Gerichtsurteil

Justitia, im Hintergrund die Münchner Frauenkirche

Prozess um kirchlichen Missbrauch

„Ein Stück Rechtsgeschichte“

Das Landgericht Traunstein hat in einem Gutachten bestätigt: Die sexualisierte Gewalt, die ein Kläger gegen das Erzbistum München und Freising im Kindesalter erfahren hat, hat seine psychische und soziale Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Die Kirche muss nun Schmerzensgeld zahlen.

Diesterweg-Gymnasium

Verwaltungsgericht: Islamischer Gebetsritus erhöht Gefährdung des Schulfriedens

Eine Regelung in der Schulordnung eines Berliner Gymnasiums untersagt das „demonstrative“ Ausüben von religiösen Riten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat dagegen aufgrund vermeintlicher Diskriminierung von Muslimen und Musliminnen Klage erhoben. Demgegenüber hielt das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom Donnerstag die entsprechende Verbotsregelung zugunsten des Schulfriedens für gerechtfertigt.

Krankenwagen

Analyse

BSG-Urteil zur Notfallhonorierung: Kulminationspunkt für die Probleme des Gesundheitssystems?

Manchmal kreuzen sich zu einem Thema bislang unverbundene Linien. Nicht zufällig, sondern weil ein System an einen Punkt gelangt ist, an dem seine inneren Widersprüche nicht mehr kaschiert werden können. In diesen Wochen erleben wir einen solchen Moment im deutschen Gesundheitswesen. Die politische Rhetorik, die juristische Praxis und die strukturelle Realität geraten in eine Konstellation, die nicht mehr als gewöhnliche Reformphase missverstanden werden kann. Sie markiert eine Kippbewegung.

Bibel im Unterricht

Analyse

Ein Paradigmenwechsel: Das OVG NRW entkernt das Bekenntnisschulmodell

Seit Jahren sorgen die nordrhein-westfälischen Bekenntnisschulen für Konflikte. Eltern fühlen sich bei der Schulwahl ausgebremst, Kommunen kämpfen mit komplizierten Aufnahmeverfahren und immer wieder landen Fälle vor den Verwaltungsgerichten. Die Frage, ob religiöse Homogenität ein legitimes Kriterium für den Zugang zu öffentlichen Schulen sein darf, schwelte lange unter der Oberfläche und wurde politisch wie juristisch meist mit Verweis auf Tradition und Landesverfassung abgewehrt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht NRW einen Beschluss gefasst, der diese Konfliktlage grundlegend verändert.

Sascha Adamek

Gericht gibt Journalist Adamek recht:

„CLAIM“-Zahlen zur Muslimfeindlichkeit dürfen als „unsauber“ bezeichnet werden

Der Investigativjournalist Sascha Adamek bewertete in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ die von „CLAIM“ verbreiteten Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen als „eine glatte Fälschung“ und sprach von „Alarmismus“. „CLAIM“ wollte ihm diese Aussagen gerichtlich untersagen lassen. Doch das Landgericht Hamburg erklärte Adameks Äußerungen für zulässig. „CLAIM“ ist dabei kein unbeschriebenes Blatt: Sowohl die Methodik und Verbindungen der Organisation als auch der von ihr verwendete Begriff des „antimuslimischen Rassismus“ stehen seit Jahren in der Kritik.

Sachbearbeiterin mit Kopftuch

Gerichtsurteil

Grundgesetz oder Scharia – beides zusammen geht nicht

Wer Beamtin oder Beamter werden will, muss „die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. So sagt es Paragraf 7 des Beamtenstatusgesetzes. Engagiert sich eine Person innerhalb einer Organisation, deren Ziele ganz anders gelagert sind, nämlich eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Scharia zu errichten, so passt dieses Engagement so gar nicht zu den für Beamte geltenden Vorgaben. Eine solche Person kann daher nicht Beamtin oder Beamter werden. Eben dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 30. Juli.

Verwaltungsgericht Ansbach

Ansbach

Einem Atheisten wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt

Im April 2024 reiste ein Mann aus Afghanistan in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Antrag auf Asyl. Wegen seiner Abkehr vom Islam fühlte er sich in seinem Geburtsland verfolgt. Ein Gericht gab ihm nun Recht. Unterstützung bekam der Kläger von der Säkularen Flüchtlingshilfe in Köln und dem Bund für Geistesfreiheit Bayern.