Interview

„Der legalistische Islamismus stellt ein Problem dar“

Nachdem die Ethnologieprofessorin Susanne Schröter emeritiert worden war, wickelte die Frankfurter Goethe-Universität das von ihr gegründete und geleitete Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam (FFGI) ab. Damit endete an der Universität auch die Arbeit eines Instituts, das sich kritisch mit dem Politischen Islam auseinandersetzte. Viele waren froh über Schröters Abschied. Ihnen war sie zu kritisch gegenüber dem postkolonialen Zeitgeist und zu engagiert, wenn es um die Verteidigung von Frauenrechten und Demokratie ging. Nun hat Schröter gemeinsam mit prominenten Mitstreitern wie Ruud Koopmans und Ahmad Mansour das „Institut für Demokratie und Islam“ gegründet. Es will informieren, beraten und forschen.

Susanne Schröter
Susanne Schröter

hpd: Ein Jahr nach dem Ende des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI) haben Sie nun mit einer Reihe prominenter Mitstreiter das „Institut für Demokratie und Islam“ (INDEMNIS) gegründet. Führen Sie nun die Arbeit des alten Instituts weiter?

Susanne Schröter: Nein. Zum einen ist INDEMNIS ein Verein und kein Hochschulinstitut. Wir alle arbeiten heute ehrenamtlich und aus reiner Überzeugung. Wir haben eine Homepage, die zu einem Wissensportal ausgebaut werden soll. Erste Artikel wurden publiziert und ich bin dabei, Themen über die islamische Welt zusammenzustellen, die deutschland- und europaweit relevant, gut lesbar und wissenschaftlich fundiert sind. Wir werden künftig auch Beratungen und Fortbildungen anbieten

Zu Ihren Mitstreitern gehören viele, deren Stimmen schon heute gehört werden: Mouhanad Khorchide, Ruud Koopmans, Ahmad Mansour oder Ali Ertan Toprak.

Es geht darum, das Wissen gebündelt zur Verfügung zu stellen. Unsere Zukunftsvision ist, dass wir jedem, der etwas über den Islam wissen will, fundierte Informationen anbieten können: sowohl zu regionalen Konflikten in der islamisch geprägten Welt als auch zu den Grundlagen des Islam in seiner Vielfalt.

Auch zwei Veranstaltungen stehen schon an. Eine mit dem Titel „Israel im Nahostkonflikt und die neue Welle des Antisemitismus“ und eine Konferenz zum Thema „Frauenrechte im Iran“.

Das sind zwei hochrangige Veranstaltungen und ich bin positiv überrascht, dass es gelungen ist, Leute mit ins Boot zu holen, die auch mitfinanzieren, und dass der hessische Justizminister für die erste Veranstaltung die Schirmherrschaft übernommen hat.

Rechnen Sie mit Problemen bei den Veranstaltungen?

Die Israel-Veranstaltung werden wir ganz öffentlich machen. Wir haben natürlich Sicherheitsdienste, die Polizei wird informiert, wie immer. Die zweite Veranstaltung wird nicht öffentlich sein. Die wird angekündigt und wir werden innerhalb unserer eigenen Netzwerke mobilisieren. Man wird auch nur mit Einladung hinkommen. Das geht leider nicht anders.

Bei Beratung und Fortbildung sehe ich auf der Homepage noch keine Angebote.

Da sind wir im Aufbau und das werden wir relativ schnell aufsetzen. Unser Mitglied Marwan Abou-Taam beispielsweise macht jetzt schon sehr viel Fortbildung. Ich mache das teilweise auch. Da werden wir sicherlich noch andere Fortbilder bekommen, die sich uns anschließen.

Das sind alles bundesweite Angebote, nicht nur für das Rhein-Main-Gebiet?

Ja, das sind bundesweite Angebote. Unser Ziel ist es, dass dieses Institut im Laufe der nächsten fünf Jahre zu einer Einrichtung wird, in der Mitarbeiter wirklich forschen können.

Der Vibe-Shift hat die Universitäten noch nicht erreicht?

Nein, hat er sie nicht erreicht und vermutlich wird er sie auch in den nächsten zehn Jahren nicht erreichen. Diejenigen, die jetzt berufen und einstellen, stellen meist nicht nach Qualifikation sondern nach ideologischer Passgenauigkeit ein. Von daher brauchen wir auch Orte, an denen Wissenschaftler arbeiten können, die an der Universität heute keinen Platz haben.

Mein Ziel ist, dass wir dazu beitragen, ein Netzwerk zu bilden, das die Demokratie gegen den Islamismus stärkt. Das heißt auch ganz klar, dass wir liberalen Muslimen eine Stimme geben, dass wir froh sind, wenn wir mit ihnen zusammenarbeiten können. Das Ziel ist völlig klar: Es geht nicht gegen Muslime, es geht auch nicht gegen den Islam, es geht gegen den politischen Islam, gegen Islamismus. Islamismus ist nicht – und das ist das Wichtige – Terrorismus. Terrorismus ist ein Teil des Islamismus, aber gerade der legalistische Islamismus stellt ein Problem dar. Er ist vielen Menschen, auch Politikern sowie Fachkräften aus dem Bildungs-, Sozial- und Sicherheitsbereich, vollkommen unbekannt. Immer wieder werden Einladungen zum Fastenbrechen in problematischen Moscheen angenommen, zeichnet man Personen aus, die der extremistischen Muslimbruderschaft nahestehen. Hier sehen wir einen erheblichen Aufklärungs-und Beratungsbedarf.

Es reicht es nicht, in der Welt, der FAZ oder der NZZ einen Artikel zu schreiben oder selbst bei Lanz in der Sendung zu sein. Die Sensibilisierung für diese Art des Extremismus ist eine langfristige Aufgabe und sie ist eine Aufgabe der politischen Bildung.

Kommentare (17)

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A.S. (nicht überprüft)

Do. 1 Okt 2026 - 12:09

Viel Glück! Viel Erfolg! Viel Mut!

Ich teile die Ansicht, dass der legalistische Islam die weitaus größere Bedrohung für Freiheit und Demokratie ist als die paar Terroristen-Hansel.

Richard Treiber (nicht überprüft)

Do. 1 Okt 2026 - 12:10

„Legalistischer Islamismus“

Warum der Begriff rechtsstaatlich gefährlich ist

https://verfassungsblog.de/legalistischer-islamismus/

"(…) Für die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ist es dabei unerheblich, ob eine Person als religiös oder politisch extremistisch eingeordnet wird; das Grundgesetz gewährt allen Zugang zu Gerichten. Justitia ist bekanntlich blind. „Legalistischer Islamismus“ politisiert damit eine zulässige Grundrechtsausübung – und widerspricht so dem Anspruch auf einen effektiven Zugang zum Recht, den das Bundesministerium der Justiz selbst betont. (…)"

Der Begriff "Legalistischer Islamismus" bezieht sich doch gar nicht auf den Zugang zu Gerichten. Er besagt, dass Islamisten, die entsprechend handeln, ihre Ziele nicht durch Terrorismus oder andere Formen der Gewalt, sondern auf legalem Wege verwirklichen wollen.

"Das hier inkriminierte Verhalten begründet dabei auch keine Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts. Vielmehr scheint hier schlicht die religiöse Ausrichtung einer Minderheit ein Dorn im Auge zu sein."

Wie bitte? Es geht hier doch ausdrücklich nicht um "Islam", sondern um IslamISMUS. Und Islamismus bezeichnet eine extremistische Ideologie, die verfassungswidrig ist. Inwiefern soll hier keine Gefahr bestehen? Erst ebnet Frau Samour mal nebenbei den Unterschied zwischen Islam und Islamismus ein, um dann noch zu behaupten, es gehe hier um eine "religiös-rassische Minorität". Aus welchem Hut sie das "rassisch" gezaubert hat, bleibt ihr Geheimnis. Unglaublich, dass so etwas im "Verfassungsblog" erscheinen kann.

@ malte Lesen Sie den ausführlichen Artikel beim "Verfassungsblog". Falls Sie danach immer noch etwas zu beanstanden haben, können Sie das auch beim Verfassungsblog tun – ich bin zuversichtlich, dass die Jurist*innen Ihre Fragen beantworten können.

malte (nicht überprüft)

Fr. 2 Okt 2026 - 18:06

Antwort auf von Richard Treiber (nicht überprüft)

Wie Sie meinem Kommentar entnehmen können, habe ich den Artikel beim Verfassungsblog gelesen.

Ich habe eigentlich auch keine Fragen an die Autorin. Der Beitrag argumentiert gegen einen Strohmann und taugt daher nicht für eine Kritik am Begriff „Legalistischer Islamismus“.

An welcher Stelle (im Interview) werden die Grundrechte mit dem Verweis auf einen legalistischen Islamismus eingeschränkt?

Zusätzlich verweise ich auf die übliche Unterscheidung von Beschreibung und Norm. Ich kann (gerade aus wissenschaftlicher Perspektive) eine politische Einstellung als legalistisch beschreiben. Davon unabhängig kann ich mich normativ (ohne Einschränkung von Grundrechten) gegen religiös legalistische Aktivitäten wenden, wenn durch diese die FDGO bedroht ist.

Richard Treiber (nicht überprüft)

Fr. 2 Okt 2026 - 10:05

Antwort auf von Carsten Ramsel (nicht überprüft)

@ Carsten Ramsel Ich teile Ihre Auffassung ausdrücklich nicht. Bitte diskutieren Sie das aber mit den Verantwortlichen des Verfassungsblogs.

Wenn Sie, Richard Treiber, eine sachliche Auseinandersetzung mit Verweis auf den Verfassungsblog vermeiden, ist das ein Autoritäts- aber kein Sachargument. Dabei fürchte ich mich vor der Auseinandersetzung keineswegs.

Die Unterscheidung von Beschreibung und Norm ist auch in der Rechtswissenschaft Standard. Verfassungsmäßig geschützt (Art. 5(3) GG) ist es die Aufgabe von Frau Prof. Schröter als Wissenschaftlerin Forderungen und Ziele des legalistischen Islams zu beschreiben und die Methoden zur Umsetzung dieser Ziele zu benennen.

Wenn sie sich normativ gegen diese Ziele und Methoden wendet, ist dies durch Art. 5(1) GG Meinungsfreiheit geschützt. Der Verfassungsblog verweist auf die Einschränkung der Grundrechte in Art. 19 GG, die in keinster Weise berührt wird. Weder möchte Frau Prof. Schröter die freie Religionsausübung (Art. 4 GG) einschränken, noch dem legalistischen Islam die politischen Partizipation (Art. 5 GG) untersagen. Sie wendet sich dagegen, dass die politischen Forderungen und Ziele des legalistischen Islams umgesetzt werden und verteidigt damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass es die Aufgabe des Staates ist, die Grundrechte seiner Bürger im Konfliktfall gegeneinander abzuwägen. Positive und negative Religionsfreiheit (Art. 4 GG) sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) stehen häufig in Konkurrenz zueinander. Beispiele dafür sind nicht nur das öffentliche islamische Gebet, sondern ebenso Kruzifixe in Klassenzimmern und Behörden oder die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven. Nur weil die im Grundgesetz garantierten Grundrechte nicht nur für Individuen sondern auch für Gruppen gelten (Art. 19 GG), gelten sie nicht für eine Gruppe uneingeschränkt.

Oder wie es Seb so treffend ausdrückte: Dass das "legalistisch" die Grundrechte einschränken soll, ist pure Fantasie der Autorin.

Seb (nicht überprüft)

Fr. 2 Okt 2026 - 17:00

Antwort auf von Carsten Ramsel (nicht überprüft)

Ein sehr seltsamer Kommentar des Verfassungsblog. Das eigentliche Problem wird nicht adressiert, aber dafür ein paar falsche aufgemacht. Dass das "legalistisch" die Grundrechte einschränken soll, ist pure Fantasie der Autorin.

Die Begriffsbildung ist völlig in Ordnung, wenn man den jeweiligen Rahmen seiner Anwendung nicht außer Acht lässt! Problematisch wäre sie nur, wenn darauf gestützt legalistisch-islamistischen Klägern DESHALB der effektive Zugang zum Recht verweigert würde. Ist das Ihrer Ansicht nach so? --- Es handelt sich vielmehr in Anwendung auf den Islamismus um eine begriffliche Fassung eines Versatzstückes sozialer Wirklichkeit, nämlich dass Verfechter bestimmter Weltanschauungen erklärtermaßen und mit systematischem Anspruch - also über Einzelfälle hinausgehend - durch aktivistische Klageführung Ansprüche durchsetzen und die jeweilige Rechtsprechungslandschaft in ihrem Sinne prägen möchten. Das ist natürlich nicht gänzlich neu, aber in Zeiten stärker in verschiedensten Hinbsichten heterogenisierter Gesellschaften und des damit einhergehenden (Kultur)Kampfes womöglich eine häufiger als früher genutzte Strategie, wenn man über den unmittelbaren parlamentarischen Prozess nicht weit oder in eigener Sicht nicht weit genug kommt. Das macht - mutatis mutandis - z.B. die Deutsche Umwelthilfe auch, und das neue (?) Wort "lawfare" ist dazu auch schon geboren worden. Und seien Sie nicht genau so naiv, wie mutmaßlich der Autor des von Ihnen zitierten Artikels (den ich mir bewusst NICHT reingezogen habe): Politisierung? Recht und seine "Infrastruktur" ist immer politisch! Eine Beobachtung dahingehend, welche Akteure im gesellschaftlichen Kampf, der weniger denn je auf einen sogenannten Grundkonsens der Agierenden basiert werden kann, rechtliche Institute nutzen und ob sich damit womöglich systematische Ziele verbinden, ist - wenn Sie so wollen: politologisch - geradezu geboten; und auch zulässige Grundrechtsausübungen dürfen kommentiert und eingeordnet werden. Auch bei Beschreibungen anderer Gesellschaften ist mir etwa in Bezug auf politische Parteien die Unterscheidung eines legalistischen "Arms" von einem z.B. militärischen durchaus untergekommen. --- Also: was soll Ihr Beitrag? Oder wittern Sie oder der Artikel-Autor bloß mal wieder böse Islamophobie?

Genaueres Lesen ist öfter hilfreich! Ich sprach nicht davon, der "Verfassungsblog" (VB) sei irrelevant; ich sprach davon, mir den Artikel der Autorin nicht reingezogen zu haben; der VB gehört im Übrigen - btw - seit Langem zum Bestand meiner Lesezeichen. Sie haben ein größeres Stück des Artikels en bloc zitiert, das ohne Weiteres kommentierungsfähig ist.
Aber im Übrigen: der VB ist eben genau das: ein Blog und seinem Selbstverständnis nach "... a space for legal and political controversy and debate. Opinions published on this website are not necessarily shared by the Verfassungsblog editors, publisher and partners." Wenn für Sie die Einlassung der Autorin triftig ist, ist Ihnen das unbenommen. Aber Ihr pauschaler Verweis auf DIE Juristen des VB (da Sie schon gegendert haben, kann ich mir hier diese sprachliche Zumutung ersparen), scheint mir etwas dürftig. Recht und seine Wissenschaft liefern zuhauf Ergebnisse der Art "fünf Juristen und sieben Meinungen". Das ist nicht per se zu beklagen; mehr gibt die conditio humana in diesem Feld vermutlich nicht her. Aber bei Ihren Entgegnungen hier im Forum zu suggerieren, DIE Juristen des VB würden im Zweifel den Kritikern ad oculos demonstrieren, wie falsch sie liegen, hat dann doch etwas vom Geschmäckle (nur) eines versuchten Autoritätsargumentes. ---- Die Vita der Autorin - da war ich dann doch neugierig geworden - zeigt einmal mehr eine Intellektuelle, die offenbar meint, sich schützend vor eine vermeintliche Opfergruppe stellen zu sollen. Forschen und publizieren (auch) unter "politischem" Vorzeichen - was ja im konkreten Menschen je nach Betätigungsfeld nicht immer leicht zu trennen ist -, ist selbstverständlich im Meinungskampf ihr gutes Recht - aber das ist dann halt auch nur ihre Sicht der Dinge und nicht DIE allgemeinverbindliche "juristische" Wahrheit.

Sehr geehrter Herr Treiber,
juristisch ist Ihre Aussage korrekt.

Ich halte es für einen riesigen Fehler, begangen von den Eltern unseres Grundgesetzes, den religiösen Organisationen solche Sonderrechte eingeräumt zu haben.

Ich vertrete die Ansicht, dass uns die Religion von klein auf indoktriniert wird. Die Menschen glauben in der Regel an den Gott, der ihnen in jungen Jahren eigeredet wurde.
Die religiösen Übungen, die "Ausübung der Religion", dienen alle der Indoktrination. "Predigen" ist ein Synonym für "indoktrinieren". In Gottesdiensten und sonst, wo gepredigt wird, wird indoktriniert. Wer regelmäßig betet, indoktriniert sich selbst. Denken Sie an die vielen Wiederholungen beim Rosenkranz-beten!

Der deutsche Staat bildet auf Steuerzahlers Kosten Indoktrinierer für die Kirche und seit neustem auch Indoktrinierer für den Islamismus aus. Damit meine ich die Religionslehrer.
Islam und Islamismus sind nicht zu trennen. Deswegen verwende ich konsequent die Bezeichung "Islamismus".

Mit Religion werden Menschen gesteuert. Mittels Religion steuern Priester ganze Völker!
So geht Manipulation der Massen. Menschen manipuliert man mit Angstmacherei. Die religiösen Führer arbeiten mit der Erzeugung und Verbreitung von Gottesfurcht und Höllenangst. Sie spielen mit unserer Angst vor Qualen und Tod.

"Menschenfischer" sind "Rattenfänger" der übelsten Sorte.
Fische angelt man mit Ködern. Menschen angelt man mit schönen Verheißungen.
Fische fischt man mit Netzen aus Schnüren. Menschen fischt man mit sozialen Netzen.
Menschen, die schon auf Erden ein schönes Leben haben (die Reichen), sind für schöne Verheißungen nicht besonders empfänglich. Je dreckiger es Menschen geht, desto leichter lassen sie sich mit schönen Verheißungen angeln.
Ich spiele auf das Kamel mit dem Nadelöhr an. Die Geschichte ist eine verklausulierte Anleitung, wo sich Menschenfischen lohnt und wo nicht.
Bei den "Mühseeligen und Beladenen" haben die Menschenfischer beste Chancen, mit schönen Verheißungen Menschen zu angeln.
Bei den "Reichen" tun sie sich schwer.

So wie wir die Religionsfreiheit handhaben, ist sie ein Tummelplatz für Scharlatane, die Menschen mit schönen Verheißungen ködern, dann indoktrinieren und schließlich manipulieren.

Würden wir die Religionsfreiheit vom Individuum her denken, würde man sie wie folgt formulieren: "Niemandem darf eine Religion aufgezwungen werden, nicht durch physische Gewalt, nicht durch Androhung physischer Gewalt, nicht durch psychologische Gewalt (Höllenangstmacherei) und auch nicht durch Gruppenzwang/sozialen Zwang."

Die Eltern unseres Grundgesetzes haben die "Religionsfreiheit" im Sinne der Kirchen ausgestaltet, nicht im Sinne freiheitlicher Bürger.

SG aus E (nicht überprüft)

Sa. 3 Okt 2026 - 21:55

Das Problem mit Frau Schröter ist, dass sie mitunter alles, was irgendwie islamisch ist, ablehnt. Worüber sie sich in den letzten Jahren aufgeregt hat: die halal-zertifizierte Schulkantine in Gelsenkirchen, die Ramadanbeleuchtung in Frankfurt am Main und der öffentliche Ruf des Muezzins in Köln. Darüber hinaus ist sie der Meinung, Moscheen seien grundsätzlich nicht integrativ. Sorry, die Frau kann man nicht mehr ernst nehmen.

Dazu die Konferenzen ihres an die Uni Frankfurt angeschlossenen Instituts FFGI: Mit Wissenschaftlichkeit hatte das nichts mehr zu tun. Zuletzt waren es nur noch Propagandaveranstaltungen für ihre 'anti-woke' und migrationskritische Agenda. Sie hätte sie im Rahmen des Meinungsinstituts 'Republik 21', dem sie als sog. Expertin angehört, abhalten sollen. Da es um diese Denkfabrik konservativer Bürgerlichkeit trotz üppiger Förderung aus Bundesmitteln in letzter Zeit eher ruhig wurde, gründet sie nun also ihren eigenen Verein. Ich wünsche ihr für ihren Kulturkampf viel Erfolg und dem 'hpd' gute Zusammenarbeit mit dieser immer weiter nach rechts driftenden Frau.

Iftekhar Ahmed (nicht überprüft)

So. 4 Okt 2026 - 15:56

Fast schon Satire: Susanne Schröter beklagt, Universitäten würden „meist nicht nach Qualifikation, sondern nach ideologischer Passgenauigkeit“ besetzen, und versammelt anschließend mit Koopmans, Mansour & Co. wieder genau den bekannten Zirkel, der sich seit Jahren gegenseitig bestätigt, wer der gute „liberale Muslim“ und wer der gefährliche „Islamist“ sein soll.

Ruud Koopmans hat mich auf Twitter übrigens einmal schlicht als „A****loch“ bezeichnet. Nur eine kleine persönliche Kostprobe aus diesem Milieu, das sich nun ausgerechnet als sachliche, wissenschaftliche Instanz zur Aufklärung über Muslime inszeniert.

Und der hpd liefert wie so oft die passende PR-Begleitmusik: keine kritische Nachfrage, stattdessen das Märchen von den tapferen Verteidigern von „Frauenrechten und Demokratie“, denen irgendwelche ideologischen Universitäten angeblich keinen Platz mehr bieten.

Wenn völlig legale religiöse und politische Betätigung von Muslimen schon unter dem schwammigen Kampfbegriff „legalistischer Islamismus“ zum Sicherheitsproblem erklärt wird und gleichzeitig selbst definiert wird, welche Muslime noch als akzeptabel gelten, dann sollte man vielleicht aufhören, so zu tun, als gehe es hier lediglich um Islamismus.

Für mich ist das der immer gleiche antimuslimische Kulturkampf, diesmal als „Institut“ verpackt und mit dem Etikett Wissenschaft versehen. Dass sich die üblichen Protagonisten dafür nun auch organisatorisch zusammengefunden haben, ist wenigstens konsequent.

Politiker der AfD laufen auch nicht mit dem Baseballschläger durch die Straße oder zünden Bomben. Sie nehmen an Wahlen teil und bedienen sich auch der Justiz, um sich z.B. gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz zu wehren. Dürfen sie. Alles vollkommen legal. Trotzdem werden die Aktivitäten der AfD breit kritisch diskutiert und durchaus auch als Sicherheitsrisiko gesehen - zu recht. Wieso sollte es im Fall des legalistischen Islamismus anders sein? Man kann auch auf legalem Weg kritikwürdige Ziele verfolgen.

Der Vergleich hinkt etwas. Die AfD ist eine fest umrissene Organisation. Aber der legalistische Islamismus ... Frau Schröter bleibt eine tragfähige Definition des schwammigen Begriffs schuldig. Dass die IGMG vom Vetfassungsschutz beobachtet wird, daran stören sich wenige. Aber was ist mit denen, die in der Moschee beten, sind die auch alle Islamisten? Und was ist mit all denen, die tun oder befürworten, was Frau Schröter kritisiert? Siehe die Beispiele oben.

Frau Schröter kritisiert im Grunde alles, was 'den Islam' institutionalisiert oder auch nur in der Gesellschaft sichtbar macht. Und das bringt ihr die Vorwürfe ein, die sie so gern beklagt.

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