Inge Hüsgen

Die Autorin ist die Chefredakteurin des "Skeptiker", der Vierteljahreszeitschrift der GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften) sowie Redakteurin beim Humanistischen Pressedienst.

Artikel der Autorin

Grafische Zusammenfassung des Freedom of Thought Report

Blasphemie: Wenn "Gotteslästerung" mit dem Tod bestraft wird

Über die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in Ländern, die Blasphemie oder "Gotteslästerung" per Gesetz verbieten. In einigen Ländern droht Betroffenen die Todesstrafe oder mehrere Jahre Gefängnis. Der jetzt erschienene "Freedom of Thought Report 2024" der Organisation Humanists International wirft ein Schlaglicht auf diese gravierende Verletzung der Menschenrechte von nicht-religiösen Menschen.

Karnevalswagen von Jacques Tilly beim Düsseldorfer Rosenmontagszug 2017

Wie die Trump-Regierung das Recht aufAbtreibung pulverisiert

Noch im Wahlkampf äußerte Donald Trump sich zurückhaltend zum Thema Abtreibung. Doch schon jetzt besteht kein Zweifel mehr, dass die kommenden vier Jahre zu einer harten Probe werden – für alle, die in den USA für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch kämpfen. Mühsam errungene Freiheiten werden mit einem Federstrich zunichte gemacht, aber verurteilte Abtreibungsgegner wieder auf freien Fuß gesetzt.

Weniger Religion, mehr "gesunder Menschenverstand"

Polens Bildungsministerin will den Religionsunterricht an Schulen halbieren. Nur noch eine statt derzeit zwei Stunden Religionsunterricht an öffentlichen weiterführenden Schulen, das hat Polens Bildungsministerin Barbara Nowacka jetzt per Verordnung festgeschrieben. Doch die katholischen Bischöfe kündigen Protest an.

In Italien dürfen Schwule jetzt Priester werden

Ist es ein Schritt der katholischen Kirche in Richtung sexuelle Diversität? Oder steckt bloß die Sorge vor Priestermangel dahinter? Für Überraschung sorgte die Nachricht allemal: Die Italienische Bischofskonferenz (CEI) lässt künftig auch schwule Männer für die Ausbildung zum Priester zu.

Düsseldorfer Gericht: Schulunterricht nur ohne Gesichtsschleier

Ein Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen darf eine Schülerin mit Vollverschleierung vom Unterricht ausschließen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach Ansicht der Kammer beeinträchtige die weitgehende Bedeckung des Gesichts den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule – die Glaubensfreiheit sei demgegenüber von untergeordneter Bedeutung.

Wer einmal raus ist, schafft den Absprung

An den Weihnachtstagen trifft man sich mit der Familie und mit Freunden, während die Kirchen leer bleiben. Nur eines von vielen Beispielen, dass religiöser Glaube in Deutschland zusehends an Einfluss verliert. Das gilt nicht nur für die großen Kirchen, sondern auch für andere Formen von Religion. Zu diesem Ergebnis kommt der vor kurzem veröffentlichte Auswertungsband der 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU).