Ein Ruck geht durch Argentinien, das Heimatland des amtierenden Papstes. Kurz vor dem Jahreswechsel bestätigte der argentinische Senat ein Gesetz, das Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt. Der Senat nickt damit einen von Präsident Alberto Fernández eingebrachten Vorschlag ab, nachdem ein ähnlicher Vorstoß seines Vorgängers im Jahr 2018 gescheitert war.
Die von der Bischofskonferenz gesteuerte Petition "Fakten Helfen" wird heute im parlamentarischen Ausschuss behandelt. Doch diese ignoriert die jahrzehntelang gesammelten Daten zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich und in anderen Ländern sowie die zahlreichen bereits vorhandenen Fachpublikationen in diesem Bereich.
Abtreibung im überwiegend katholischen Argentinien ist mit wenigen Ausnahmen verboten. Hunderttausende Frauen unterziehen sich jedes Jahr illegalen und teilweise unter katastrophalen Bedingungen durchgeführten heimlichen Abtreibungen. Präsident Alberto Fernández hat nun einen Gesetzentwurf vorgebracht, der Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Schwangerschaftswoche und kostenlose medizinische Begleitung vorsieht. Während Befürworter*innen den Entwurf loben, gibt es auch harsche Kritik von Kirche und Anti-Abtreibungsverbänden.
In einem Offenen Brief wendet sich der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) gemeinsam mit anderen Organisationen an die Bundesregierung, um auf die sich verschlechternde Situation der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Polen aufmerksam zu machen.
In Polen werden Frauenrechte massiv eingeschränkt: Nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts werden Schwangerschaftsabbrüche de facto verboten. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) reagiert entsetzt auf diese neuerliche Beschneidung von Menschenrechten.
Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1973 ermöglicht in den Vereinigten Staaten Schwangeren eine legale Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine Entscheidung, die von rechten und religiösen Gruppen immer wieder angegriffen wurde. Mit der Bestätigung der christlich-konservativen Richterin Amy Coney Barrett als Nachfolgerin Ruth Bader Ginsburgs am Obersten Gerichtshof könnte diese Entscheidung nun aufgeweicht werden oder gar fallen.
Am Freitag verhandelte das Landgericht Hamburg über die Klage der Ärztin Kristina Hänel gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Dieser verglich auf seiner Website die klagende Ärztin und andere, die legal Abtreibungen durchführen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis.
Man stelle sich vor, ein Friseur teilt an seinem Schaufenster mit, dass er die Haare mit der Schere schneidet. Und wird dafür angezeigt, verurteilt und an den Pranger gestellt. Er möge sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen, nur dort dürfe er mitteilen, dass er Haare schneidet; aber nicht, womit. Klingt skurril… ist aber in einem anderen Beruf Standard.
Abtreibung ist in Kolumbien nur in wenigen Ausnahmen legal möglich. Während Menschenrechtsgruppen für einen bedingungslosen straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten Wochen kämpfen, hat eine rechtskonservative Senatorin nun ein Projekt angekündigt, welches die Zustimmung des Erzeugers zur Beendigung der Schwangerschaft erfordern soll. Eine gefährliche Forderung, die für Empörung sorgt.
In Costa Rica ist Abtreibung verboten. Ende letzten Jahres wurde jedoch ein Handlungsprotokoll zur einzigen Ausnahme von diesem Verbot, nämlich dann, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist, vom Präsidenten unterzeichnet. Da die hauptsächlich von Schwangerschaften Betroffenen natürlich zölibatär lebende Männer jenseits der 50 sind, hat sich die Bischofskonferenz an das Gesundheitsministerium und die Medien des Landes gewandt, um Einblick in das Protokoll zu erhalten.
In Polen wird die Corona-Krise ausgenutzt, um Grundrechte wie das Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung weiter einzuschränken. Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband kritisiert dies aufs Schärfste und fordert ein schnelles Handeln der deutschen und der EU-Politik.
Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Klage auf Unterlassung gegen den Betreiber der Website "Babykaust.de" eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat einen bereits angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und will im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden.
Während zunächst kurzzeitig die Idee einer Corona-Immunisierung der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Verluste im Vereinigten Königreich bestand, wurde diese doch bald zugunsten von Kontakt- und Ausgangssperren aufgegeben. Einem ähnlichen hin und her waren die Bedingungen für die "Pille danach" und Abtreibungen im ersten Schwangerschaftstrimester unterworfen.
Aktuell müssen ungewollt Schwangere drei bis vier persönliche Termine außer Haus wahrnehmen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können: Die Pflichtberatung, einen gynäkologischen Untersuchungstermin, eine Ultraschalluntersuchung, den Abbruch, eine Nachuntersuchung. Hinzu kommen drei Tage Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch.
Über vierzig Jahre hat es gedauert, diesen Monat war es endlich so weit: In Neuseeland wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr als Straftat gewertet, sondern als Gesundheitsfrage. Bislang war er nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Gefahr für die schwangere Person, erlaubt.