Berlin

Niedriglohnsektor in Krankenhäusern mit katholischer Trägerschaft

Im Franziskus-Krankenhaus in Berlin, welches vom katholischen Elisabeth-Vinzenz-Verbund übernommen wurde, werden faire und soziale Mitarbeiterstandards mit Füßen getreten.

Einmal mehr zeigt sich, dass offensichtlich auch katholische Trägerorganisationen nur mit Wasser kochen und trotz Steuervorteilen und weiterer Finanzierungsunterstützung durch den Steuerzahler den Prinzipien der "liberalen Marktwirtschaft" folgen. Nachdem im Anschluss an die Übernahme durch den Elisabeth-Vinzenz-Verbund (EVV) zunächst dem Küchenpersonal und einigen Pflegekräften gekündigt wurde, damit die Einstellung von Mitarbeitern für diese Arbeit von einer externen Firma übernommen werden kann, trifft die Einsparmaßnahme nun offenbar die Physiotherapeuten. Diese "Maßnahmen zur Verhinderung einer Schließung des Krankenhaus" trafen und treffen auch Mitarbeiter, die bereits seit Jahrzehnten im Krankenhaus angestellt sind.

Mit dem Verweis auf den Wettbewerbsdruck müsse man diese Einsparmaßnahmen und den Aufbau eines Niedriglohnsektors umsetzen, rechtfertigt sich die Geschäftsführung. Ob diese Art "caritativer Arbeit" auch für die Krankenhausbetreiber gilt, würde einen Blick in deren Gehaltslisten zeigen. Doch vermutlich gilt das Motto des EVV: "Menschlichkeit verbindet" nur für die Werbung von Patienten und zu betreuende Pflegebedürftige; die Mitarbeiter hingegen müssen sich scheinbar immer häufiger mit Lohnverzicht und "Gotteslohn" zufrieden geben.

Die Logik, gerade bei der Gesundheitsvorsorge auf Kosten der Mitarbeitergesundheit zu sparen, erschließt sich einem nicht; schon gar nicht, wenn es sich um einen Wettbewerber handelt, der mit einer "jahrhundertealten Tradition caritativer Arbeit" und "medizinischer und pflegerischer Betreuung auf höchstem Niveau, ergänzt von individueller Fürsorge" Werbung macht. Die vergleichsweise schlechte Bezahlung und das Beschneiden der Mitarbeiterrechte spricht nicht eben für Fürsorge. Die kirchlichen Betriebe haben bekanntermaßen Sonderregelungen (3. Weg) nach dem "Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr Verhältnis friedlich aushandeln müssen und nicht streiken dürfen", so Gewerkschaftssekretär Kalle Kunkel (ver.di) im rbb. Weiterhin erhalten sie erhebliche steuerliche Vorzüge und verfolgen einen "christlich-moralischen Anspruch". Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der EVV, die vielen Mitarbeitenden angeblich angeboten wurde, endet mit der Formulierung "in eigenen Dienstleistungsgesellschaften mit marktüblichen Tarifstrukturen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften". Dass dies ein Hohn gegenüber den bisher Beschäftigten ist, braucht nicht weiter erwähnt zu werden.

Gewerkschaftssekretär Kunkel stellt deshalb fest: "Die Kirchen verhalten sich letztlich bei ihren Kostensenkungsstrategien so wie viele andere Arbeitgeber auch."

Wie ein normaler Wirtschaftsbetrieb eben. Einer jedoch, der sich Sonderregelungen anmaßt, die weder zeitgemäß noch gerecht sind.