Kanada: Historische Entschädigung für Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche

Das Erzbistum Québec hat sich zu einer Zahlung von 31,5 Millionen Dollar an Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verpflichtet. Dem war eine historische Sammelklage vorausgegangen. Verbrechen an Minderjährigen durch Geistliche sind auch in Deutschland bekannt – die Aufarbeitung bleibt jedoch mangelhaft.

Saint-Roch, Montreal
Die Kirche Saint-Roch im kanadischen Montreal

Nach Jahren des Rechtswegs hat ein Richter des Superior Court der kanadischen Provinz Québec einer außergerichtlichen Einigung zwischen mutmaßlichen Opfern sexuellen Missbrauchs und dem Erzbistum Québec zugestimmt. Hintergrund ist eine Sammelklage von über 200 mutmaßlich Betroffenen, sowohl Männern als auch Frauen. Es ist die erste gegen ein gesamtes Bistum in Kanada. Insgesamt 31,5 Millionen kanadische Dollar – umgerechnet 19,5 Millionen Euro – sollen den Klägern gezahlt werden. Jegliche direkt im Zusammenhang mit dem Prozess entstandenen Kosten werden zusätzlich durch einen Kompensationsfonds des Erzbistums übernommen.

Die Vorwürfe gegen das Erzbistum Québec wiegen schwer, jedoch wurden sie im Gerichtssaal nicht bewiesen. Es geht um angebliche sexuelle Übergriffe durch Mitglieder des ältesten römisch-katholischen Bistums Kanadas, die in den vorliegenden Fällen bis 1940 zurückreichen sollen. Die mutmaßlichen Opfer berichten von Angststörungen, Depressionen, geringem Selbstbewusstsein, sexuellen Dysfunktionen, Suizidversuchen und Drogenmissbrauch als Folge der Verbrechen. Angeführt wurde die Klage von Gaétan Bégin und Pierre Bolduc. Während einer öffentlichen Anhörung im Juli sagten beide Männer aus, sexuellen Missbrauch durch Pfarrer erlebt zu haben.

Täter entkamen dem Gesetz

Bégin behauptet Opfer von sexuellen Übergriffen durch einen Pfarrer namens Rosaire Giguère geworden zu sein. Es habe 1954 angefangen, als er 14 Jahre alt war und bis zu seinem 17. Lebensjahr angehalten. Im Pfarrhaus und im Auto sei es zu Berührungen und gemeinsamer Masturbation gekommen. Später habe Bégin erfahren, dass seine drei Brüder ebenfalls Opfer desselben Pfarrers geworden seien. Nachdem sein Vater den Missbrauch bei der Diözese gemeldet hatte, wurde der Pfarrer zunächst beurlaubt und schließlich 1961 in eine andere Pfarrei versetzt. Nach elf weiteren Jahren im Dienst der katholischen Kirche starb er 1974 im Alter von 73. Nach seiner Aussage vor Gericht sprach der nun 86-jährige Bégin von einem historischen Tag. Der Junge, dessen Leben gestohlen worden war, sei noch immer in ihm. Das Schlimmste sei jedoch nicht sein eigenes Leid gewesen, sondern der Kollateralschaden an seiner Familie.

Mitkläger Pierre Bolduc soll von Pfarrer Jean-Marie Bégin das erste Mal 1969 missbraucht worden sein, als er zwöf Jahre alt war. Allein im selben Jahr soll es zu 50 Übergriffen gegen ihn gekommen sein. Diese hätten ebenfalls im Auto und im Haus des Pfarrers stattgefunden. Neben Berührungen und gemeinsamer Masturbation sei es in diesem Fall noch zu Oralsex gekommen. Pfarrer Bégin erhängte sich schließlich 1986 im Alter von 60 Jahren. Bolduc bezeichnet die Taten als unverzeihlich.

Beide Kläger beschuldigen das Erzbistum, Druck ausgeübt zu haben, dass die Anschuldigungen nicht gemeldet, sondern vertuscht werden. Auch sei das Kirchenrecht nicht in ausreichendem Umfang gegen die Pfarrer angewendet worden, nachdem die Missbrauchsvorwürfe in Erfahrung gebracht worden waren. Für Gaétan Bégin gehe es daher mehr um die Botschaft, die von der Einigung mit dem Erzbistum ausgeht, als um das Geld an sich: „Die Höhe des Anspruchs ist ein Beweis dafür, dass etwas kaputt war und dass sie es reparieren werden.“ Bisher an der Klage unbeteiligte Opfer haben nun noch drei Monate Zeit, um einen Anspruch auf einen Teil der Schadensersatzzahlung zu erhalten, indem sie eine Beschreibung der angeblichen Misshandlung und der Folgen auf ihr Leben einreichen.

Kirche entschuldigt sich

Das Erzbistum Québec gibt sich einsichtig. In einem Online-Statement heißt es von offizieller Seite, dass sie nun hoffen, diese Phase der Reparation werde den Opfern helfen „ihre Reise zu Frieden und Heilung“ fortzusetzen. Der Generalvikar der Diözese, Bischof Jean Tailleur, sprach noch im Gerichtssaal zu den mutmaßlichen Betroffenen. Dabei erkannte er an, dass seine Worte nur wenig heilen können, angesichts des verursachten Leids. Dennoch entschuldigte er sich im Namen der katholischen Kirche von Québec. Zudem werden die Opfer noch ein persönliches Entschuldigungsschreiben vom Erzbistum erhalten.

Bekanntes Problem in Deutschland

Auch in Deutschland bemühen sich Opfer sexuellen Missbrauchs um Gerechtigkeit und Übernahme von Verantwortung seitens der katholischen Kirche. Eine Dunkelfeldstudie geht hierzulande von 100.000 Betroffenen aus. Mittlerweile ist weitestgehend anerkannt, dass es sich nicht nur um individuelles Fehlverhalten von Personal handelt, sondern um strukturelle Probleme, die sexuelle Gewalt begünstigen und Prävention erschweren. Sanktionen gegen beschuldigte Kleriker seien in der Regel milde oder schlicht nicht vorhanden. Oft werde die Person einfach in eine andere Gemeinde versetzt, ohne dort über die Vorkommnisse in Kenntnis zu setzen. Grund sei zudem ein Umfeld innerhalb der katholischen Kirche, in dem Geistliche viel Macht haben und es keine Kontrollinstanzen gibt. „Obrigkeitsdenken, Abhängigkeiten, ein überhöhtes Priesterbild, strikte kirchliche Hierarchien und ein Gehorsamsversprechen“ erschweren ein Umdenken innerhalb der Institution.

Aufklärung und Aufarbeitung durch die katholische Kirche wurde von der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch 2025 als gescheitert deklariert. Kein führender Kirchen- oder Ordensvertreter habe sich in staatlichen Verfahren für fahrlässiges Handeln verantworten müssen. Noch immer kämpfen viele um Entschädigungszahlungen. Wenn eine Zahlung doch zustande kommt, bewegt diese sich meist im unteren Bereich der Schmerzensgeldtabelle, auch wenn die Anerkennungsleistungen mittlerweile auf über 93 Millionen Euro gestiegen sind. 2023 hatte zum ersten Mal ein Gericht in Deutschland einem Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch durch katholische Priester eine Entschädigung zugesprochen. Das Schmerzensgeld betrug 300.000 Euro.

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Luca La Mendola

Der Autor hat einen Bachelor in Politikwissenschaft und Religionswissenschaft von der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Aktuell studiert er Journalismus im Master in Mainz. Nachdem er bereits im Rahmen von Praktika journalistisch für das ZDF und die FAZ tätig war, absolviert er derzeit eines beim hpd.

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