Facebook verliert Gerichtsverfahren

Ein Kuss ist kein Verbrechen!

Amed Sherwan
Amed Sherwan vor dem Landgericht Flensburg mit der strittigen Fotomontage

Gestern hat Facebook in einem Verfahren vor dem Landgericht Flensburg eine Niederlage einstecken müssen. Geklagt hatte der (den hpd-Lesern) bekannte Blogger und Aktivist Amed Sherwan. Wegen einer Fotomontage, die einen Kuss vor der islamischen Kaaba in Mekka darstellt, sperrte Facebook das Konto von Sherwan. Zu Unrecht, wie das Gericht gestern erklärte.

Die Fotomontage wurde von Amed Sherwan am 17. Dezember auf Facebook und Instagram als Teil einer Bilderreihe gepostet. Sie zeigt einen Kuss mit dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor der Kaaba, die von gläubigen Muslimen als eines der zentralen Heiligtümer des Islam angesehen wird. Der hpd berichtete am 30. Dezember 2020: "Daraufhin gingen bei dem jungen Aktivisten massenhaft Beleidigungen und Gewaltandrohungen ein – darunter auch konkrete Morddrohungen. Insbesondere fundamentalistische Muslime aus Pakistan riefen in Kommentaren dazu auf, Sherwans Beiträge bei Facebook und Instagram zu melden. Und tatsächlich wurden beide Profile nur kurze Zeit später gesperrt."

Fotomontage von Amed Sherwan
Fotomontage von Amed Sherwan (weitere Fotos aus der Serie finden sich auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung).

Gegen diese Sperrung ging Amed Sherwan juristisch vor. Unterstützt wurde er dabei von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sowie der Initiative für Meinungsfreiheit im Netz. Vor Gericht vertrat ihn der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel.

Facebook hatte in dem Rechtsstreit vorgetragen, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Homosexuelle zwar ein "ernstes Problem" darstellten, aber Aktivisten nicht darauf angewiesen seien, dies auf Facebook oder Instagram zu artikulieren, da es dafür zahlreiche "alternative Online-Plattformen" gäbe. Das hat Rechtsanwalt Steinhöfen in seinem Video "Ist Facebook homophob?" aufgegriffen und in deutliche Worte gefasst. Facebook sage damit: "Schert euch weg! Macht euren schwulen Kram doch bitte auf YouTube oder Twitter! – Das ist in seiner ganzen Arroganz und Doppelmoral eigentlich nur noch sprachlosmachend!"

Amed Sherwan schrieb nach Ende des Verfahrens auf Facebook: "Ich habe gegen Facebook geklagt und nach übereinstimmender Erledigungserkärung trägt Facebook die gesamten Kosten des Verfahrens. Damit ist sehr deutlich geworden, dass Facebook einen Fehler gemacht hat. Ich bin überglücklich über dieses wichtige Zeichen für Meinungsfreiheit im Netz: Ein religiöser Mob darf sich mit seinen menschenfeindlichen Vorstellungen nicht bei Facebook durchsetzen! Ein Kuss ist kein Verbrechen!"

Das Verfahren von Sherwan gegen den blauen Internetriesen ist wegweisend. Kommt es doch immer wieder zu Sperrungen religionskritischer und insbesondere islamkritischer Seiten, wenn sich Islamisten in ihren "religiösen Gefühlen" beleidigt fühlen. "Da bei einer gewissen Menge an Meldungen automatisch eine Sperrung eingeleitet wird, ist diese Methode sehr effektiv, um unliebsame Seiten zu blockieren" schreibt atheist-refugees in einem Artikel über einen ähnlichen Fall. Hier muss Facebook zukünftig unbedingt mehr Sorgfalt walten lassen.

Die Giordano-Bruno-Stiftung hat dazu heute auch einen Artikel auf ihrer Webseite veröffentlicht.


Auch der hpd wurde bereits Opfer solcher unbegründeter Sperrungen: Wegen der Karikaturen aus "Spott sei Dank" wurden die Konten von Redakteuren zeitweise gesperrt und eine Sperrung der Facebook-Seite angedroht.

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Kommentare (9)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Do. 18 Mär 2021 - 13:09

Ich habe vor ca. einer Woche folgendes bei YouTube erlebt: Ich habe eines der üblichen Luther verherrlichenden Videos mit sachlichen Erwiderungen kommentiert. Darauf kommentierte ein Apologet Luthers u. a., dieser habe nie zu Mord aufgerufen. Ich habe einige Stellen zitiert, in denen Luther in der Tat zur Tötung von Menschen aufrief oder sogar sie selbst ausführen wollte. Diese sachliche Erwiderung war nach einem Tag verschwunden...

Ein erlogenes Konstrukt kann sich nur mit immer weitern Lügen aufrecht erhalten, aber nur solange bis diese von allen als Lügen erkannt werden.

Giordano Bruno (nicht überprüft)

Do. 18 Mär 2021 - 13:34

Das war ideell einer der Gründe, weshalb ich meinen Account bei Facebook wieder gelöscht habe, dort bekam ich massive Drohungen wegen meiner Weltanschauung und dem muss ich mich nicht aussetzen. Einer vernünftigen Diskussion hätte ich mich natürlich gestellt,
aber auf plumpe Drohungen habe ich keinerlei Bock.
Jeder kann zu allen Dingen eine eigene Meinung haben, aber die Meinung eines anderen zu diffamieren ist keine Diskussionskultur.
Das Urteil des Landgerichts Flensburg macht Hoffnung auf eine Verbreitung der Vernunft
in allen Landesteilen, sowie generell auf ein Umdenken weltweit.

Christian Meißner (nicht überprüft)

Do. 18 Mär 2021 - 14:19

"Da bei einer gewissen Menge an Meldungen automatisch eine Sperrung eingeleitet wird, [...]"

Eine automatische Feststellung der Störung des öffentlichen Friedens: Auch eine sehr schöne Form, dem 166 StGB Geltung zu verschaffen. Aldous Huxley wäre begeistert. [Ironie off]

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 18 Mär 2021 - 21:51

Selbstverständlich ist solch eine harmlose Collage, egal, vor welchem Hntergrund, kein Verbrechen. Die Krake FB sollte sich in Grund und Boden schämen.
Aber das eigentliche Verbrechen sind Ideologien, die solch einen Kuss kriminalisieren.

Albert Voß (nicht überprüft)

Fr. 19 Mär 2021 - 13:47

Im Zuckerberg-Konzern betreibt auch Instagram sein Angebot und Geschäft.

Dort ist es mir "gelungen", dass im Oktober 2020 gleich vier meiner Spruchtaxi-Beiträge auf einen Schlag vom 'Konzern' gelöscht wurden.

- Nr. 14 und Nr. 30 (angegebener Grund: Hassrede oder -symbole)
- Nr. 88 (angegebener Grund: Gewalt oder gefährliche Organisationen)
- Nr. 19 (angegebener Grund: keiner)

Auf der gleichnamigen fb-Seite haben diese vier Beiträge bis jetzt ungeschoren überlebt.
Wie ohnehin und natürlich auf der Homepage "spruchtaxi.de".

Facebook selbst hat mich dann allerdings im Januar 2021 mit einer zeitweiligen Sperre (Zugangsbeschränkung) für den Spruch 95 in seine Schranken weisen wollen.

Damit infolgedessen nicht einer der folgenden meiner fb-Beiträge von Facebook niedergestreckt wird, habe ich einen Begleitkommentar mit dem eigentlichen Beitrag zusammen hochgeladen:

"Lieber fb-Kontrolleur, dies ist eine Real-Satire. Wenn du nicht weißt, was das ist, frag bitte deinen Chef.
Wenn der es auch nicht versteht, soll er bei Mark Zuckerberg anrufen."

Natürlich ist das alles entwürdigend - und als 'erzwungener' Kommentar zum eigentlichen Beitrag auch 'entwertend'.

Für die Spruchtaxi-Seite bei fb bleibt mir zunächst nur abzuwarten, ob Facebook lernfähig ist.

Den obigen hpd-Artikel habe ich also mit besonderem Interesse und Dank an Frank Nicolai gelesen.

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