Sterbehilfe

Autonomie voraussetzen, nicht prüfen

Ende Mai haben Mediziner, Juristen und Ethikerinnen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) einen Aufruf veröffentlicht, der Vorschläge zur Regelung der Suizidhilfe in Deutschland unterbreitet. Die Schatzmeisterin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Ulla Bonnekoh hat hierauf eine Replik verfasst, die vom Präsidenten der DGHS Robert Roßbruch, der Juristin und ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier sowie dem Philosophen und Vorsitzenden der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon mitgetragen wird.

Notausgang

Mobilmachung von Psychiatrie-, Hospiz- und Palliativ-Funktionär:innen

Im Gastbeitrag eines Premium-Forum der FAZ treten Expert:innen verschiedener Fachrichtungen für eine liberale Regelung der Suizidhilfe ein, darunter auch die Autorin dieses Textes. Dies hat eine harsche Replik von renommierten Psychiatrie-Vertreter:innen hervorgerufen. Sie erheben den Vorwurf: Wer vor allem das verfassungsmäßige Persönlichkeits- und Freiheitsrecht sähe, verkenne die existenziellen Krisen dahinter und die große Gefahr normal werdender Selbsttötungen. Unterstützung kommt von Palliativ- und Hospizfunktionär:innen.

Noelias Kampf um das Recht zu sterben

Noelia Castillo wollte sterben. Spanien hat ihr das Recht dazu eindeutig bestätigt. Trotzdem dauerte es fast zwei Jahre, bis sie es in Anspruch nehmen durfte – weil ihr Vater, unterstützt von einer religiösen Anwaltsorganisation, alles daran setzte, ihren Willen zu brechen.

"Am Lebensende – so oder so?"

Am 22. April veranstaltete der Seniorenbeirat der Stadt Jever einen Infoabend unter dem Titel "Am Lebensende – so oder so? Oder Sterben wie die Kessler-Zwillinge? Oder im Hospiz?". Gedacht war dies als Begleitveranstaltung für die Theatergäste des Stückes "Nacht, Mutter" der Landesbühne Nord. Neben Ingo Reichenbächer, Sozialpädagoge beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Friesland, war auch der Autor dieses Textes als Mitglied des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" eingeladen, um Fragen zur Freitodhilfe zu beantworten.

Sitzungssaal des Oberhauses

Oberhaus verhindert Aufhebung des Verbots jeglicher Suizidhilfe

Die absolute Strafbarkeit von Suizidbegleitungen in Großbritannien ist der Erlaubnis in Deutschland entgegengesetzt. Dabei wird für die Ablehnung einer liberalen Handhabung allerdings stets dasselbe angeführt: Vermeintlicher Druck auf vulnerable Menschen. Nun soll diese abstrakte Lebensschutz-Gefährdung "anderen nicht zur Last fallen zu wollen" sich auch auf ein britannisches Reformgesetz beziehen, welches einzigartig strenge Restriktionen enthält. Dennoch ist es ein Drama, dass und wie es am 24. April in London gescheitert ist.

Wie Kirche und Psychiatrie das Verfassungsrecht auf Suizidhilfe aushöhlen

Es droht politische Einflussnahme im Sinne eines zu erhaltenden Lebens als unverfügbares "Gottesgeschenk" und – im säkularen Bündnis mit der Psychiatrie – als Schutz vor innerer oder äußerer Pression zum Alterssuizid. Mit Sorge nehme man eine wachsende "Normalisierung" der Option zur medizinischen Assistenz wahr und die deutschen Bischöfe haben diese in katholischen Pflegeeinrichtungen inzwischen untersagt.

Parlamentsgebäude von Alberta

Alberta und die Sterbehilfe

Mit Bill 18 plant die kanadische Provinz Alberta eine deutliche Einschränkung des Zugangs zur medizinisch assistierten Sterbehilfe. Der Gesetzentwurf verzichtet auf ein formales Verbot, setzt aber auf zusätzliche Hürden, Informationsbeschränkungen und Verzögerungen. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung individueller Autonomie – ein Argument, das auch in der deutschen Diskussion um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eine zentrale Rolle spielt.