Bundesverwaltungsgericht stärkt Tierschutz: Durchbruch für Millionen Puten
Nach dem Urteil in der "Putenklage" vergangene Woche steht fest, dass die üblichen Bedingungen in der Putenmast gegen das Tierschutzrecht verstoßen. Die Industrie-Eckwerte eignen sich nicht, um Puten tierschutzkonform zu halten. Die Grundbedürfnisse der Tiere werden dadurch schwerwiegend beeinträchtigt. Jetzt fordert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt starke bundeseinheitliche Rechtsvorgaben zur Putenhaltung durch eine Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.