Integration auf dem Rücken der Kinderrechte?

Der kürzlich vorgestellte Integrationsbericht der Bundesregierung wird vom Facharbeitskreis der Beschneidungsbetroffenen kritisiert.

Önder Özgeday, Mitglied des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., kommentierte den Bericht mit folgenden Worten: "Wenn man in Deutschland doch nur stolz wäre auf Kinder- und Menschenrechte! Statt dessen wurden sie in falsch verstandener Toleranz verleugnet und Jungen, natürlich nur Jungen, gegen Verstümmelungen rechtlos gestellt.

Auch dies ist irgendwo ein Verbrechen: Grundrechte, Menschenrechte beschließen, aber sie einfach für einige Kinder nicht gewähren! Meine Eltern kamen hierher, um uns ein besseres Leben zu geben. Aber vor sich selbst haben sie mich nicht geschützt und Deutschland zog es vor, wegzuschauen. Und dieser Bericht der Bundesbeauftragten tut es immer noch, zwanzig Jahre später und trotz erdrückender Erkenntnislage in Ethik, Forschung und Wissenschaft, die dazu geführt hatten, Kindern einmal unabhängig vom Geschlecht gleiche Rechte auf körperliche Unversehrtheit zu garantieren.

Es heißt oft, Moslems und Juden sollten die Frage von männlicher Genitalverstümmelung unter sich klären. Ist meine körperliche Unversehrtheit in diesem Land also weniger wert, weil ich türkischer Herkunft bin? 

Dann sind meine Grundrechte also Privatsache des Kulturkreises, aus dem ich stamme, bestenfalls ein Zufallsprodukt - und ihre mögliche Verletzung ein Kollateralschaden "gelungener Integration?"

Kommentare (1)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mo. 3 Nov 2014 - 16:17

Ich fände es besser, wenn die Religions- und Traditionsvereine intern erkennen würden, dass Zwangsbeschneidung Unrecht ist. So, wie ich von Familien, Schulen oder Turnvereinen erwarte, dass sie sich an neue Formen der gewaltfreien Pädagogik anpassen, diese einsehen und anwenden, weil es den Kindern guttut. Zwar musste auch hier erst eine eindeutige Gesetzeslage geschaffen werden, um das Argument "Das hat man schon immer so gemacht!" zu entkräften. Letztlich dürfen Gesetze aber nicht die Einsichtsfähigkeit und das "gesunde Rechtsempfinden" eines Menschen ersetzen. Gesetze sind für die Uneinsichtigen, die Unbelehrbaren da. Deshalb sollte der Bundestag, ähnlich wie gerade das dänische Parlament, das Thema "Zwangsbeschneidung" noch einmal auf die Tagesordnung setzen. Deutliche Signale, dass nicht medizinisch indizierte Beschneidung Unrecht ist, weil es den Kindern schadet, könnten einen Anstoß liefern, dass eine interne Diskussion in muslimischen und jüdischen Kreisen über das Thema beginnt. Kommt der Gesetzgeber zu aggressiv mit einem Verbot, gäbe es vermutlich eine Trotzreaktion, die kontraproduktiv ist. Fingerspitzengefühl ist also angesagt. Doch zunächst müssen sich die Abgeordneten des Bundestages zu einer umfassenden Eigeninformation durchringen. Dann sollte der 1631d weg, bis irgendwann ein dezidierter Verbotsparagraph erlassen wird. Die Medien - da bin ich mir inzwischen sicher - würden heute deutlich objektiver schreiben, als 2012. Die haben dazugelernt, wie generell das Thema "Religion" nicht mehr ganz so tabubehaftet erscheint.

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