OVG Münster
Kirche muss über ihre Finanzanlagen keine Auskunft erteilen
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Das Recherchenetzwerk Correctiv zog 2016 vor Gericht, um das Erzbistum Köln zu einer Offenlegung seiner Finanzanlagen zu zwingen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Auskunftsklage von Correctiv nun in zweiter Instanz ab. Da Kirchen keine Behörden im Sinne des Presserechts seien, bestünde ihnen gegenüber kein Auskunftsanspruch, so das OVG. Im Übrigen umfasse ihr Selbstbestimmungsrecht in innerkirchlichen Angelegenheiten auch den Bereich der Vermögensverwaltung.
"Das Erzbistum Köln ist presserechtlich nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt, auch soweit es um Einnahmen aus Kirchensteuern geht." – Das urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 19. Januar.
Die Entscheidung stellt den vorläufigen Endpunkt einer fünfjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung dar. Nachdem das Recherchenetzwerk Correctiv monatelang vergeblich bei der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland um Auskunft gebeten hatte, wie diese ihr Milliarden-Vermögen anlegen, verklagte Correctiv-Journalistin Annika Joeres 2016 schließlich eine der reichsten deutschen Diözesen exemplarisch auf Auskunft: das Erzbistum Köln.
"Deutschlands Kirchen sind reich. Allein die katholische Kirche in Deutschland hat ein geschätztes Vermögen von mehreren hundert Milliarden Euro. All die Dome, Grundstücke, Kunstschätze: Ein guter Teil des Kirchenvermögens besteht aus Sachwerten. Hinzu kommen zig Milliarden Euro an Rücklagen. Wie die Kirchen diese enormen Beträge investieren, weiß bislang niemand.", erklärte Correctiv seinen Schritt 2016. Aufgrund der Intransparenz der Kirchen sei es beispielsweise durchaus möglich, dass Kirchensteuergelder in klimaschädliche Projekte investiert würden. Zu erfahren, welche öffentlichen Einrichtungen in fossile Rohstoffe investieren und inwieweit hierbei Kirchensteuereinnahmen verwendet werden, sei deshalb in erheblichem allgemeinen Interesse.
Correctiv stützte seine Klage auf das Informationsrecht der Presse, konkret auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch aus Paragraph 4 Absatz 1 Landespressegesetz NRW. Danach hat die Presse ein Informationsrecht gegenüber Behörden. Und als solche, so Correctiv, sei das Erzbistum in Hinblick auf den Auskunftsanspruch zu qualifizieren, weil sowohl die Erhebung, als auch die Verwendung der Kirchensteuermittel Ausdruck staatlich verliehener Hoheitsrechte sei.
Mit Urteil vom 13. Juni 2019 wies das Verwaltungsgericht Köln die Auskunftsklage des Recherchenetzwerks Correctiv gegen das Erzbistum Köln jedoch ab. Das Gericht verneinte in seinem Urteil die Behördeneigenschaft des Erzbistums im Sinne des Presserechts und verwies auf das kirchliche "Selbstbestimmungsrecht". Correctiv legte gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.
Doch auch das OVG Münster entschied nun in dieser Woche gegen den Auskunftsanspruch des Klägers. In seiner Begründung folgte es dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und erklärte, dass es sich beim Erzbistum Köln hinsichtlich der Verwaltung seines Vermögens nicht um eine Behörde im Sinne des Presserechts handle. "Die Kirchen nähmen keine Staatsaufgaben wahr und seien nicht in die Staatsorganisation eingebunden", heißt es in der Pressemitteilung des OVG Münster zum Urteil. "Soweit sie in ihren verfassungsrechtlich geschützten innerkirchlichen Angelegenheiten tätig würden, übten die Religionsgemeinschaften keine öffentliche Gewalt aus. Ihr Selbstbestimmungsrecht in innerkirchlichen Angelegenheiten umfasse nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch den Bereich der Vermögensverwaltung. Zwar handelten die Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuern hoheitlich (und unterlägen insoweit einer presserechtlichen Auskunftspflicht). Allerdings sei die Verwaltung kircheneigenen Vermögens, auch soweit es aus Steuereinnahmen stamme, von dem Steuererhebungsverfahren zu trennen. Auch die landesgesetzlich vorgesehene staatliche Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Bistümer, auf welche die Klägerin sich berufe, lasse nicht den Schluss zu, dass die Vermögensverwaltung eine öffentliche bzw. hoheitliche Aufgabe sei." Das Oberverwaltungsgericht Münster hat keine Revision zugelassen. Ob Correctiv Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist noch nicht entschieden.
"Eine Organisation, die sich als Gottes Vertreter auf Erden versteht, sollte offenlegen, ob sie mit ihren Milliarden die Schöpfung bewahrt – oder aber Firmen unterstützt, die Gottes Schöpfung in Gefahr bringen. Wie beispielsweise Öl- oder Gasfirmen, die das Klimachaos befeuern", kommentiert Klägerin Annika Joeres das Urteil auf der Webseite des Recherchenetzwerks Correctiv. Es bleibe deshalb vor allem eine Frage: "Warum sperrt sich die katholische Kirche und insbesondere das Erzbistum Köln mit allen Mitteln dagegen, ihre Geldanlagen zu veröffentlichen?"

Kommentare (10)
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War von dem Gericht ein
War von dem Gericht ein anderes Urteil zu erwarten, eine Schwarzkittel Krähe hackt der anderen kein Auge aus, die halten fest zusammen gegen ihre Geldgeber.
Ist eben eine Kirchenrepublik und Hitler hat uns das eingebrockt.
Genauso sehe ich es auch.
Genauso sehe ich es auch.
Sie sollten den
Sie sollten den vorauseilenden Gehorsam, ja sogar die Begeisterung der Kirchentrolle wenigstens erwähnen, die ihrem 'Führer' treu ergeben waren, u.a. der Nuntius in München, ein gewisser Eugenio Pacelli
http://www.nuntiatur.de/eugenio-pacelli.html
Auch nach dem Ende des Nationalsozialismus ist die katholische Kirche immer noch denn dann auf der Flucht befindlichen Nazis, auch solchen wie Eichmann, Kaltenbrunner (möglicherweise auch Mengele),nibelungentreu ergeben
https://www.dw.com/de/papst-vatikan-nazis/a-52450811
Na so ein Zufall aber auch - der Herr Pacelli, mal wieder ganz vorne dabei.
Das muss dann niemand glauben, denn es ist historische Tatsache.
Wenn jemand mein Buch mit dem
Wenn jemand mein Buch mit dem Titel <Religion die Sackgasse der Menschheit> gelesen hat, dann weiss er genau was Sache war und ist.
Der Auffassung mit den Krähen
Der Auffassung mit den Krähen stehe ich auch sehr nahe.
Dem heute noch ausgelieferten "Hitlerkommplott" des Rechtsnachfolgers BRD ist es eine Schmach gegenüber anderen Beteiligten aus dieser Zeit, welche sich davon baldigst gelösten Wir hängen in der Kirchenrepublik immer noch darin fest. Dank der immer wieder beteiligten CDU/CSU an div. Regierungen.
Und, den freien Abgeordneten gibt es auch schon lange nicht mehr, der das vielleicht ändern könnte. Genannt sei hier der Fraktionszwang seit Willi B., und die Lobbybüros der Kirchen, unmittelbar in der Nähe der Parlamente.
Und, solange die SPD keinen säkularen Arbeitskreis hinbekommt, wird sich auch nichts ändern.
Wem nur, sollen wir danken? Ach so, Geld? - äh: Mammon, Mammon, mehre dich, werde groß - ganz fürchterlich.
Darf man erfahren, ob im OVG
Darf man erfahren, ob im OVG Münster ein dickes fettes Folterkreuz hing? Und hat der Prozessvevollmächigte das hingenommen?
Tja, wo kämen wir da auch hin
Tja, wo kämen wir da auch hin!?!
Juristisch natürlich völlig
Juristisch natürlich völlig richtig und auch so zu erwarten gewesen. Die entscheidende Frage, die der Artikel stellt, ist aber: warum sperrt sich die Kirche unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung zur Offenlegung so massiv gegen selbige? Wenn man sich öffentlich als riesengroßer Wohltäter darstellt, dann sollte es doch problemlos und imagefördernd möglich sein, freiwillig darzulegen, für welche wohltätigen Zwecke man sein aus Mitgliedsbeiträgen generiertes Geld verwendet. Aber stattdessen lässt sich dieses Unternehmen durch zwei Instanzen verklagen, weil es partout keine Auskunft geben will? Seltsames Gebaren, seltsamer Verein.
Ich verstehe es nicht ... Wie
Ich verstehe es nicht ... Wie kann es sein, dass die kath + evang. Kirchen immer noch so viel Macht haben? Klar, durch das ergaunerte Geld. Der ergaunerte Reichtum der beiden Kirchen muss den Nachfahren der Opfer zurückgegeben werden, denn solange diese beiden kriminelle Organisationen so reich sind wird es immer wieder Menschen geben die Geschichte fälschen, Wissen zensieren, der logisch konstruierten Aberglauben weiterspielen ... sie möchten von dem ergaunerten Reichtum profitieren. Das Christentum basiert NICHT auf Aberglauben - es ist eine logisch konstruierte Irrlehre - so etwas nennt man Betrug. Warum schläft die Staatsanwaltschaft in Deutschland? Vielleicht sollte man einmal die Staatsanwalt auf diese LOGISCH KONSTRUIERTE IRRLEHRE Aufmerksam machen. Und jeder sollte das ergaunerte Geld seiner Ahnen zurück verlangen.
Ich bin überrascht das die
Ich bin überrascht das die Staatskirchen nicht als Betriebe mit Gewinnerzielungsabsicht definiert werden.
Das obwohl viele Bischöfe genau die Gewinnerzielung öffentlich bestätigen.
Z.B. Bombige Geschäfte mit Gaston Glock
"Man versuche, ethisch vertretbare und nachhaltige Geschäfte zu machen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein."
https://hpd.de/node/18370
"Bischof Alois Schwarz sagte gegenüber dem ORF, die Kirche sei ein Unternehmen und auch Immobiliengeschäfte gehören dazu."
kaernten.orf.at/v2/news/stories/2639708/
Kirchen und deren Betriebe sind vermutlich "Inklusionsbetriebe als Zweckbetriebe", auch Armutsindustrie genannt in der reale Arbeitsleistungen geleistet werden und daher zusätzlich über das SGB steuerrechtlich zu behandeln.
Und im Steuerrecht, ich habe ad hoc leider keine Referenz, gilt sinngemäß:
Wer regelmäßig am Warenwirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt, ist Selbstständig somit Umsatzsteuerpflichtig und Bilanzierungspflichtig etcpp.
Dazu ein Urteil über eine Mutter mit 4 Kindern die Bekleidungsstücke über Ebay gekauft und verkauft hat. Siehe Urteil Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006.
Deutsche Staatskirchen könnten theoretische als Waffenhändler global aktiv und ohne jegliche internationale demokratisch Kontrolle agieren.
Sie besitzen dank der Rechtssprechung wohl die weltweit größte Schwarzgeldkasse.