Strafanzeige gegen Abtreibungsgegner wegen Volksverhetzung

Auf seinen Internetseiten "babycaust" und "abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.

Bereits im Jahr 2020 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Annen die von Kristina Hänel durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr mit dem Holocaust gleichsetzen dürfe. Das Gericht verurteilte den radikalen Abtreibungsgegner damals zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 6000 Euro. Diese Entscheidung hat Annen jedoch nicht davon abgehalten, seine Website babycaust.de weiter zu betreiben und Ärztinnen und Ärzte wiederholt wegen angeblicher "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" (§ 219a StGB) bei den Staatsanwaltschaften anzuzeigen.

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) dreht den Spieß nun um: Nach einer strafrechtlichen Auswertung der Webseiten Annens durch Rechtsanwalt Christian Roßmüller erstattete das ifw Strafanzeige. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der radikale Abtreibungsgegner weiterhin Ärztinnen und Ärzte angreift, ratsuchende Frauen verunsichert und den Massenmord an Juden durch den Vergleich mit Schwangerschaftsabbrüchen bagatellisiert.

Verdacht der Beleidigung und Volksverhetzung

Bei der am gestrigen Freitag (12.02.2021) eingereichten Strafanzeige geht es zum einen um den Verdacht der Beleidigung (§ 185 StGB), weil Kristina Hänel, Nora Szász sowie andere Ärztinnen von Annen als Auftrags- und Massen-Mörderinnen beschimpft werden. Zum anderen untermauert das ifw in der Anzeige aber auch den Verdacht der Volksverhetzung (§ 130 StGB), da Annen den Holocaust durch die Gleichsetzung des Schwangerschaftsabbruchs mit der systematischen Ermordung jüdischer Männer, Frauen und Kinder in unerträglicher Weise verharmlost.

Die Strafanzeige gegen Annen wird unterstützt von rund 90 Personen und Vereinen, darunter vielen Ärztinnen und Ärzten. Zum Unterstützerkreis zählen aber auch Mitglieder der "Lagergemeinschaft Auschwitz" sowie des "Auschwitz-Komitees". Dieses hatte schon zum Auftakt des zivilrechtlichen Verfahrens in Hamburg kritisiert, Annen "relativiere auf menschenverachtende Weise den Holocaust, verhöhne die von den Nazis Ermordeten und verunglimpfe damit Ärzte, die Frauen in Notlagen helfen."

Sollte die Staatsanwaltschaft Gießen die Strafanzeige aufgreifen und die Richter zu einem entsprechenden Urteil gelangen, könnte Annen endlich das Handwerk gelegt werden. Es wäre ein wichtiges Signal für die Zivilgesellschaft.


Siehe dazu auch:

Erstveröffentlichung auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung.

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Kommentare (4)

Alice H. (nicht überprüft)

Sa. 13 Feb 2021 - 16:07

Strafanzeige? GUT so.
In der Hoffnung, daß sie (Plural) endlich mal etwas Relevantes begreifen/erkennen.

sitha Berg (nicht überprüft)

Mo. 15 Feb 2021 - 15:41

Stalking bedeutet das wiederholte Verfolgen, Nachstellen oder penetrante Belästigen einer Person. Stalking ist ein Gewaltverbrechen und hat vielfältige Erscheinungsformen.

Es wird höchste Zeit, dass dem Stalking von Ärzten/innen und Patientinnen, die eine Abtreibung vornehmen, juristisch ein Riegel vorgeschoben wird.

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Mo. 15 Feb 2021 - 15:52

"Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen."
sagt die rkK in ihrer pastoralkonstitution gaudium et spes. Das ist nur ganz knapp über dem Nieveau von "Babycaust".

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