DGHS

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Dieter Birnbacher

"Auch jetziges Verfahren widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht"

In der aktuellen Diskussion um eine mögliche Einführung einer Widerspruchs-Lösung bei der Organspende verweist DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher auf das eigentliche Haupthindernis, weswegen nur geringe Mengen von transplantationsfähigen Organen zur Verfügung stehen: Die geringe Bereitschaft deutscher Kliniken, potenzielle Organspender/-innen zu melden.

Krankenhaus

Künstliche Lebensverlängerung war rechtswidrig

Wenn ein Arzt einen Patienten ohne medizinische Indikation über Jahre am Leben erhält, hat er Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu befürchten. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts München entschied nun, dass dem Kläger als Alleinerben seines verstorbenen Vaters, der in den Jahren 2010 und 2011 mittels PEG-Sonde künstlich ernährt worden war, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Hausarzt zustehen.

Dieter Birnbacher

Prof. Dieter Birnbacher ist neuer Präsident der DGHS

Als neuen Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. wählten die Delegierten der DGHS bei ihrer am Wochenende in Berlin abgehaltenen Delegiertenversammlung Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher. Die Neubesetzung der obersten Funktion des Vereins war nötig geworden, da die bisherige Präsidentin Elke Baezner nach insgesamt acht Jahren nicht noch einmal kandidierte.