Auch im katholischen Polen zieht der Skandal um sexuelle Gewalt in der Kirche weite Kreise. Im Mittelpunkt des aktuellsten Falles steht der Rücktritt von Andrzej Dziuba, dem Bischof von Lowicz. Dem 74-jährigen werden Versäumnisse bei der Aufarbeitung von Missbrauchsbeschuldigungen gegen Priester seiner Diözese vorgeworfen.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München möchte vom Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter und den Stadtratsfraktionen wissen, wann das Thema Umbenennung von Straßennamen in den Stadtrat geht und wie der inzwischen fast zehn Jahre dauernde mehr oder weniger interne städtische Prozess endlich von einer lebendigen Diskussion in der Öffentlichkeit abgelöst werden kann.
Paola Roldán Espinosa ist unheilbar an Amyotropher Lateralsklerose erkrankt. Um in Würde und selbstbestimmt sterben zu können, hat sie sich im August an das ecuadorianische Verfassungsgericht gewandt. Dieses hat nun in diesem Monat geurteilt, dass ein Gesetz zu legaler Sterbehilfe geschaffen werden muss. Während das Gericht mit Würde argumentiert und religiöse Gefühle in einem laizistischen Staat nicht als ausreichenden Grund für eine Kriminalisierung sieht, ist die katholische Kirche anderer Meinung. Die Bischofskonferenz rückt legale Sterbehilfe in die Nähe von Totschlag und stuft sie als diabolisch ein.
Die Organisation Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier (MissBit e.V.) hat versucht, mit Bischof Stephan Ackermann eine formelle Kooperationsvereinbarung zu schließen, die die individuelle Aufarbeitung für Betroffene zum Inhalt hatte. Diese hat er jedoch abgelehnt.
Die spanische katholische Bischofskonferenz hat die Auswertung ihrer Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2022 präsentiert und gleich noch Prognosen für 2024 getätigt. Nach diesen soll die Kirche drei Prozent des spanischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) erwirtschaften. In die Schätzungen fließen nicht nur Einnahmen durch religiöse Veranstaltungen und Kulturgüter ein, sondern auch Vermögenswerte von kulturellem Interesse. Dazu zählen für die Bischöfe allerdings auch die Arbeit von Ehrenamtlichen und sogar erteilter Religionsunterricht.
Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte der Vatikan mit "Fiducia supplicans" eine Erklärung über die pastorale Sinngebung von Segnungen. In dieser versucht Papst Franziskus den Spagat zwischen den antiquierten Ideen der katholischen Kirche und der Lebensrealität potentiell gläubiger Menschen im 21. Jahrhundert zu schaffen. So ist die Segnung unverheirateter und homosexueller Paare nun möglich, darf aber nicht mit einer Trauung verwechselt werden. Bei kirchlichen Würdenträgern vor allem in Afrika trifft dies auf Ablehnung. Die Bischofskonferenz Afrikas und Madagaskars verweigert homosexuellen Paaren weiterhin jeden Segen.
Die katholische Bischofskonferenz Spaniens hat einen neuen Einnahmerekord für das Jahr 2022 vermeldet. Über 360 Millionen Euro hat die Kirche über Spenden aus Steuererklärungen erhalten. Obwohl sie ständig Gläubige verliert, stiegen die Einnahmen von 2021 auf 2022 um etwa 38 Millionen Euro. Erklärungen dafür könnten die gesunkene Zahl von Menschen ohne Arbeit und die gestiegenen Arbeitsentgelte sein.
Einst war Carlo Maria Viganò Nuntius des Vatikan in den USA. Heute ist er bekannt als Verschwörungsmythiker und als Gegner des amtierenden Papstes Franziskus, dessen Verhaftung er fordert. Viganò, der nach dem Vorbild der Piusbruderschaft ein Priester-Seminar für Traditionalisten gründen will, betrachtet Franziskus nicht als rechtmäßigen Papst und kritisiert, dass die katholische Kirche durch Franziskus eine zu lockere Haltung in Bezug auf Sexualität eingenommen habe.
Wegen Missbrauchsvorwürfen ermitteln die Schweizer Behörden an einer Schule der katholischen Piusbrüder in der Schweiz. Anlass ist ein Artikel in der Schweizer Tageszeitung "Le Temps", in dem ein früherer Schüler von physischer, psychischer und sexueller Gewalt in seiner Grundschulzeit berichtete.
Nach dem Grundgesetz sind Staat und Kirche voneinander getrennt und der Staat ist weltanschaulich neutral. Die Bestellung und Bezahlung von Bischöfen ist daher eine innerkirchliche Angelegenheit, aus der sich der Staat herauszuhalten hat.
Ein weiterer Missbrauchsskandal erschüttert die römisch-katholische Kirche: Der heute 39-jährige Josef Henfling, bei Pflegeeltern katholisch konservativ aufgewachsen, kam über mehrere Zwischenstationen ins Bischöfliche Seminar Zwettl zu den "Dienern Jesu und Mariens" – er sollte Priester werden. Dort wurde ihm jede Eigenständigkeit genommen: er konnte auf die Alimentenzahlungen seines Vaters nicht mehr zugreifen und hatte im Seminar keine Krankenversicherung. Im Rückblick meint Henfling, er sei als Missbrauchsopfer "abgerichtet worden".
Fast klingt es, als wäre die katholische Kirche vor den besinnlichen Feiertagen wirklich einmal zur Besinnung gekommen: Laut einer gestern veröffentlichten Erklärung erlaubt die Glaubensbehörde in Rom, dass Priester gleichgeschlechtlichen Paaren einen Segen spenden. Aber: Schwuler und lesbischer Sex bleibt für Katholiken trotzdem eine Sünde – ob gesegnet oder nicht.
Im Juli hatte das ghanaische Parlament in zweiter Lesung ein Gesetz gegen LGBTQIA+ abgenickt. Es soll homosexuellen Sex mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen. Wer vermeintliche LGBT+-Aktivitäten bewirbt, wird mit Haft zwischen sechs und zehn Jahren bedroht. In einem Statement hat die ghanaische katholische Bischofskonferenz den aktuellen Gesetzesentwurf nun unterstützt, da die Bibel homosexuelle Sexualität verbiete.
Nach Veröffentlichung einer Missbrauchsstudie ist es in der Schweiz zu einer Welle von Austritten aus der römisch-katholischen Kirche gekommen. Andreas Kyriacou, Präsident der Freidenker-Vereinigung Schweiz (FVS), fordert, dass dies endlich auch politische Konsequenzen in Hinblick auf die Privilegien der Kirche haben müsse.
Das Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) Otmar M. des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Das Gericht verhängte als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand. MissBiT e.V. fordert ein Sondergutachten, das nicht von der unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, sondern von Rechtsanwälten sowie einem Kirchenrechtler erstellt wird.