FRANKFURT. (hpd) Wenn ein Mensch zu Kriegsdiensten zwangsrekrutiert werden soll, entsteht angesichts der damit verbundenen Freiheitseinschränkung und der Gefährdung von Leib und Leben ein Interessenskonflikt, so dass es naheliegt, die lebensgefährliche Freiheitsberaubung mit dem Verweis auf das Recht auf Leben und Selbstbestimmung abzulehnen.