Schweiz

Kanton St. Gallen stimmt für Verhüllungsverbot

Am Sonntag hat sich der Schweizer Kanton St. Gallen mit 66,6 % der Stimmen für ein Gesichts-Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ausgesprochen. St. Gallen ist damit der zweite Schweizer Kanton, der ein solches Gesetz erlässt. Bereits im Juli 2016 trat im Kanton Tessin ein solches Verbot in Kraft. Obwohl gegen die Vollverschleierung des Gesichts von Frauen mittels Burka oder Niqab gerichtet, sind auch Fußballfans und andere Gruppen ohne religiöse Motivation vom Verbot betroffen.

Nachdem ein Gesetz, welches die Gesichtsverhüllung an öffentlichen Orten verbieten sollte, mit den Stimmen der rechtspopulistischen SVP (Schweizerischen Volkspartei) und der Zentrumspartei CVP (Christlichdemokratische Volkspartei) das Parlament von St. Gallen passiert hatte, erreichten Politiker*innen der Jungsozialisten und der Jungparteien der Grünen sowie der GLP (Grünliberale Partei) eine Volksabstimmung. Bei dieser Abstimmung entschieden sich 66,6 % von 36 % der Wahlbeteiligten für ein Verbot dieser Verhüllung.

Das Gesetz soll sich gegen Personen richten, die durch das Tragen einer Gesichtsverhüllung die öffentliche Sicherheit bedrohen oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden gefährden. Hierbei bleibt es zunächst der polizeilichen Einschätzung überlassen, ob eine Person eine Verwarnung oder gar Geldbuße erhält. Problematisch werden durch das Gesetz auch Verkleidungen und medizinischer Mundschutz.

Da ein Gesetz zur Gesichtsverhüllung im Tessin bereits seit zwei Jahren in Kraft ist, lassen sich die dortigen Erfahrungen auswerten. So gab es in den letzten zwei Jahren 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen. Die Anzahl der verhüllten Frauen dabei ist jedoch gering. Weit häufiger trifft es Fußballfans.

Ähnliche Erfahrungen wie im Tessin hat man auch in Österreich gemacht. Dort trat am 1. Oktober vergangenen Jahres ein Verhüllungsverbot in Kraft, das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes (AgesVG). In Österreich waren es ebenfalls weniger Frauen mit Gesichtsschleier, die mit Verwarnungen und Bußen belegt wurden, als hauptsächlich Menschen in Kostümierung und mit Kleidungsstücken, die dem Kälteschutz dienten. Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein Apple-Mitarbeiter im Hai-Werbekostüm angezeigt und kurz darauf eine Radlerin abgemahnt, welche ihren Schal als Kälteschutz nutzte.
Die Polizei wurde nach Bekanntwerden der Fälle zu Fingerspitzengefühl aufgerufen. Bei kaltem Wetter dürfen nun Schal und Mütze größere Teile des Gesichts bedecken.

Weltweit gibt es zahlreiche Länder, die eine Vermummung oder Verschleierung landesweit oder lokal, begrenzt oder auf bestimmte Aktivitäten bezogen, verbieten. Im Jahr 2019 soll die gesamte Schweiz über ein Verbot der Gesichtsverhüllung abstimmen.

 

Kommentare (6)

Andreas E. Kilian (nicht überprüft)

Mi. 26 Sep 2018 - 13:20

Alleine schon aus Sicherheitsgründen für die Frauen selbst, gehört die Verschleierung verboten.

Ich hätte gestern beinahe eine vollverschleierte Muslime überfahren, da sie in der dunkleren Tageshälfte beim Abbiegen einfach nicht zu sehen war. Wenn nicht einmal das Gesicht die Scheinwerfer reflektiert, hat man als Autofahrer mit Schwarz vor schwarzen Hintergrund keine Chance.

Über Sicherheits-Reflektoren und -leuchten an der Burka wäre zu diskutieren.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Mi. 26 Sep 2018 - 14:25

"In Österreich waren es ebenfalls weniger Frauen mit Gesichtsschleier, die mit Verwarnungen und Bußen belegt wurden, als hauptsächlich Menschen in Kostümierung und mit Kleidungsstücken, die dem Kälteschutz dienten. Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein Apple-Mitarbeiter im Hai-Werbekostüm angezeigt und kurz darauf eine Radlerin abgemahnt, welche ihren Schal als Kälteschutz nutzte."
Es ist fast nicht zu glauben, was für intellektuelle Zwerge bei uns und in anderen EU-Ländern den Polizeidienst unsicher machen dürfen. Das kann einem Angst und Bange machen.

David Z (nicht überprüft)

Fr. 28 Sep 2018 - 23:14

"Die Anzahl der verhüllten Frauen dabei ist jedoch gering."

Was soll das für ein Argument sein? Nur weil etwas selten vorkommt, heißt das nicht, dass rechtliche Maßnahmen nicht notwendig erscheinen können.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Do. 11 Okt 2018 - 14:03

Antwort auf von David Z (nicht überprüft)

Selbstverständlich kann man mit Kanonen auf Spatzen schießen - muss man aber nicht. So etwas machen vielbeschäftigte Parlamente eigentlich nur, wenn sie mit ihrer eigentlichen Arbeit nicht zu nPotte kommen.

Ich bin da etwas empathischer. Ich wūrde das Leid, das durch die groteske Idee der Vollverschleierung weltweit verursacht wird, nicht als Spatz bezeichnen.

Ach so, Sie wollen, dass der Bundestag die weltweite Verschleierung verbietet.
Das wusste ich natürlich nicht. Ja, das sollte er tun - und Sie setzen das durch, ja?

Hella Camargo

Jahrgang 1980, hat Germanistik und romanische Philologie studiert. Da sie in eine römisch-katholische Familie hineingeboren wurde und dreieinhalb Jahre auf einer katholischen Grundschule verbracht hat, war der Grundstein zum Atheismus früh gelegt. Heute baut sie lieber auf ihren Gerechtigkeitssinn als auf kirchliche Gebote.

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