Deutsche Zoos verstoßen fortlaufend gegen das Tierschutzgesetz

Flügelbeschnittener Geier im Zoo
Flügelbeschnittener Geier im Zoo

TRAIN. (hpd) Ein halbes Jahr, nachdem über eine Anfrage der Partei DIE LINKE an die Bundesregierung festgehalten worden war, dass "gemäß § 6 des Tierschutzgesetzes das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen (…) eines Wirbeltieres verboten" sei, sprich: das "Flugunfähigmachen von Vögeln (…) gegen das Tierschutzgesetz" verstoße, regt sich was in Kreisen der deutschen Zoobetreiber. Der Vorsitzende des Zoodirektorenverbandes (VdZ) und Direktor des Kölner Zoos, Theo Pagel, kündigt nunmehr eine auf zwei Jahre angelegte "wissenschaftliche Untersuchung" an, über die festgestellt werden soll, ob das Flugunfähigmachen von Vögeln (über Amputation oder regelmäßige Beschneidung von Flügelteilen) den Tieren Stress verursacht oder nicht. Als Indikator ist laut Pagel der Level des Hormons Cortisol im Blut vorgesehen.

Daraus ergeben sich drei Fragen:

1. Wie kommt Pagel darauf, dass gemessene Cortisolwerte irgendeine Aussage erlauben über den (chronischen) Stress, den ein gefangen gehaltenes Tier empfindet? Oder gar das Leiden, das ein Eingriff in seine körperliche Integrität und damit in die Möglichkeit bedeutet, artgerechtes Verhalten auszuleben; bei flugfähigen Vögeln die Fähigkeit zu Fliegen?

2. Wenn es in deutschen Zoos seit je üblich ist, außerhalb von Käfigen oder Volieren gehaltene flugfähige Vögel (Flamingos, Pelikane, Wildgänse etc.) am Davonfliegen zu hindern dadurch, dass man Teile ihrer Flügel amputiert oder regelmäßig beschneidet: weshalb hat man die Auswirkung dieser Eingriffe für die betroffenen Tiere bislang nie untersucht? Und mit welchem Recht maßen die Zoos sich insofern an, zu behaupten, den flügelamputierten bzw. -beschnittenen Tieren gehe es gut und sie fühlten sich im Zoo wohl? (Das gleiche gilt für in Käfigen oder Volieren gehaltene Vögel - Geier, Adler, Kondore etc. - , deren Käfige zu klein sind, als dass sie darin herumfliegen könnten; auch ihnen werden Flügelteile amputiert bzw. beschnitten.)

3. Wie ist es möglich, dass in deutschen Zoos seit Jahrzehnten mit der Amputation bzw. Beschneidung von Flügeln flugfähiger Vögel gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wird und niemand schreitet dagegen ein?

Der Versuch der Zoos, über die angekündigte Untersuchung Zeit zu gewinnen und ggf. einen Gutachter, der über die Bestimmung von Cortisolwerten bestätigt, dass die Tiere weder durch Amputation noch durch Beschneidung von Flügelteilen irgendwelchem Stress ausgesetzt sind, ist zurückzuweisen. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzrechtes eingehalten werden. Nach §2 (2) TierSchG darf, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, "die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden." Es kann prima facie davon ausgegangen werden, dass die Flugunfähigmachung eines flugfähigen Vogels diesem Leid zufügt dadurch, dass sie ihn in seinen artgerechten Bewegungsmöglichkeiten (=Fliegen) einschränkt. Eine Untersuchung, die ggf. anderes belegen würde, wurde seitens der Zoos offenbar nie durchgeführt. Nach §6 (2) TierSchG ist das "vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen (…) eines Wirbeltieres" ausdrücklich verboten, es sei denn, es wäre veterinärmedizinisch indiziert. Die Verhinderung des Davonfliegens stellt aber keine derartige Indikation dar.

Die derzeit in deutschen Zoos und Vogelparks übliche Haltung von flügelamputierten bzw. flügelbeschnittenen Flamingos, Pelikanen, Wildgänsen etc. ist nicht rechtmäßig und müsste eigentlich von Amts wegen unterbunden werden. Die Zoos und die zuständigen Veterinärämter dürfen sich wohl auf eine Welle an Klagen gefasst machen.

Kommentare (24)

Elke (nicht überprüft)

Mo. 20 Jul 2015 - 19:55

Einen Vogel am Fliegen zu hindern ist genauso pervers wie einen Geparden am Laufen, einen Affen am Klettern, einen Elefanten am Wandern... Ach so, genau das wird ja in Zoos gemacht.

Gerd (nicht überprüft)

Mo. 20 Jul 2015 - 20:20

Aha, die angekündigte Untersuchung ist abzulehnen. Das ist eine Aussage, die eigentlich besagt, dass selbst die Tierrechtszene nicht weiss ob dadurch dem Tier Schmerzen oder Stress zugemutet wird. Schlimmer noch, man will es gar nicht wissen. Man will es bei der tränenreichen Behauptung belassen und die Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen. Man geht einfach prima facie davon aus, dass das Tier leidet. Basta!!! Übrigens wurde eine solche Untersuchung auch nie von den Tierrechtsorganisationen durchgeführt. Man verlässt sich wohl weilich auf das subjektive Empfinden. Der Autor zitiert hier richtig den §6 des Tierschutzgesetzes. Genau dies wird in den Zoos eingehalten und schon seit Jahren in Deutschland nicht mehr praktiziert. Das Beschneiden der Flügel fällt nicht unter den §6, sondern, wenn überhaupt unter §2 des TierSchG. Ich bin einmal gespannt wie viele Klagen kommen, bisher ist keine Einzige bekannt, obwohl die Antwort schon ein halbes Jahr her ist.

Elke (nicht überprüft)

Di. 21 Jul 2015 - 11:46

Antwort auf von Gerd (nicht überprüft)

Verkehrte Zoo-Logik: Nicht ich muß beweisen, dass den Vögeln kein Schaden bzw. kein Leid zugefügt wird, wenn sie über körperliche Eingriffe (Teilamputation oder regelmäßige Beschneidung der Flügel) an arteigenen Möglichkeiten der Fortbewegung gehindert werden, sondern derjenige, der solche Eingriffe veranlasst oder durchführt.

Herbert (nicht überprüft)

Di. 21 Jul 2015 - 12:24

Antwort auf von Gerd (nicht überprüft)

Wahr gesprochen! Wer nicht einmal weiß, wie eine wissenschaftlich Untersuchung abläuft (ergebnisoffen!) aber vorab schon weiß, dass er die Ergebnisse ablehnt, sisqualifiziert sich selbst. Aber was will man von jemandem erwarten, der keinerlei naturwissenschaftliche Ausbildung hat, schon gar nicht Zoologie, und dessen angebliche Doktorarbeit und Thema dubios geheimgehalten wird...

Haha, als wenn es keine wissenschaftlichen Auftragsarbeiten und Gefälligkeitsgutachten gäbe.
Gegen eine unabhängige Untersuchung hat wohl niemand was, warum aber wurde die von Seiten der Zoos nie gemacht, obwohl man seit je, wie auch Pagel einräumt, Vögeln kurz nach dem Schlüpfen mit einem Heißdraht einen Flügelknochen durchtrennte, was einen eindeutigen Verstoß gegen das TierSchG darstellt?
Wird das jetzt plötzlich nicht mehr gemacht, seit die Linke eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hat? Wie gesagt, haha.

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Di. 21 Jul 2015 - 21:53

Antwort auf von Herbert (nicht überprüft)

Wo steht im Artikel, dass die Ergebnisse einer solchen Untersuchung a priori abgelehnt werden sollen? Abgelehnt wird die Untersuchung selbst, weil sie nur Zeit schinden und das Problem negieren oder relativieren soll. Und das trifft den Kern.
Ich glaube nicht, dass Sie qualifiziert sind, Herrn Goldner Unkenntnis des Designs wissenschaftlicher Untersuchungen vorhalten dürfen. Ergebnisoffenheit ist im übrigen kein Designkriterium, sondern eine Selbstverständlichkeit.

In dem Artikel heißt es: "Der Versuch der Zoos, über die angekündigte Untersuchung Zeit zu gewinnen und ggf. einen Gutachter, der über die Bestimmung von Cortisolwerten bestätigt, dass die Tiere weder durch Amputation noch durch Beschneidung von Flügelteilen irgendwelchem Stress ausgesetzt sind, ist zurückzuweisen." Wie ich das lese, wird nur der Versuch des "Zeitschindens" zurückgewiesen (für sowas braucht man keine zwei Jahre) und die Absicht, allein über die Bestimmung des Cortisolwertes eine Aussage über Streß/Tierleid zu treffen (sowas geht prinzipiell nicht, selbst wenn man differenzierte Tagesprofile anlegt). Gegen eine gut aufgebaute, ethisch vertretbare (man muß einen Vogel ja amputieren bzw. beschneiden, um feststellen zu können, ob er mit Streßsymptomen reagiert) und tatsächlich "ergebnisoffene" Untersuchung spricht gar nichts (außer der Frage, weshalb das nicht längst angegangen wurde).

Moment, bei der Studie geht es nicht primär um die Einwirkung des Flugunfähigmachen, sondern auch um alle möglichen Haltungsmethoden und welche da in Zukunft die besten sind. Man experimentiert z.B. schon verschiedentlich mit Freifliegern. Und in Rheine hält man z.B. die Flamingos schon seit Jahren ungestutzt auf einer oben offenen Anlage. Genau um so etwas geht es da auch.

Und bevor ich jetzt wieder zerrisen werde: ich begrüße im Großen und Ganzen dieses Verbot (die Rechtslage war im Falle des Stutzens tatsächlich nicht eindeutig, da es sich hierbei nicht um ein dauerhaftes Flugunfähigmachen handelt, sondern nur um ein einjähriges). Hier ist der Tierschutz wirklich sinnvoll wie dieses Verbot meiner Meinung nach zeigt. Es ist für mich schon ein Unterschied, ob man ein Tier körperlich am Ausleben einer natürlichen Verhaltensweise hindert oder ob dies mit Grenzen geschieht.
(An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass ich eine Aufhebung des Lebendfütterungsverbotes von Wirbeltieren im Sinne der Raubtierhaltung begrüßen würde)
Man sollte den Zoos aber genug Zeit einräumen, die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, weshalb ich solch eine Studie auch als sinnvoll erachte.

Endlich mal eine diffenenzierte und konstruktive Meinung. (Nicht, wie fast alle anderen, ideologisch verbrämte Tierrechler) Es gibt viele gute Ansätze in den Zoos. Man möge aber auch bedenken: Manche Arten, wie die Bernierente oder Hawaiigans, wäre ohne die Zucht in Zoos bereits unwiederbringlich ausgestorben. Ist es für Enten und Gänse, die nur Fliegen, um größere Distanzen zurückzulegen oder vor Feinden zu fliehen, dann nicht besser, auf einem großen Zooteich mit vielen anderen Enten herumzuschwimmen als in einer zwangsläufig kleineren Voliere zu sein, in der sie auch mit unbeschnittenen Federn nicht fliegen könnten? (Ja, jetzt kommen sich wieder die "dann besser in Würde aussterben lassen als unschuldig einsperren"-Pseudoargumente, aber ich bleibe dabei, dass es "grausam ausrotten" gegen "Revierbesitz in guten Zoogehegen" heißen muss!)

Jan (nicht überprüft)

Do. 23 Jul 2015 - 14:36

Antwort auf von Herbert (nicht überprüft)

Der New Yorker Philosoph Dale Jamieson schrieb schon 1985 in seinem berühmten Essay "Against Zoos": "Wenn Zoos Archen sind, dann sind die bedrohten Tiere wie Passagiere auf einer ‚Reise der Verdammten’, die nie einen Hafen finden, den sie anlaufen oder ein Land, in dem sie in Frieden leben könnten. Die wirkliche Lösung kann natürlich nur darin liegen, die freie Wildbahn zu schützen, die diese Tiere hervorgebracht hat und die sie zu erhalten vermag. Sollte es wirklich so sein, dass wir uns unaufhaltsam auf eine Welt zubewegen, in der Wildtiere nur noch in Zoos überleben können, müssen wir uns fragen, ob es nicht besser für sie wäre, gar nicht erst geboren zu werden, als in einer von Menschen geschaffenen Scheinwelt leben zu müssen." (Und als Flugvogel mit kupierten oder beschnittenen Flügeln herumlaufen zu müssen, wie ich mir zu ergänzen erlaube.)

Ach herrje, statt eines 30 Jahre alten Zitats eines Philosophen sollte man vielleicht besser alkuelle Ergebnisse aus der Naturwissenschaft und dem angewandten Artenschutz zu Rate ziehen. Selbstverständlich ist der Schutz der Lebensräume vorrangig, aber manchmal aus verschiedensten Gründen nicht möglich, seien es Wilderer, Krankheiten, eingeschleppte Arten oder andere von Menschen gemachte Probleme. Dann eine Reservepopulation in den Zoos zu halten macht Sinn und ist oft die einzige Chance. Einfach mal bei IUCN Red List "extinct in the wild" suchen, das sind all jene Arten, die noch auf eine Chance auf Wiederauswilderung warten. Addax, Löwenaffe, Mhorrantilope, Arabische Oryx, Wisente ... über 50 Tierarten wurden von Zoos bereits wieder erfolgreich ausgewildert, die in der Natur komplett ausgestorben waren. Von wegen "kein Hafen" - wer so blind ist bei Artenschutz sollte bei sich auch bei Tierschutz nicht so weit aus dem Fenster hängen!

jonas (nicht überprüft)

Do. 23 Jul 2015 - 17:21

Antwort auf von Herbert (nicht überprüft)

Sie haben Recht, wenn Sie von der Gänsevögelhaltung sprechen. Speziell bei diesen Vögeln ist es schwer zu sagen, was da nun besser ist - stutzen oder Volierenhaltung. Ich denke, da gibt es kein eindeutiges Ja oder Nein, auch wenn ich wie gesagt das Stutzverbot begrüße. Das Problem bei Enten wird sein, dass man sie wohl kaum als Freiflieger halten kann (Beispiele wie die Mandarinente oder die Nilgans zeigen die Gefahr von Entenvögeln als Neozoen) und aufgrund der kurzen Startbahn wird man sie wohl kaum ungestutzt auf einem Teich halten können.

Ich vermute daher, dass wir wohl einen großen Artenschwund an Gänsevögeln in Zoos erleben werden, denn die Unterbringung in Volieren oder Freiflughallen dürfte wohl nicht immer gegeben sein.
Sie haben natürlich Recht, Enten fliegen nicht besonders viel, aber Volieren bieten immerhin Schutz vor Füchsen, Mardern und co (denen gestutzte Tiere schutzlos ausgeliefert sins) und vor Hybridisierung mit wilden Enten, vor allem Stockenten.

Wir werden wohl abwarten müssen, was die Zukunft so bringt ;)

Hans Muff (nicht überprüft)

Mo. 20 Jul 2015 - 22:04

Super,
endlich mal eine Spezies, bei der das Amputieren von Körperteilen verboten werden soll.
Es bleibt die Hoffnung, dass das nicht von irgendwelchen Humanoiden als "religiöse Pflicht" gesehen wird und es somit automatisch wieder völlig zum neuen Feature für die beschnittenen Lebewesen wird...

Herbert (nicht überprüft)

Di. 21 Jul 2015 - 12:26

Seit wann sind Federn "Körperteile"? Amputieren Sie bei sich auch Fingernägel und Haare, oder sprechen Sie da nur von "schneiden"? Das wäre dann aber Speziezismus...

Claudia (nicht überprüft)

Di. 21 Jul 2015 - 19:56

Antwort auf von Herbert (nicht überprüft)

Was soll denn das für ein hanebüchenes Argument sein? Ich brauche unbeschnittene Fingernägel und Haare nicht, um mich artspezifisch fortbewegen zu können. Flugfähige Vögel aber brauchen unbeschnittene Flügelfedern (und auch ansonsten intakte Flügel), um das tun zu können.

Sowohl Amputation bzw. irreversible Beschädigung von knöchernen Teilen des Flügels als auch wiederkehrendes Beschneiden der nachwachsenden Schwungfedern behindern den ansich flugfähigen Vogel in seiner Fähigkeit zu artspezifischer Fortbewegung. Beides stellt daher einen Verstoß gegen §6 des Tierschutzgesetzes dar.

Dass es meiner Ansicht nach auch tierethisch verwerflich ist, flugfähige Vögel am Fliegen zu hindern, steht auf einem anderen Blatt.

Der Mitkommentator hatte lediglich auf die merkwürdige Wortwahl hingewiesen, die die Verwendung des Wortes "Amputation" hier ohne Frage darstellt.

Eine Amputation ist eine unwiederbringliche Abtrennung eines Körperteils. Dieser Sachverhalt ist hier nicht gegeben und man darf sich deshalb tatsächlich die Frage stellen, warum eben diese assoziative Wortwahl gewählt wurde.

Davon abgesehen teile ich Ihre Meinung, dass man Vögel diese Prozedur ersparen sollte und es in der Tat die artspezifische Fortbewegung in inakzeptablen Masse einschränkt.

Claudia (nicht überprüft)

Mi. 22 Jul 2015 - 17:17

Antwort auf von David (nicht überprüft)

Der Gesetzgeber selbst spricht von "Amputation", der Zoobetreiber von "Kupieren" (mittels Glühdraht). Für den betroffenen Vogel kommt's auf's selbe raus, er kann auf Lebenszeit nicht mehr fliegen.

Wir sprechen hier NICHT nur vom Beschneiden nachwachsender Schwungfedern (was vermutlich streßvoll genug ist für den Vogel, der anschließend nicht mehr fliegen kann) ,sondern von unumkehrbarer Beschädigung des Flügelknochens.

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Di. 21 Jul 2015 - 21:47

Im Beitrag wird von Colin Goldner eine „wissenschaftliche Untersuchung“ nicht abgelehnt, weil sie evtl. unliebsame Ergebnisse aus Tierschützersicht ergeben würde. Sondern ganz einfach, weil diese Offerte nichts anderes ist als eine Nebelkerze. Die Rechtslage ist nämlich ganz eindeutig. § 4 Abs. 6 der 2. Tierschutzverordnung (BGBl. II Nr. 486/2004 idF der Veröffentlichung BGBl. II Nr. 384/2007) lautet:

Die dauerhafte Einschränkung der Flugfähigkeit durch operative Eingriffe ist verboten.
Das Einschränken der Flugfähigkeit darf nur aus tier- oder artenschutzrelevanten Gründen durch regelmäßiges Kürzen der Schwungfedern der Handschwingen erfolgen.

Also. Das Fuchteln mit zukünftigen wissenschaftlichen Untersuchungen soll nur davon ablenken, dass eine klare Rechtslage existiert. Entweder es wird nachgewiesen, dass der Ausnahmetatbestand des zweiten Satzes gegeben ist oder es liegt ein Rechtsverstoß vor.
Demnächst empfehle ich jedem ertappten Dieb, erst einmal eine wissenschaftliche Untersuchung über die reale Schädigungsrelevanz seines Diebstahls zu beantragen.

Gerd (nicht überprüft)

Mi. 22 Jul 2015 - 13:11

Antwort auf von Udo Endruscheit (nicht überprüft)

Das mag ja für Österreich gelten, aber in Deutschland sieht die Rechtslage eben anders aus.

Sollte das jetzt eine Nebelkerze sein?

Sorry you are right. Man sollte nicht zu spät abends recherchieren.
Was die Rechtslage in Deutchland nach dem Tierschutzgesetz betrifft, so geht es hier -wie so oft- darum, wie die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes ausgefüllt werden. Und da spricht viel für die im Artikel dargelegte Ansicht. Das Recht regelt das Faktum (Amputation) unabhängig von dessen Auswirkung (Stress). Damit bleibt eine wissenschaftliche Untersuchung zur Auswirkung (Stress) ein Ausweichmanöver.

Die Rechtslage war hierzulande auch schon vor der Anfrage der Linken eindeutig und klar. Flügelbeschädigen ist verboten. Trotzdem laufen in den Zoos massenhaft Vögel mit beschädigten Flügeln herum. Wie ist sowas möglich?

Matthias Wehrstedt (nicht überprüft)

Do. 23 Jul 2015 - 15:06

Ich finde die Debatte ja gut, aber sollten sich die humanistischen Tierschützer nicht zuerst mit den viel mehr Tiere und viel schlimmere "Behandlungen" umfassenden Themen Massentierhaltung und Tierversuche beschäftigen?

In jeder Debatte, in der es um irgendwelche Mißstände geht, taucht früher oder später jemand auf, der auf noch viel schlimmere Mißstände hinweist, um die man sich gefällig zuerst kümmern solle. Womit jede Debatte um die Behebung eines Mißstandes gegen die Wand gefahren ist, da es IMMER noch Schlimmeres gibt. (Weshalb sich um Massentierhaltung oder Tierversuche kümmern, solange es noch Genitalverstümmelung an Mädchen gibt? Oder weshalb sich um Genitalverstümmelung an Mädchen kümmern, solange 30.000 Kinder pro Tag verhungern...etc.blabla. Und NICHTS ändert sich.)
ps: Es hindert dich, Matthias Wehrstedt, niemand daran, dich gegen Massentierhaltung oder Tierversuche oder sonst einen Mißstand einzusetzen. Nur tu es auch, anstatt das Engagement anderer zu unterlaufen.

Antonietta (nicht überprüft)

Fr. 31 Jul 2015 - 11:58

Die Zucht in Gefangenschaft sorgt für einen Überschuss an Tieren. Babys sind nämlich Kassenmagneten und ziehen massenweise Besucher an, die zusätzlich zum Eintrittsgeld auch noch Geld in den Geschenkeshops und Snackbars der Zoos ausgeben. Zoos können vielleicht größere und feudalere Anlagen bauen, aber es sind und bleiben doch Gefängnisse. Viele "Verbesserungen" sind eher kosmetischer Art und dienen eher den Besuchern als den Tieren. Die meisten Tiere in Gefangenschaft leiden unter Frustration und Langeweile. Anstatt Millionen darauf zu verschwenden, Unmengen an Tieren einzusperren, sollten wir uns für die Erhaltung und Wiedereinrichtung dessen einsetzen, was wir Menschen den Tieren genommen haben: ihren ursprünglichen Lebensraum.

Colin Goldner

Der Autor ist klinischer Psychologe, Sachbuchautor und Wissenschaftsjournalist. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Sekten, Psychokulte, sogenannte Alternativmedizin und sonstige Heilslehren aus aller Welt. Er wurde insbesondere aufgrund seiner Arbeiten über Tendzin Gyatsho (den gegenwärtigen Dalai Lama) sowie Bert Hellinger und dessen Familienaufstellungen bekannt. Sein Buch über die Psychoszene setzte Standards für die Beratungsarbeit. Seit 1988 schreibt er u. a.

Weitere Artikel des Autoren
Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel