Die Bundesregierung hat neue Regelungen zur Grundsicherung beschlossen – flankiert von vertrauten Schlagworten wie Fördern und Fordern, Leistungsgerechtigkeit, Verantwortung und, als zentraler Zielsetzung, mit der Wiederherstellung des Vermittlungsvorrangs. Also Menschen ungeachtet individueller Umstände, koste es was es wolle, in Arbeit zu vermitteln, gleich wie zumutbar, gleich wie prekär, gleich wie nachhaltig.
Das Bürgergeld – erst vor zwei Jahren als menschenwürdigere Alternative zu Hartz IV eingeführt – ist erneut ins Zentrum öffentlicher Debatten geraten. Doch wer sich die Tonlage dieser Debatten anhört, erkennt schnell: Es geht selten um eine nüchterne Betrachtung sozialer Realität. Viel häufiger geht es um Schuldzuweisungen, Generalverdacht und eine Erzählung, die sich tief eingebrannt hat: Wer Bürgergeld bezieht, steht dem Arbeitsmarkt mutmaßlich "nicht zur Verfügung", will nicht arbeiten, lebt auf Kosten anderer – kurzum: Gehört zu einer Gruppe, die verdächtig und potenziell schädlich ist.