Arzt wegen Totschlags verurteilt: Er leistete einem psychisch kranken Mann Hilfe beim Suizid

Johann Spittler mit seinen Anwälten
Johann Spittler (Mitte) wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Neben ihm seine Anwälte Frank Sandkuhl (links) und Lars A. Brögeler (rechts).

Das Landgericht Essen hat gestern einen bekannten Psychiater wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er einem psychisch Kranken beim Suizid geholfen hatte. Dies könnte viele Ärzte abschrecken und den Zugang zur Suizidhilfe für psychisch Kranke in Zukunft nahezu unmöglich machen. Hier einige Beobachtungen vor Ort bei der Urteilsverkündung.

Der Neurologe und Psychiater Dr. Johann F. Spittler hatte im August 2020 einem 42-jährigen Mann im Beisein seiner Mutter beim Suizid geholfen. Der Mann litt seit 13 Jahren an Schizophrenie. Er war mehrfach in stationärer psychiatrischer Behandlung und hatte in der Vergangenheit bereits drei "harte" Suizidversuche unternommen.

Spittler führte mehrere persönliche Gespräche mit ihm. Er erstellte daraufhin ein psychiatrisches Gutachten auf der Grundlage einer umfangreichen Bewertungsmatrix, die er in den vielen Jahren auf Basis seiner zahlreichen Gutachten selbst entwickelt hatte. Spittler war zu 100 Prozent davon überzeugt, dass der Suizident zum Zeitpunkt der Begutachtung und zum Zeitpunkt des Suizids freiverantwortlich handelte. Diese Überzeugung habe er auch heute noch.

Der Richter sah das jedoch ganz anders und folgte weitgehend den Ausführungen des Gutachters der Staatsanwaltschaft. Bei dem 42-Jährigen habe eine akute paranoide Schizophrenie vorgelegen, die seine Entscheidungsfähigkeit stark beeinträchtigt habe. Dennoch habe Spittler ihn in seinem Suizidwunsch bestärkt und ihn schließlich beim Suizid begleitet. Dies stelle eine Tötung in mittelbarer Täterschaft (§ 212 StGB: Totschlag) dar und sei daher mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden.

Der Verteidiger betonte in seinem Schlussplädoyer, dass der Gutachter der Staatsanwaltschaft, Prof. Dr. Norbert Leygraf, den Kranken nie gesehen und sein Gutachten ausschließlich nach Aktenlage erstellt habe. Mehrere Punkte der Verteidigung wurden vom Richter jedoch nicht gewürdigt. Der Verteidiger führte an, dass Leygraf in seiner beruflichen Tätigkeit noch nie mit dem Thema Suizidhilfe zu tun gehabt habe. Er sei bisher häufig im religiösen Bereich tätig gewesen und habe im Auftrag der katholischen Kirche mehrere Gutachten zum Kindesmissbrauch in der Kirche erstellt. Bekanntlich hat sich die katholische Kirche immer wieder öffentlich dagegen ausgesprochen, Suizidhilfe zuzulassen.

Ein vom Angeklagten in Auftrag gegebenes Gutachten beurteilte der Richter als oberflächlich. Es sei nicht detailliert genug und inhaltlich nicht überzeugend, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Der Vorwurf des Totschlags in mittelbarer Täterschaft, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu bestrafen ist, sei reduziert worden. Das Urteil lautet auf Totschlag in einem minder schweren Fall (§ 213 StGB). Begründet wurde dies damit, dass das Verfahren bereits drei Jahre gedauert habe und das hohe Alter von Spittler berücksichtigt worden sei. Zu seinen Gunsten spreche auch, dass das Mitleid Spittlers mit dem Kranken bei seinem Handeln eine Rolle gespielt haben könnte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Spittler will in Revision gehen. Diese muss innerhalb von sieben Tagen nach Verkündung des Urteils eingelegt werden.

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Kommentare (17)

Petra Pausch (nicht überprüft)

Fr. 2 Feb 2024 - 11:54

Schwierig, schwierig. Einen psychisch Kranken beim Suizid zu helfen ist und wird immer ein Streitpunkt bleiben. Denn eines der wichtigsten Kriterien ist eben die freie Entscheidung des Patienten. Und die ist in diesen Fällen nicht gegeben. Dr. Spittler hätte einen zweiten Gutachter zu Rate ziehen sollen.

@Petra Pausch: "Einen psychisch Kranken beim Suizid zu helfen ist und wird immer ein Streitpunkt bleiben. Denn eines der wichtigsten Kriterien ist eben die freie Entscheidung des Patienten. Und die ist in diesen Fällen nicht gegeben." -
Was meinen Sie mit "freier Entscheidung"? Wie lautet Ihre Argumentation dafür, dass bei allen (und nicht nur einigen oder vielen) psychisch Kranken die freie Entscheidung nicht gegeben ist?

Petra Pausch (nicht überprüft)

Mo. 12 Feb 2024 - 10:41

Antwort auf von Gabriel (nicht überprüft)

Wenn Sie die Debatte um die Suizidhilfe verfolgt haben, dann wissen Sie, dass sich gerade in den Fällen psychischer Erkrankungen um die schwierigsten handelt. Ich spreche - was mir hier in den Kommentaren mehrfach unterstellt wurde - psychisch Kranken nicht generell ab, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.

Aber es bleibt eine Grauzone. Bei einem - wie hier - schizophrenen Patienten ist es besonders schwer, eine freie Entscheidung (die - ich sage das gern noch einmal - Grundvoraussetzung für einen ärztlich unterstützten Suizid ist) zu attestieren. Sie können sich gern mal das Buch Assistierter Suizid für psychisch Erkrankte
- Herausforderung für die Psychiatrie und Psychotherapie https://www.hogrefe.com/de/shop/assistierter-suizid-fuer-psychisch-erkrankte-92162.html zu Gemüte führen.

Deshalb wäre es meiner Meinung nach besser gewesen, wenn Dr. Spittler ein zweite Gutachten eingeholt hätte und sich nicht allein auf seine Expertise verlassen hätte. Ich möchte abschließend noch aus einem älteren Artikel zitieren: "Kriterien, die für einen Antrag auf Sterbehilfe erfüllt sein müssen, sind die Zurechnungsfähigkeit und die freie Entscheidung des Patienten, außerdem muss die Anfrage mehrmals geäußert werden. Ob all diese Kriterien tatsächlich erfüllt sind, überprüfen zwei Mediziner.

Bei einer psychischen Erkrankung muss zusätzlich eine Psychiaterin oder ein Experte für die Erkrankung hinzugezogen werden." (Quelle: https://www.swr.de/swr2/wissen/sterbehilfe-fuer-psychisch-kranke-menschen-belgiens-umstrittenes-gesetz-102.html )

Das Problem das ich bei dieser Argunentation sehe ist, dass man Suizidalität grundsätzlich als Symptom einer psychischen Erkrankung sehen kann. Damit wäre dann jeder der sterben möchte automatisch vor dem Gesetz psychisch krank und darf sich nicht für den Suizid entscheiden. Das hebelt jedes Recht auf Sterbehilfe halt einfach aus.

Haben Sie Belege für Ihre pauschale Behauptung, dass die freie Entscheidung „in diesen Fällen” nicht gegeben sei? Mehrere hochrangige Psychiater haben bereits gesagt, dass psychische Krankheiten die Selbstbestimmungsfähigkeit nicht von vornherein ausschließen. Ein Beispiel:

https://www.spektrum.de/news/sterbehilfe-der-arzt-dein-sterbehelfer/2154006

Angelika Salzb… (nicht überprüft)

Fr. 2 Feb 2024 - 17:54

Antwort auf von Petra Pausch (nicht überprüft)

Ich denke ein Arzt, mit der Erfahrung wie Dr. Spittler, kann sich durchaus ein Urteil über den Zustand eines Hilfesuchenden machen.
Bemerkenswert finde ich hier die Unterstützung der Mutter des Hilfesuchenden. Diese Frau konnte sich ein Urteil über den Zustand ihres Sohnes machen.
Ich bin entsetzt !
Ich frage mich nun ob Menschen die in der Vergangenheit mal mit einer Depression in Behandlung waren nun von der „letzten Hilfe“ ausgeschlossen werden? Denke so darf es nicht sein!

Diesen Gedanken weiterverfolgt könnte dieses Urteil nun dazu führen das sich Menschen, bezüglich einer anfänglich depressiven Phase, keine Hilfe suchen was dann einen „harten Suizid“ zur Folge haben könnte

Matthias Salefsky (nicht überprüft)

Do. 15 Feb 2024 - 16:23

Antwort auf von Angelika Salzb… (nicht überprüft)

Ein unfassbares Urteil! Suizid und assistierter Suizid sind in Deutschland nicht strafbar. Der Bundestag hat im Juli 2023 völlig versagt und den assistierten Suizid weiterhin den Sterbehilfevereinen überlassen. Der Bundestag hat hingegen die Förderung der Suizidprävention beschlossen. Bisher hat sich auf diesem Gebiet nichts getan. Die Anzahl der Suizide hat von 2021 zu 2022 um 10% zugenommen. Harte Suizide sind in über 90% auf psychische Erkrankungen, die als austherapiert gelten, zurückzuführen.
Unser Bundesgesundheitsminister hat das BfArM nicht ermächtigt, Pentobarbital freizugeben. Allso sind Betroffene gezwungen, sich an die Sterbehilfevereine zu wenden.
Bei Menschen, die seit über 13 Jahren eine Schizophrenie haben mit wiederholten akuten Schüben, stationären Aufenthalten und ernsthaften Suizidversuchen ist es absolut nicht vertretbar auf den nächsten harten Suizidversuch zu warten. Ich habe Angehörige erlebt, nachdem eine junge Frau mit einer "austherapierten Schizophrenie" aus dem Fenster des 5. Stocks gesprungen ist. Kein schöner Tod! Der assistierte Suizid ist bei entsprechendem Wunsch ethisch in Kenntnis der Realität zu akzeptieren . Dr. Spittler dürfte unter Berücksichtigung seiner Erfahrung die "Freiverantwortlichkeit" auch bei psychischen Erkrankungen beurteilen können. Wozu bei dieser Vorgeschichte weitere Gutachter? Man kann für die Revision Herrn Kollegen Spittler die ihm zustehende Gerechtigkeit wünschen. Gutachter der Saatsanwaltschaft ohne Kenntnis der Materie sind abzulehnen.

"Und die ist in diesen Fällen nicht gegeben." Und genau diese pauschale Aussage ist grundlegend falsch. Ich bin selbst psychisch krank und kann selbstverständlich freie Entscheidungen treffen. Dass Menschen in Situationen kommen können, in denen sie dazu nicht in der Lage sind, ist unbestreitbar, aber das gilt für alle Menschen gleichermaßen und trifft am ehesten dann zu, wenn es ein akutes Ereignis gibt, das einen Menschen in Verzweiflung stürzt. Bei einem Kranken, der bereits seit dreizehn Jahren an seiner Erkrankung leidet und in dieser Zeit eine erfolglose Behandlung nach der anderen probiert hat, darf man zurecht annehmen, dass er sich nicht mehr in einem akuten Schockzustand befindet. "Psychisch krank" ist übrigens auch ein sehr, sehr weiter Begriff. Die allermeisten psychisch Kranken würden Sie als solche nicht erkennen. Sie laufen überall herum, gehen einer Arbeit nach, gehen wählen, fahren Auto usw. Dazu gehören auch Menschen mit Schizophrenie, denn auch da sind die Ausprägungen unterschiedlich und der Verlauf nicht linear. Eine psychische Erkrankung kann erhebliches Leid verursachen, ohne dass dabei die grundlegenden Fähigkeiten zur selbstständigen Lebensführung abhanden kämen. Auch rationales Denken muss nicht zwangsläufig beeinträchtigt sein.

Wenn aber psychisch kranke Menschen, wie derzeit z.B. Putin und damals Adolf Hitler, andere, gesunde Menschen in einen Krieg treiben,
wobei diese zu zigtausenden dort ihr Leben lassen müssen, spricht niemand von Suizid, sondern von Heldentum, wie krank ist das denn???

Christian Getto (nicht überprüft)

Mi. 7 Feb 2024 - 00:05

Antwort auf von Petra Pausch (nicht überprüft)

Wie definieren Sie denn "psychisch krank", Frau Pausch? Wann endet mein Recht auf freie Entscheidung zum Suizid?

Lötgering (nicht überprüft)

Fr. 2 Feb 2024 - 19:02

eine gute Sachdarstellung.

Das Urteil kann in der Tat nicht überzeugen - es lässt ratlos zurück und beeinträchtigt vor allem die Chancen psychisch kranker Menschen als Suicidenten angesichts unerträglicher psychischer Leiden.

Manfred Lötgering

Ich hoffe, dass die GBS finanziell hilft und der Arzt zu einem neuen gerechten und vernünftigen Urteil kommt (in der nächsten Instanz).

Christian Getto (nicht überprüft)

Mi. 7 Feb 2024 - 00:00

Das Urteil ist völlig inakzeptabel!
Ich habe vor knapp 30 Jahren nach meiner Scheidung eine Gesprächstherapie gemacht. Bin ich womöglich deshalb als "psychisch krank" einzustufen und kann folglich eine Hilfe der zB DGHS nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn meine diversen Alterswehwehchen überhandnehmen und/oder meine angesichts Klimawandel, Rechtsradikalismus und allgemeiner Kriegstreiberei etc.wachsende Lebenssattheit mich veranlassen, diese Welt "vorzeitig" verlassen zu wollen??

Walter Neuschitzer (nicht überprüft)

Mi. 7 Feb 2024 - 10:16

Das Ganze betrachte ich mit gemischten Gefühlen.
Wenn ein Psychiater urteilt, ohne den Patienten jemals gesehen zu haben, und nur seine Weltanschauung einfließen lässt, halte ich das für gründlich daneben. Die psychiatrische Haltung der generellen Entmündigung halte ich auch für abzulehnen.
Jemanden aktiv zu töten oder ihm in einem psychotischen Zustand Selbstmord zu ermöglichen, wäre im Allgemeinen auch falsch. Aber die Unterstützung war anscheinend nicht in einem psychotischen Zustand, der ja sonst auch der anwesenden Mutter aufgefallen wäre.

M. K. (nicht überprüft)

Do. 15 Feb 2024 - 09:52

Ich finde das Urteil nicht richtig!
Arme Menschen, die psychisch krank sind, sich jahrelang quälen, unzählige erfolglose Behandlungen hinter sich haben und doch ewig in dem Körper gefangen bleiben sollen….Sterbehilfe in den Fällen ein unendlicher Hürdenlauf! Harter suizid wird somit gefördert!
Er durfte im Beisein seiner Mutter durch einen Sterbehelfer friedlich sterben ….die Mutter kannte zu 100 % seinen Leidensweg!!…wie viele Gutachten und Zweit- oder Drittmeinungen muss es noch geben? Er hatte einen freien Willen…keine Affekthandlung….haben diese Menschen kein Recht auf unproblematische Sterbehilfe?….
Die Diskussion über Sterbehilfe wird meist von Leuten geführt, die weder geistig noch körperlich selbst schwer krank sind, die überhaupt keine Vorstellung von schwerem langem Leiden haben…..und sich kaum vorstellen können, wie quälend und kräftezehrend die Situationen sein können…….und die Sterbehilfe dadurch immer mehr verkompliziert wird….
Warum gibt es überhaupt den Unterschied zwischen psychischer und körperlicher Erkrankung? Ist das Gehirn nicht auch körperlich? Ist dies unweigerlich erkrankt, heißt das nicht automatisch, dass rationales Denken nicht mehr vorhanden ist….der freie Wille ist durchaus vorhanden!
Ich bin mir sicher, der junge Mann inklusive seiner Mutter wussten genau, was sie taten und waren froh einen humanen sterbehelfer gefunden zu haben…schlimm genug, dass es all diese Krankheiten auf der Welt gibt, umso schlimmer, dass das Leid scheinbar unendlich in die Länge gezogen wird durch extrem komplizierte Regelungen……Sterbehilfe ist sinnvoll, ich empfinde den Arzt als unschuldig und glaube ihm, dass er Mitleid hatte.

Dr. med. Rolf Reitis (nicht überprüft)

Mo. 19 Feb 2024 - 10:01

Eine Schizophrenie ist keine Diagnose. Dazu fehlt die Ursache. Psychoanalytisch ist es allermeist Angst, ja übergroße Angst, die in eine Spaltung der Persönlichkeit führt. Die Ängste in dieser Krankheit können so groß sein und so lange andauern, dass ein assistierter Suizid absolut notwendig sein kann. Es ist übermenschliches Leid, durch übermächtige Angst ausgelöst. Wer diese Angst nicht kennt, ich kenne sie, sollte nicht urteilen dürfen, ob die Assistenz beim Suizid Tötung war.

Rainer Haselberger (nicht überprüft)

Di. 20 Feb 2024 - 18:54

Ich hoffe, dass der EGMR dieses Fehlurteil korrigiert!
Auch ein psychisch Kranker hat eine Würde. Das Recht auf Lebensschutz kann nicht höher stehen als das Recht auf Selbstbestimmung.

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