Hella Camargo

Jahrgang 1980, hat Germanistik und romanische Philologie studiert. Da sie in eine römisch-katholische Familie hineingeboren wurde und dreieinhalb Jahre auf einer katholischen Grundschule verbracht hat, war der Grundstein zum Atheismus früh gelegt. Heute baut sie lieber auf ihren Gerechtigkeitssinn als auf kirchliche Gebote.

Artikel der Autorin

Exorzismus (Symbolbild)

Bistum Chur wird keinen Exorzisten mehr benennen

Nachdem der letzte Exorzist des Bistums 2020 starb, hat die Suche nach einer Nachfolge nun ein Ende. Jedoch nicht, weil der passende Kandidat gefunden wurde, sondern weil Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur und Humanmediziner diese Position für überflüssig hält. Der Ansatz Menschen, die sich besessen glauben, medizinische, psychologische und psychotherapeutische Hilfe zukommen zu lassen, wird in der Schweiz vielfach begrüßt.

Zum Tode verurteilter Sänger kämpft gegen Anti-Blasphemiegesetze

2020 wurde der Gospel-Sänger Yahaya Aminu Sharif wegen eines per WhatsApp-Messengerdienst versendeten Liedes der Blasphemie beschuldigt und von einem Sharia-Gericht zum Tode verurteilt. Nach weiteren Verhandlungen vor unterschiedlichen weltlichen und religiösen Gerichten wendet sich der Künstler nun an den Obersten Gerichtshof Nigerias. Dabei geht es ihm nicht nur um einen Freispruch für sich, sondern darum, die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung als verfassungswidrig kippen zu lassen.

Satanic Temple klagt wegen strikter Abtreibungsgesetze

Nach dem Fall des Grundsatzurteils "Roe v. Wade", das in den USA ein Recht auf Abtreibung bedingte, haben einige Bundesstaaten den Zugang zu legalen, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen stark eingeschränkt oder bis auf wenige Ausnahmen verboten. Zu diesen Bundesstaaten gehören auch Indiana und Idaho. Der Satanic Temple hat nun in beiden geklagt, da die neuen Gesetze religiöse Überzeugungen ausklammerten und die Rechte der Temple-Mitglieder verletzten.

Laut Umfrage ist jeder dritte Mensch religiöser als seine Eltern

Eine Umfrage bei über 18 jährigen in Indonesien und Malaysia zu Religion, Geschlechterrollen und medialer Repräsentation zeigt Trends in der Lebensausrichtung auf. Zwar schätzen sich 33 Prozent der Befragten als religiöse Regeln strikter als die eigenen Eltern einhaltend ein, jedoch stützen sie sich dabei auch auf moderne Technik, wie Gebets- und Datingapps und versagen sich Konsum nicht, so lange er als halal und mit der Sharia konform eingeschätzt werden kann.

Russland: Gesetz zur weiteren Einschränkung von LGBT-Rechten auf den Weg gebracht

Mit kräftiger Unterstützung der russisch-orthodoxen Kirche versucht die russische Regierung, eine vermeintlich auf Tradition basierende Form von Leben und Zusammenleben zu kreieren. Diese soll als Schutz gegen vorgeblich ausländische Werte dienen. Besonders abgesehen hat die Regierung es dabei auf Menschen der LGBTQIA+-Gemeinschaft. Das russische Unterhaus Duma hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches das Zeigen oder das Besprechen von nicht heterosexuellen Lebenswelten unter Strafe stellt.

Oberster Gerichtshof kann sich nicht für oder gegen Hijab-Verbot entscheiden

Anfang des Jahres hatte der südindische Bundesstaat Karnataka ein Verbot religiöser Symbole – wie zum Beispiel safranfarbene Schals oder Hijabs – in Bildungseinrichtungen erlassen. Nach zahlreichen muslimischen Protesten und Klagen sollte der Oberste Gerichtshof  Indiens entscheiden, ob das Verbot Bestand und womöglich Vorbildwirkung für andere Bundesländer haben könne; jedoch konnten sich die beiden Richter nicht einigen.

Pro-Life-Flaggen vor einer Klinik

Einrichtung von Schutzzonen rund um Abtreibungskliniken

Vergangene Woche haben die britischen Abgeordneten parteiübergreifend für Schutzzonen um Kliniken gestimmt, in denen auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Schwangere dürfen, wenn die weiteren Entscheidungsebenen zustimmen, in einem Umkreis von 150 Metern zu einer solchen Einrichtung nicht belästigt werden. Wer sich nicht an die Schutzzonen hält, soll in Zukunft mit Haft bis zu sechs Monaten bestraft werden. Abtreibungsgegner*innen sehen ihre Rechte beschnitten.

Bischof: Eine Frau kann nur vergewaltigt werden, wenn sie es will

Bei einem Fernseh-Interview hatte Bischof Chrysostomos von Dodoni die Position der orthodoxen Kirche zum Verbot von Abtreibung bekräftigt. Für seine weiteren Ausführungen, dass es auch bei einer Schwangerschaft als Konsequenz einer Vergewaltigung keine Ausnahme geben solle, erntete er jedoch Kritik, sowohl aus der Politik als auch von seiner Kirche. Chrysostomos hatte erklärt, dass eine Frau nur vergewaltigt werden könne, wenn sie es denn wolle, und die Entstehung einer Schwangerschaft ihrer Mithilfe bedürfe.

"Nur ja ist ja" – Gesetz zur Garantie sexueller Freiheit tritt in Kraft

Nach jahrelangem zähen Ringen tritt in Spanien heute ein neues Gesetz in Kraft, das aktive Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig macht. Das Gesetz bewertet nicht nur Formen sexualisierter Gewalt neu, sondern will eine Gesellschaft formen, in der diese seltener werden und Betroffene bessere Unterstützung erfahren. Während Rechte nun Männer unter Generalverdacht sehen und Gerichte teilweise Schwierigkeiten in der Beweisführung erkennen, freuen sich viele darüber, dass so patriarchale Strukturen aufgebrochen werden könnten.