Über vierzig Jahre hat es gedauert, diesen Monat war es endlich so weit: In Neuseeland wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr als Straftat gewertet, sondern als Gesundheitsfrage. Bislang war er nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Gefahr für die schwangere Person, erlaubt. Obwohl weder medizinisches Personal noch Schwangere in den letzten Jahren für eine Abtreibung bestraft wurden, waren die Hürden für verzweifelte Schwangere, Hilfe zu finden, hoch. Abbrüche wurden hinausgezögert und gefährdeten Leben.
Am 18. März 2020 stimmte die Parlamentsmehrheit in Neuseeland nach dritter Lesung für eine Änderung des Crimes Act 1961, welcher unter Paragraf 183 noch 14 Jahre Haft für das ausführende medizinische Personal für einen Schwangerschaftsabbruch vorsah. Die Entscheidung wurde mit Applaus begrüßt. Bisher konnten Schwangere nur legal in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft abtreiben, wenn der Fötus oder ihr Leben oder ihre körperliche oder geistige Gesundheit in Gefahr gewesen wären. Eine Schwangerschaft als Folge sexueller Gewalt oder das fortgeschrittene Alter einer schwangeren Person galten nicht als ausreichende Gründe.
Um eine Schwangerschaft abbrechen zu können, mussten also Schlupflöcher gesucht werden. So mussten beispielsweise Krankheiten zum Schutz vor Strafverfolgung vorgetäuscht und von zwei Ärzt*innen bestätigt werden, so dass Abtreibungen herausgezögert und somit gefährlicher wurden. Nun sind legale, sichere Schwangerschaftsabbrüche ohne Nachweise über zum Beispiel den Gesundheitsstatus bis zur 20. Schwangerschaftswoche möglich.
Nach Aussagen Justizminister Andrew Littles war es hoch an der Zeit, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch herauskamen und zu einer Gesundheitsfrage werden. Somit sei gesichert, dass Schwangere ohne Zeitdruck die bestmögliche Beratung und medizinische Betreuung erhielten. Ähnlich sieht es Amy Adams, frühere Justizministerin und Politikerin der National Party. Sie sieht das Abstimmungsergebnis als ein Zeichen des Vertrauens in Frauen. Über die eigene Fortpflanzung entscheiden zu können, sei zudem ein Schlüssel zur Selbstbestimmung.
Da es sich um eine Gewissensfrage handelte, mussten sich die abstimmenden Politiker*innen nicht an eine Parteilinie halten. Die Mehrheit von 68 stimmten für das neue Gesetz, 51 dagegen.
Nicht in die Gesetzesvorlage geschafft hat es leider eine Bannmeile von 150 Metern um Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Diese hätte schwangere Menschen in Not vor den Angriffen, Beleidigungen und Demütigungen durch Abtreibungsgegner schützen können.
1 Kommentar
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Wieder ein kleiner Erfolgsschritt in Richtung Selbstbestimmung, weiter so, bis sich endlich
weltweit Vernunft und Menschenrecht durchsetzt, gegen Aberglaube und Indoktrination.