Essay

Das republikanische Versprechen

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Der folgende Essay bildet den Abschluss meiner Artikel zu sozialstaatlichen Themen in den letzten Monaten. Er behandelt keine einzelne sozialpolitische Maßnahme und keine aktuelle Reformdebatte. Er fragt vielmehr nach den historischen Erfahrungen und verfassungsrechtlichen Einsichten, aus denen die Bundesrepublik als demokratischer und sozialer Rechtsstaat hervorgegangen ist. Denn die Zukunft des Sozialstaats lässt sich nur verstehen und gestalten, wenn man sich seiner Entstehungsgründe erinnert.

Die Debatten über den Sozialstaat haben sich in den vergangenen Jahren bemerkenswert verändert. Diskutiert wird über Beitragssätze, Haushaltslöcher, demographische Belastungen und Finanzierungsprobleme. Fast jede sozialstaatliche Leistung erscheint heute als Kostenfaktor, der begründet, begrenzt oder reduziert werden muss. Die Sprache der Sozialpolitik ist zunehmend die Sprache der Betriebswirtschaft geworden.

Weit seltener wird dagegen eine andere Frage gestellt: Warum sind moderne Demokratien überhaupt Sozialstaaten geworden? Diese Frage ist keineswegs selbstverständlich. Über Jahrhunderte hinweg galten Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder wirtschaftliche Not primär als Angelegenheiten der Familie, der Kirche oder privater Wohltätigkeit. Die Verantwortung für die großen Lebensrisiken lag dort, wo sie traditionell verortet war: im familiären Umfeld.

Auch die Unterhaltspflichten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstanden vor diesem Hintergrund. Als das BGB zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Kraft trat, war die Familie die zentrale soziale Sicherungseinrichtung. Wer im Alter nicht mehr arbeiten konnte, war auf seine Kinder angewiesen. Wer pflegebedürftig wurde, wurde innerhalb der Familie versorgt. Die gesetzlichen Regelungen sollten diesem Modell einen normativen Rahmen geben. Mehr nicht.

Doch die gesellschaftliche Wirklichkeit veränderte sich. Industrialisierung, Mobilität, längere Lebenszeiten und neue Formen individueller Lebensführung ließen die traditionelle Familie als alleinige Risikogemeinschaft zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Die sozialen Risiken der Moderne konnten immer weniger innerhalb familiärer Strukturen aufgefangen werden.

Kein Akt staatlicher Großzügigkeit

Der Sozialstaat entstand deshalb nicht als Akt staatlicher Großzügigkeit. Er entstand aus der Einsicht, dass die bisherigen Formen des privaten Tragens von Risiken nicht mehr ausreichten. Dabei handelte es sich nicht nur um eine soziale, sondern auch um eine politische Erkenntnis.

Denn moderne Staaten leben von der Loyalität ihrer Bürger. Sie verlangen Gesetzestreue, Steuerzahlungen und die Anerkennung demokratischer Entscheidungen. Auf Dauer können sie diese Loyalität jedoch nicht allein durch Recht und Autorität sichern. Sie benötigen die Erfahrung einer politischen Gemeinschaft, die ihren Mitgliedern einen verlässlichen Rahmen für ein selbstbestimmtes Leben bietet.

Der Sozialstaat wurde damit zu einer Voraussetzung moderner Staatlichkeit. Er stabilisierte nicht nur individuelle Lebensverläufe. Er stabilisierte die politische Ordnung selbst. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wussten das sehr genau. Deshalb entschieden sie sich nicht für eine Verfassung, die dem Staat lediglich soziale Aufgaben zuweist. Sie formulierten stärker. Artikel 20 Grundgesetz sagt unmissverständlich: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

Diese Formulierung beschreibt keine politischen Optionen. Sie beschreibt als ontologische Setzung drei konstitutive Bestandteile des Staatswesens: die demokratische Grundordnung, die Sozialstaatlichkeit und die föderale Ordnung.

Das Grundgesetz sagt nicht, dass der Staat gelegentlich sozial handeln soll. Es mahnt nicht an, dass der Staat gelegentlich ein Auge auf die soziale Frage haben soll. Es definiert die Republik als sozialen Staat. Darin liegt eine weitreichende Erkenntnis: Freiheit, Demokratie und soziale Sicherheit werden nicht als Gegensätze verstanden, sondern als wechselseitig aufeinander angewiesene Voraussetzungen.

Der Sozialstaat stabilisiert die Gesamtgesellschaft

Der Sozialstaat war dabei niemals ein fertiges Projekt. Gesellschaften erkennen ihre eigenen Verwundbarkeiten selten im Voraus. Sie entdecken sie meist erst im praktischen Vollzug des gesellschaftlichen Lebens.

Das BAföG entstand aus der Erkenntnis, dass formale Bildungsfreiheit wenig bedeutet, wenn Bildungswege faktisch vom Einkommen der Eltern abhängen.

Der Unterhaltsvorschuss reagierte auf die Erfahrung, dass Kinder nicht die Folgen ausbleibender Unterhaltszahlungen tragen dürfen.

Die Pflegeversicherung entstand, sogar erst Mitte der 1990er Jahre, weil sichtbar wurde, dass Familien und klassische Sozialhilfe die Lasten einer alternden Gesellschaft nicht mehr allein bewältigen konnten.

Jede dieser Institutionen erzählt die Geschichte eines Problems, das zuvor unzureichend gelöst war. Der Sozialstaat ist deshalb mehr als ein System finanzieller Transfers. Er ist das institutionalisierte Gedächtnis gesellschaftlicher Verletzlichkeiten. In seinen Regelungen sind die Erfahrungen einer Gesellschaft über ihre eigenen Grenzen gespeichert.

Hinzu kommt eine zweite, oft übersehene Funktion: Der Sozialstaat verteilt nicht nur Einkommen um. Er verteilt Risiken und schafft Stabilität. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder familiäre Krisen verschwinden nicht dadurch, dass ihre Kosten privatisiert werden. Die Belastungen werden lediglich verlagert.

Ohne sozialstaatliche Sicherungssysteme würden sie unmittelbar auf die wirtschaftliche Existenz von Millionen Haushalten durchschlagen. Der Sozialstaat wirkt deshalb wie ein gesellschaftlicher Stoßdämpfer. Er begrenzt die Absturzrisiken des Lebens und verhindert, dass individuelle Schicksalsschläge zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krisen eskalieren. Er stabilisiert nicht nur die Betroffenen. Er stabilisiert die Gesellschaft. Das ist vielfach empirisch abgesichert.

Gerade deshalb erscheint eine Entwicklung problematisch, die sich in vielen Bereichen beobachten lässt: die schrittweise Residualisierung sozialstaatlicher Sicherung, und zwar nicht nur in einzelnen Bereichen, sondern auf breiter Front.

Wenn Gestaltung zur Residualisierung mutiert

Residualisierung bedeutet mehr als lediglich die Kürzung einzelner Leistungen. Sie verändert den Charakter des Sozialstaats. Aus einer allgemeinen Institution gemeinsamer Risikotragung wird nach und nach ein wohlfahrtsartiges Auffangsystem für diejenigen, die sich gar nicht mehr selbst helfen können.

Damit verändert sich auch die gesellschaftliche Wahrnehmung. Der Sozialstaat erscheint nicht länger als gemeinsame Infrastruktur einer solidarischen Gesellschaft, sondern als Fürsorgesystem für eine begrenzte Gruppe von Bedürftigen. Doch Solidarität lebt davon, dass Menschen sich als Teil derselben Risikogemeinschaft verstehen. Als Risikogemeinschaft versteht das Grundgesetz die Gemeinschaft als Ganzes.

Wird diese Erfahrung geschwächt, verliert der Sozialstaat einen Teil seiner gesellschaftlichen Legitimation. Aus gemeinsamer Absicherung wird Fürsorge. Aus Solidarität wird Alimentation. Genau hier beginnt die eigentliche Gefahr.

Die Integrationsfunktion der Sozialstaatlichkeit

Denn der Sozialstaat erfüllt nicht nur soziale und wirtschaftliche Funktionen. Er erfüllt auch eine republikanische Integrationsfunktion. Er vermittelt die Erfahrung, dass die politische Gemeinschaft dort handlungsfähig bleibt, wo individuelle und familiäre Möglichkeiten an ihre Grenzen stoßen. Diese Erfahrung schafft Vertrauen. Und Vertrauen gehört zu den wichtigsten Ressourcen demokratischer Gemeinwesen.

Die größte Gefahr für den Sozialstaat besteht daher möglicherweise nicht in seiner Finanzierbarkeit. Sie besteht darin, dass die Gesellschaft die historischen Erfahrungen vergisst, die ihn hervorgebracht haben. Je erfolgreicher sozialstaatliche Institutionen sind, desto unsichtbarer wird ihre Notwendigkeit. Sichtbar bleiben ihre Kosten. Unsichtbar werden die Probleme, auf die sie einst eine Antwort waren.

So entsteht die Versuchung, den Sozialstaat nur noch als Belastung wahrzunehmen. Verloren geht dabei das Verständnis für seine eigentliche Funktion. Der Sozialstaat ist kein nachträglicher Zusatz der Republik. Er gehört zu ihren Fundamenten.

Je erfolgreicher sozialstaatliche Institutionen sind, desto unsichtbarer wird ihre Notwendigkeit.

Die Bundesrepublik wurde nicht nur als Republik gegründet. Nicht nur als Rechtsstaat. Sondern ausdrücklich als demokratischer, föderaler und sozialer Staat. Diese Entscheidung war die Konsequenz historischer Erfahrungen. Sie beruhte auf der Einsicht, dass Freiheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Stabilität nicht gegeneinander ausgespielt werden können.

Wer heute über die Zukunft des Sozialstaats diskutiert, sollte sich deshalb an die eigentliche Frage erinnern: Nicht, welche Leistungen wir uns noch leisten wollen. Sondern welche Voraussetzungen eine freie und stabile Republik benötigt, um dauerhaft Bestand zu haben.

Die Antwort des Grundgesetzes ist bemerkenswert klar. Die Republik lebt nicht allein vom Recht. Auch nicht von der demokratischen Form. Sie lebt auch von der breiten Solidarität aller, die sich in der Sozialstaatlichkeit verwirklicht.

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