20 Jahre Humanistischer Pressedienst

Die Debatte um die Beschneidung

beschneidungskampagne_20jahre.png

PR-Car zur gbs-Kampagne "Mein Körper gehört mir" vor dem Kanzleramt in Berlin (2012)
"Mein Körper gehört mir"

In diesem Jahr feiert der Humanistische Pressedienst (hpd) sein 20-jähriges Jubiläum. Die Redaktion möchte diese Zeit Revue passieren lassen und jeden Monat auf einen Artikel oder ein Thema hinweisen, der beziehungsweise das die Gesellschaft mitverändert hat. So begann im hpd die öffentliche Debatte um die Vorhautbeschneidung von Jungen.

Bis heute kann man alle hpd-Artikel dazu unter dem Schlagwort "Beschneidung" nachlesen. Und bis heute wird jedes Jahr in Köln für genitale Selbstbestimmung protestiert. Ausgelöst wurde das nach Beobachtung der Redaktion durch eine kleine Notiz im Kölner Stadtanzeiger (KStA) vom 7. Mai 2012. In der wurde berichtet, dass das Landgericht Köln (Az. 151 Ns 169/11) einen Arzt verurteilt hatte, weil dieser eine "Beschneidung eines Knaben aus religiösen Gründen" durchgeführt hatte. Das Kölner Gericht kam zu der Ansicht, dass "dem elterlichen Recht auf religiöse Kindererziehung gegenüber dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit" kein rechtlicher Vorrang eingeräumt sein darf.

Zum Zeitpunkt des Urteils und auch zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung in KStA und hpd war nicht abzusehen, welch eine politische Brisanz das Urteil im Laufe der Zeit entfalten sollte. In der Zeitschrift für das Juristische Studium (zjs) wurde eine gesetzliche Regelung gefordert: "Das LG Köln hat vielmehr eine vormals unklare Rechtslage zugunsten des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von Kindern verklart. Die religiös motivierte Beschneidung von Knaben ist also einstweilen strafbar. Der Gesetzgeber mag dies ändern und sollte es auch. Bis dahin gilt: Das LG Köln hat die richtige Entscheidung getroffen", kommentierte dort Julian Krüpe.

Das Urteil entfachte eine öffentliche Debatte. Kritisiert wurde insbesondere, dass durch die Beschneidungspraxis Juden und Muslime plötzlich kriminalisiert würden1.

Bereits im Sommer 2012 fanden sich in Berlin einige Aktivisten zusammen, die für die Rechte der betroffenen Kinder eintreten wollten. Darunter befanden sich aus der hpd-Redaktion Fiona Lorenz und Frank Nicolai sowie der hpd-Autor Walter Otte. Philipp Möller beschreibt das in seinem Buch "Gottlos glücklich" von 2017: Ein "Briefing" in der kleinen Wohnung von Frank S., wo ihn der frisch gegründete "Arbeitskreis" mit Fragen löchert und damit auf eine Sendung bei Anne Will vorbereitet. Aus dieser Gruppe heraus sollte auch – dann mit Unterstützung der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) – die Kampagne "Mein Körper gehört mir!" entstehen.

Ziel der Kampagne war es, die sodann geplante Legalisierung medizinisch unnötiger Vorhautbeschneidungen zu verhindern, wie Stiftungssprecher Michael Schmidt-Salomon erklärte. "Denn die Zwangsbeschneidung ist keine Bagatelle, wie so oft behauptet wird, sondern ein durch nichts zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit des Kindes." Doch es half nichts: Noch im gleichen Jahr reagierte die Bundesregierung und verabschiedete ein Gesetz, welches einen neuen Paragrafen 1631d ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schrieb. Danach ist seit dem 28. Dezember 2012 die Beschneidung von Jungen unter bestimmten Auflagen grundsätzlich erlaubt.

Menschenrechtsorganisationen, Betroffene und auch der hpd vertreten jedoch nach wie vor die Ansicht, dass die "religiös motivierte Beschneidung von Knaben" ein Eingriff in die körperliche Hoheit und die körperliche Unversehrtheit ist, welche nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt ist.

Der bereits erwähnte Walter Otte war Gründungsmitglied der Säkularen Grünen. An der Gründung war auch Gislinde Nauy beteiligt, die dadurch mit der Beschneidungs-Thematik in Berührung kam und bis heute in Köln den "Worldwide Day of Genital Autonomy" (WWDOGA) mit organisiert. "Der WWDOGA geht als Jahrestag auf das 'Kölner Urteil' zurück", erklärte Nauy dem hpd. "Er wurde aber bewusst als Aktionstag für alle Kinder weltweit ausgerufen. Anders als der 6. Februar zum Beispiel, der sich ausschließlich auf die Rechte von Mädchen und Frauen bezieht, fordert der WWDOGA die genitale Selbstbestimmung von Kindern aller Geschlechter: weiblich, männlich, intersex. Das Bündnis, das unter anderem die Abschaffung des Paragrafen 1631d BGB in Deutschland fordert, ist inzwischen fester Bestandteil der internationalen Genitalautonomiebewegung, die Anfang der 1980er Jahre in den USA entstanden ist."

Diese immer am Jahrestag des Kölner Urteils stattfindenden Demonstrationen werden wohl noch lange notwendig bleiben. Denn eine Umkehr des Bundestagsbeschlusses beziehungsweise eine Abschaffung des Paragrafen 1631d BGB ist nicht zu erwarten. Und damit gilt, was Philipp Möller bereits 2017 in seinem Buch schrieb: "Eine gesetzliche Garantie also, genital intakt und damit sexuell voll empfindungsfähig zu sein, gilt im 21. Jahrhundert in der Gottesrepublik Deutschland nur für Mädchen und für Söhne, deren Eltern Verstand vor Verblödung haben walten lassen…"

Unterstützen Sie uns bei Steady!

1 Für gläubige Juden gibt es das religiöse Gebot, Söhne bis zum 8. Tag nach der Geburt zu beschneiden. In der muslimischen Religion gibt es dieses Gebot nicht. Hier hat sich allerdings eine kulturelle Praxis etabliert, Jungen bis zum 14. Lebensjahr zu beschneiden.