Niedersachsen untersagt religiöse Symbole bei Richtern und Staatsanwälten

Seit 2018 war es im Gespräch, nun hat es der Landtag beschlossen: Richter und Staatsanwälte dürfen im Gerichtssaal keine sichtbaren religiösen Symbole tragen. Nur die Grünen waren dagegen.

Im Februar hatte das Bundeverfassungsgericht entschieden, dass das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß ist, mit dem Verweis auf die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter.

Nun hat der niedersächsische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das "bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung oder bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Dritter (…) künftig das Tragen sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen", verbietet. Die Mehrheit der Landesvertreter stimmte am Dienstag für diese neue Regelung. Das Gesetz geht auf einen Referentenentwurf des dortigen Justizministeriums zurück, der vor eineinhalb Jahren bekannt wurde (der hpd berichtete). Die Fraktion der Grünen votierte als einzige dagegen.

Justizministerin Barbara Havliza (CDU), die bereits kurz nach ihrem Amtsantritt Anfang 2018 entsprechende Pläne in ihrer Agenda angekündigt hatte, begrüßte den Beschluss. Dabei gehe es nicht um ein einseitiges Verbieten von Kopftüchern, sondern um Symbole aller Religionen, sagte sie laut NDR. Das Gesetz leiste "einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherung des unverzichtbaren Vertrauens sowohl der Verfahrensbeteiligten als auch der Öffentlichkeit in die religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität der Justiz", erklärte sie in ihrer Rede vor der Abstimmung. Denn schon der Anschein, Verfahrensführung oder Entscheidung könnten durch eine religiöse, weltanschauliche oder politische Einstellung beeinflusst sein, "würde sowohl bei den Verfahrensbeteiligten als auch in der Öffentlichkeit zu einem nicht hinnehmbaren Vertrauens- und Akzeptanzverlust in unseren Rechtsstaat führen."

Der niedersächsische Richterbund unterstützte den Entwurf. Von seinem Vositzenden Frank Bornemann hieß es, die Rechtsprechung sei in besonderer Weise der Neutralität verpflichtet, so Legal Tribune Online (LTO). Niemand, der vor Gericht stehe, dürfe den Eindruck haben, er werde allein wegen seiner Religion oder Weltanschauung benachteiligt oder nicht objektiv beurteilt.

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Kommentare (12)

Guggemos Walter (nicht überprüft)

Do. 14 Mai 2020 - 13:08

Merekwürdig, dass ausgerechnet die Grünen gegen diesen Gesetzesbeschluss gestimmt haben und dann noch mit der Begründung es gehe nur um ein "Kopftuchverbot". Ich denke, die Grünen sehen da Gespenster, wo keine sind.

David Z (nicht überprüft)

Do. 14 Mai 2020 - 15:28

Antwort auf von Guggemos Walter (nicht überprüft)

Nun, im Grunde ist die Begründung richtig. Es geht tatsächlich nur ums Kopftuch.

Das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Feststellung, dass religiöse Weltanschauungen - auch wenn es nur eine betrifft - nichts im Gerichtssaal verloren haben.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Do. 14 Mai 2020 - 16:00

Antwort auf von Guggemos Walter (nicht überprüft)

Die Grünen sind auf Religionsrevival-Trip. "Stärkt den Geisterglaube - mehr Götter braucht das Land!"

A.S. (nicht überprüft)

Do. 14 Mai 2020 - 13:33

Natürlich sind die Grünen dagegen!
Die sind mittlerweile noch ärger von den Kirchen und Muslimen unterwandert als die CDU.

Jürgen Roth (nicht überprüft)

Do. 14 Mai 2020 - 13:53

Das gesetzliche Verbot, Gerichte in religiöse Bekleidungsmessen zu verwandeln, ist richtig und überfällig. Als säkularer Grüner kann ich die Ablehnung der niedersächsischen Landtagsfraktion nicht nachvollziehen.

Roland Fakler (nicht überprüft)

Do. 14 Mai 2020 - 14:47

Das Urteil ist richtig, denn wer auf seine religiösen Symbole nicht verzichten kann, beweist damit auch, dass er ungeeignet ist, im Namen des säkularen Staates Recht zu sprechen. Er / Sie stellt seine Religion über das weltliche Gesetz. Bei einem Richter muss es aber genau umgekehrt sein: Das weltliche Gesetz muss über dem religiösen stehen.

Ernst-Günther Krause (nicht überprüft)

Do. 14 Mai 2020 - 16:53

Ich bin Mitglied der Grünen und kann die Argumentation der grünen Landtagsfraktion nicht nachvollziehen. Von einem staatlichen Neutralitätsgebot haben diese MdLs anscheinend entweder noch nichts gehört oder es gründlich missverstanden. Wem der Klimaschutz am Herzen liegt, dem sollte der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor religiöser Vereinnahmung ebenso wichtig sein.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 14 Mai 2020 - 17:11

Verkehrte Welt, die CDU fordert das abschaffen von religiösen Symbolen in Gerichtsgebäuden und die Grünen sind dagegen? ich verstehe die Welt nicht mehr, oder ist denn schon wieder 1.April?

M. Landau (nicht überprüft)

Mo. 25 Mai 2020 - 23:36

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Schauen Sie sich das mal an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Katrin_Göring-Eckardt#Evangelische_Kirche

Sie ist nicht die/der Einzige.

Kathi (nicht überprüft)

Fr. 15 Mai 2020 - 00:47

Endlich ist mal Verstand eingezogen. Religiöse Symbole gleich welcher Art haben in staatlichen Behörden und Institutionen generell nichts verloren. Es wird höchste Zeit für eine Wende im Staat. Die Kirchensteuer muss weg, Privilegien der Kirchen ebenfalls, das Gesundheits- und Sozialwesen mit seinen Einrichtungen muss konfessionsfrei werden und die religiösen Symbole gehören generell nicht in die öffentlichen Gebäude, wenn alle dort Einlass finden. Alles andere ist nämlich Zwangskonfessionalisierung bzw Zwangsmissionierung. Letzten Endes wird die Entfernung der religiösen Symbole allein nämlich nicht helfen, die Privilegien der Großkirchen abzuschaffen. Dazu würde dann auch gehören, dass strafrechtlich relevante Fälle wie die ganzen Missbrauchsfälle der kath Kirche, einzig und allein den staatlichen Ermittlungsbehörden obliegen und keine internen Verfahren mehr möglich sind.
Wenn man sieht, wie Richter bei straffällig gewordenen Amtsträgern entscheiden, dürfte jedem klar sein, dass hier kein Recht mehr gesprochen wird. Bewährungsstrafen, kein lebenslanges Berufsverbot, geringe Schadenersatzzahlungen etc pp. Das ist ein zusätzlicher Schlag für die Opfer. Ebenso müsste auch das Arbeitsrecht komplett in staatliche Hand gegeben werden und nicht von den Kirchen mitdiktiert. Dazu muss aber die Kirchensteuer abgeschafft werden. Daher ist das Ganze erst nur ein Anfang der längst überfälligen Trennung. Abgesehen davon existiert der Aberglaube weiter in den Köpfen der Leute, auch innerhalb der Justiz. Das Ganze System baut doch hier auf irrigen Überzeugungen auf. Daher wird auch mit Abschaffung der religiösen Symbole keine wirkliche Neutralität im Gerichtssaal einkehren, sondern dies erst einmal nur der Bevölkerung suggeriert. Es wird ein langer Weg werden. Immerhin existieren Religionen schon Jahrtausende.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Fr. 15 Mai 2020 - 10:39

Antwort auf von Kathi (nicht überprüft)

Religion existiert seit Jahrtausenden, ja und auch die Menschliche Dummheit, die seit Jahrtausenden zulässt, dass sie von Geld und Machtgierigen Leuten verarscht werden.
Es ist allerhöchste Zeit diesen faulen Ast am Stamm der Demokratie abzusägen.

G. Hantke (nicht überprüft)

Fr. 15 Mai 2020 - 23:36

Selbst wenn sich die Ausgangslage nur auf das Kopftuch beziehen sollte, ist die Haltung der GRÜNEN nicht nachvollziehbar. Mir ist nicht bekannt, dass ein Richter oder Staatsanwalt in diesem Lande mit irgendeinem sichtbaren religiösen Symbol am Hals im Namen des Deutschen Volkes eine Verhandlung geleitet bzw begleitet hätte. Was der Landtag in Niedersachsen da beschlossen hat, war „vor dem Kopftuch“ überhaupt kein Thema, sondern aufgrund des staatlichen Neutralitätsgebotes selbstverständlich (mit gewisser Einschränkung allenfalls in Bayern).

Gisa Bodenstein

Die Autorin studierte Kulturgeographie mit den Wahlfächern Politische Wissenschaft, English and American Studies und Physische Geographie in Erlangen. Danach war sie für die Erlanger Nachrichten und die Berliner Morgenpost tätig. Seit 2017 arbeitet sie für den hpd und hat im April 2025 den Posten der Chefredakteurin übernommen.

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