Gesundheit

Suizidhilfe im Senioren- und Pflegeheim

Es ist ein heikles Thema: Wie verhalten sich Betreiber von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht mehr leben möchten? Und in ihrem Zimmer in der Einrichtung die Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person in Anspruch nehmen wollen, die ihnen das dafür erforderliche Medikament beschafft?

Berliner Verwaltungsgericht

Im Zweifel gegen den Angeklagten?

Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.

SPD-Positionierung zu Schwangerschaftsabbruch und Fetenschutz

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich in einem am 25. Juni veröffentlichten Positionspapier für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Gleichwohl soll es aber weiterhin "klare gesetzliche Voraussetzungen" geben, die mit einem "Schutzkonzept für das ungeborene Leben" auszutarieren wären. Doch (wie) kann das funktionieren?

"§ 218 StGB ist kein guter Kompromiss"

Heute haben sich 42 Verbände und Organisationen, darunter die Giordano-Bruno-Stiftung und der Zentralrat der Konfessionsfreien, an Bundeskanzler Scholz, die Bundesminister*innen und die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien gewandt. In einem Offenen Brief fordern sie die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen.

"Medical Students for Choice"

My Voice, My Choice – Kampagnenstart in Deutschland

Die Europäische Bürgerinitiative My Voice, My Choice ist ein bemerkenswertes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement und transnationale Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Über 150 Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um das Recht auf sichere Schwangerschaftsabbrüche in der gesamten EU zu fördern. Die Initiative zeigt, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gestaltung der Politik teilnehmen und Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können.

Wie geht es ungewollt Schwangeren in Deutschland?

Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungssituation regional sehr unterschiedlich ist. Dies gilt sowohl für die Versorgung mit Beratungsstellen als auch für die Versorgung mit Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Hier besteht vielfach noch erheblicher Verbesserungsbedarf.

Publikum

Wissen statt Gewissheit

Reproduktionsmedizin – das ist ein sperriges Wort. Doch Themen wie Abtreibung, Leihmutterschaft oder Eizellspende, die damit gemeint sind, sorgen für aufgeheizte Diskussionen und eine Spaltung in unversöhnliche Lager. Die Debatte, die jüngst nach den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zum Thema Schwangerschaftsabbruch entbrannte, zeigt: Solche Fragen haben das Zeug, in eine Art Kulturkampf auszuarten.

"May the Foreskin be with you!"

Heute jährt sich das "Kölner Urteil" vom 7. Mai 2012 zum zwölften Mal. Die alljährliche Demonstration mit Kundgebung in Köln wurde bereits am 4. Mai abgehalten und live gestreamt. Wer das verpasst hat, kann weiterhin den Mitschnitt abrufen bzw. sich das fast dreistündige Video in kleinen Häppchen gönnen.

Charité Campus Virchow-Klinikum

Vier Jahre Haft für einen Kardiologen von der Charité

Nur knapp drei Wochen nach der Verurteilung des Suizidhelfers Dr. Turowski ist ein Prozess um Sterbeverkürzung bei zwei schwerstkranken Intensivpatienten zu Ende gegangen. Am 26. April wurde der Herzmediziner und Charité-Oberarzt Dr. S. (56) ebenfalls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In beiden – durchaus unterschiedlichen – Fällen gingen die Richter von einem "minder schweren" Tötungsdelikt aus.