Urteil des EuGH

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Religionszugehörigkeit nicht in jedem Fall fordern

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Nicht bei der Besetzung jeder Stelle dürfen kirchliche Arbeitgeber eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat nach dpa-Angaben der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Fall aus Deutschland entschieden.

Nach Angaben des Tagesspiegel ging es in dem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof um eine konfessionsfreie Frau, die sich im Jahr 2012 bei der Diakonie auf eine zeitlich befristete Stelle bewarb. 

Da sie nicht der Kirche angehörte wurde die Frau – trotz fachlicher und beruflicher Qualifizierung – nicht zu einem Vorstellungsgespräch geladen. Dagegen klagte die Frau wegen religiöser Diskriminierung auf eine Entschädigung von 10.000 Euro. In Folge dessen ersuchte das Bundesarbeitsgericht den EuGH um Auslegung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie.

Generalanwalt Evgeni Tanchev wies darauf hin, dass "nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zwar die gerichtliche Überprüfung des Ethos der Kirche begrenzt sei und Kirchen dem Europäischen Menschenrechtsgericht zufolge ihren Arbeitnehmern ein gewisses Maß an Loyalität abverlangen könnten". Doch hänge das im Einzelfall von der "Nähe" der jeweiligen Tätigkeiten zum Verkündigungsauftrag der kirchlichen Organisation ab und könne deshalb von den nationalen Gerichten auf Diskriminierung überprüft werden.

Es muss Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein können, wenn kirchliche Arbeitgeber von Stellenbewerbern die Kirchenmitgliedschaft verlangen. "Zwar stehe es den staatlichen Gerichten in der Regel nicht zu, über das Ethos kirchlicher Arbeitgeber als solches zu befinden, mit dem das Erfordernis der Konfession begründet wird", erklärte der EuGH. Die Gerichte hätten aber festzustellen, ob die Voraussetzung einer bestimmten Konfession mit Blick auf dieses Ethos im Einzelfall "wesentlich", "rechtmäßig" und "gerechtfertigt" sei.

Das Urteil wird Folgen für Hunderttausende Stellen haben, da die Kirchen und kirchlichen Werke zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählen und sich selbst ein Sonderarbeitsrecht (Dritter Weg) eingeräumt haben.


Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde am 17.04.2018 um 11:00 Uhr überarbeitet. Die erste kurze Eilmeldung wurde um Hintergrundinformationen ergänzt.

Kommentare (4)

Roland Weber (nicht überprüft)

Di. 17 Apr 2018 - 18:12

Wir haben aufgrund des Subsidiaritätsprinzips (Freie Träger wie Kirchen haben vor staatlichen bzw. kommunalen Stellen ein "Erst-Zugriffsrecht" auf Umsetzung einer sozialen Aufgabe) eine Ent-Säkularisierung, die so nie gedacht war. GEnauso wenig wie diese Staatsleistungen an die angeblich zu entschädigenden Großkirchen. Aber unsere Politiker nehmen es ja devot und gerne hin, wenn klerikale Interessen Vorrang und Privilegien erhalten. Das kirchliche Arbeitsrecht, dass in einem nahezu geschlossenen Bereich (Soziale Berufe; Kitas etc) zu Anpassungsdruck führt, ist seit Jahren allen säkular Eingestellten ein Dorn im Auge. So haben die Großkirchen mit Sicherheit auch mehr "gläubiges" Personal als es nach dessen Einstellung gegeben ist. Wird es personalmäßig eng, gönnt man sich Ausnahmen und bei Entlassungen dann wieder zu alten Strukturen und Herrschaftsausübung zurückzukehren. Dass das sogenannte Verkündungspersonal (Priester, Bischöfe, Lehrer) religiös gebunden sein muss, ist gewiss hinzunehmen, warum aber der Hausmeister, die Küchenhilfe, der Gärtner etc. gleichfalls nach Gutdünken der Kirche auch Mitglieder sein müssen, erschließt sich keinem, der demokratische Rechte für bindend erachtet. Ein weiterer Aspekt dieses Missbrauchs ist natürlich das Streikverbot und die Tariffreiheit.
Dass alles ist seit Jahrzehnten bekannt (siehe u.a. bei Carsten Frerk), aber unsere Politiker beweisen lieber ihre klerikale Sympathie, als dass sie sich für demokratische Strukturen einsetzen.

Kay Krause (nicht überprüft)

Mi. 18 Apr 2018 - 05:42

Noch einmal und immer wieder: Abschaffung der kirchlichen Privilegien!(dann braucht der BfG. auch keine), Abschaffung der kirchlichen Feiertage! Abschaffung des Religions-Unterrichtes in öffentlichen Schulen!Ab sofort keine staatlichen Gelder mehr für Kirchenzwecke! Steuerliche Veranlagung der Kirchen-Einnahmen und des Kirchen-Besitzes! Schluß mit dem Segnen von Autos, Motorrädern, Panzern und Soldaten, die in den Krieg ziehen! Das alles und noch mehr (die Liste ist zu lang für einen hpd-Kommentar)- liebe Leser, liebe Bürger, liebe Wähler - gehört zu einem säkularen Staat! Frage an die Politik: Wer traut sich da ran? Meine Stimme hast Du schon!

Wolle (nicht überprüft)

Do. 19 Apr 2018 - 18:36

Das Problem in der Berichterstattung ist , das nicht dahingehend informiert wird das es um eine Stelle geht die aus öffentlicher Hand finanziert wird (wurde) .
Und das ist das eigendlich entscheidene ! Denn wenn öffentliche Ausschreibungen stattfinden , wird das ein entscheidender Grund sein das Kirchliche Institute rausfallen es sei denn das sie sich an geltende Arbeitsrecht b.z.w. an das Betriebsverfassungsgesetz halten was kontrollierbar ist!

Paul (nicht überprüft)

Fr. 20 Apr 2018 - 23:34

Mich wundert das nicht schon wieder die Sprache von der vielgerühmten Christenverfolgung die Runde macht. In der guten alten Pfalz reißen die Herren Evangelen doch schon wieder weit die Fresse auf, der Staat würde sich zu sehr in kirchliche Belange einmischen, drehe ich den Spies um, behaupte ich, wer gibt euch Nichtswissern das Recht, sich in die Belange des Staates einzumischen und noch viel schlimmer, meine eigenen?

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