jeweils aus Helium-Gasflasche, Schlauch und Maske eine Suizid-Vorrichtung für Vater (88) und Mutter (86) hergestellt, die gemeinsam sterben wollten. Am 31. Juli verhängte das Landgericht Bielefeld eine Bewährungsstrafe gegen ihn. Der Medizinrechtler Wolfgang Putz erklärt das komplizierte Rechtskonstrukt, welches dahintersteht.
Wie jeder Beamte muss auch ein Bundespolizist oder ein Grenzschutzbeamter den Anweisungen seines Dienstvorgesetzten Folge leisten. Doch was ist, wenn massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen? Dann geraten die Beamten in eine Zwickmühle, setzen sich sogar der Gefahr aus, sich selbst strafbar zu machen. So wie möglicherweise in den Fällen, in denen Flüchtlinge an deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. Hieran gibt es massive Kritik: Nicht nur, dass der Bundesinnenminister die Beamten zu rechtswidrigem Handeln auffordere. Sondern auch ganz grundsätzlich, dass entgegen einer gerichtlichen Anordnung hier bewusst Recht gebrochen werde.