Informationsfreiheit im Grundgesetz verankern!

Nach der de-facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes sieht die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union eine Grundfeste demokratischer Regierungssysteme gefährdet und fordert Konsequenzen.

Grundgesetze
Öffentlichkeit ist die politische Währung von Demokratien. Die Forderung nach Öffentlichkeit für Regierungshandeln richtet sich seit der Aufklärung gegen das Prinzip des Amtsgeheimnisses, das Kennzeichen undemokratischer Herrschaftsausübung ist. Informationsfreiheitsgesetze etablieren Verwaltungsöffentlichkeit als Prinzip, das als voraussetzungsloser Informationsanspruch für alle  konkretisiert wird.
 
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli die faktische Abschaffung des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes (Bundes-IFG) beschlossen. Im Innenministerium gibt es darüber hinaus Pläne, der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Zuständigkeit für die Informationsfreiheit zu entziehen. Mit ihrem Beschluss rütteln die Mitglieder des Koalitionsausschusses ohne Not an einer Grundfeste demokratischer Regierungssysteme.
 
Die Parteien der Regierungskoalition stellen mit diesem Vorhaben ihre Rolle als Schützer der Demokratie, mit der sie sich von der AfD abgrenzen wollen, in Frage.
 
Als Konsequenz fordert die Humanistische Union (HU) stattdessen: Die Informationsfreiheit als Prinzip der Verwaltungsöffentlichkeit muss jetzt im Grundgesetz verankert werden!
 
Die geplante Einschränkung des Kreises der Antragsberechtigten, die Einführung einer Begründungspflicht und die Erhöhung der Bearbeitungsgebühren haben offensichtlich die Verhinderung erfolgreicher Anträge insbesondere von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen zum Ziel. Dieses antidemokratische Vorhaben steht im offenen Widerspruch zum Versprechen im Koalitionsvertrag, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger reformieren zu wollen.
 
Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion formiert sich Kritik gegen die faktische Abschaffung des Bundes-IFG. Wie wirksam dieser Widerstand ist, ist derzeit nicht absehbar. Falls es ähnliche Kritik in den Unionsfraktionen geben sollte, ist davon bisher nichts an die Öffentlichkeit gedrungen.
 
Die HU fragt: Ist nach dem Demokratieverständnis der Unions-Bundestagsfraktionen das Bundes-IFG entbehrlich?
 
Informationsfreiheitsgesetze sind international verbreitet und sind Standard für gutes Regieren in demokratischen Staaten. Deutschland ist im Jahr 2016 während der Kanzlerschaft von Angela Merkel dem global agierenden Open Government Partnership beigetreten. Im aktuellen Bericht der Bundesregierung wird angekündigt, die Informationsfreiheit in Deutschland auf Bundesebene durch ein Transparenzgesetz stärken zu wollen.
 
Das Bundes-IFG ermöglicht den betroffenen öffentlichen Stellen, die Herausgabe von Informationen, deren Freigabe nach ihrer Einschätzung zum Beispiel die öffentliche Sicherheit gefährdet, zu verweigern. Für Anpassungen aufgrund der neuen Sicherheitslage ist keine Gesetzesänderung notwendig.
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