Gerichtlicher Widerstand Gläubiger gegen Corona-Maßnahmen
"Unverhältnismäßig": Eilanträge gegen Gottesdienstverbot
Ostern, ohne dass öffentliche Gottesdienste stattfinden dürfen – das hat es so wohl noch nie gegeben. Zu Corona-Zeiten ist Vieles anders: Grundrechte werden eingeschränkt, um Ansteckungen zu vermindern und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch die Ausübung der Religionsfreiheit ist betroffen, denn das bundesweite Versammlungsverbot gilt ebenso für Gottesdienste. Das wollen nicht alle klaglos hinnehmen: Eine Berliner Kirchengemeinde und ein Münchner Anwalt leiteten dagegen nun rechtliche Schritte ein.