Angesichts geplanter Einkommensteuer- und Wohngeldreform
Deutsches Kinderhilfswerk warnt vor weiteren finanziellen Belastungen und Ungleichbehandlungen von Familien
Da sich durch die geplanten Reformen die Schere zwischen der maximalen Entlastungswirkung des Kinderfreibetrages und dem Kindergeld immer weiter öffne, entstehe eine finanzielle Schieflage zulasten von Familien aus dem unteren und mittleren Einkommenssegment. Das Deutsche Kinderhilfswerk findet daher, dass die geplanten Anpassungen in die völlig falsche Richtung gehen.
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„Der Kinderfreibetrag in Deutschland ist seit langem sozial ungerecht, da er einkommensstarke Familien deutlich stärker entlastet als Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen über das Kindergeld begünstigt werden“, erläutert Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Dieses Missverhältnis werde sich durch die geplante Einkommensteuerreform weiter verschärfen. „Die Arbeiterwohlfahrt spricht in einer aktuellen Studie davon, dass die Besserstellung von Haushalten mit Kindern, die vom Kinderfreibetrag steuerlich profitieren, bis 2028 von derzeit 127 auf maximal 151 Euro pro Monat anwachsen würde. Hochgerechnet auf die ersten 18 Lebensjahre eines Kindes entspräche das einer Differenz zwischen maximaler Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag und dem Kindergeld von über 32.000 Euro. Gleichzeitig sollen das Wohngeld, der Kindersofortzuschlag und der Unterhaltsvorschuss zusammengestrichen werden. In der Summe gehen diese geplanten Anpassungen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerks in die völlig falsche Richtung“, betont Lütkes.
„Beim Wohngeld sollen in den nächsten beiden Jahren insgesamt mehr als 2,6 Milliarden Euro eingespart werden. Schätzungen zufolge könnten infolge der Wohngeldreform rund ein Drittel der bisherigen Haushalte den Anspruch auf Wohngeld komplett verlieren, darunter sehr viele Familien mit Kindern“, so Anne Lütkes weiter. Zusätzlich könne mit dem Wegfall des Wohngeldes auch der Anspruch auf den Kinderzuschlag entfallen, wodurch diesen Familien eine finanzielle Doppelbelastung drohe. Eine signifikante Steigerung der Kinderarmut in Deutschland wäre die Folge. Zudem könnten viele Familien gezwungen sein, in eine günstigere und damit häufig kleinere Wohnung umzuziehen, was sich in vielen Fällen negativ auf die Situation der Kinder auswirken könnte. „Der Bundestag sollte hier die Kritik des Bundesrates ernst nehmen, der in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Gefahr aufgezeigt hat, dass durch die Kürzungen mehr Haushalte mit geringem Einkommen ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnkosten nicht mehr eigenständig decken könnten und auf Grundsicherung angewiesen seien", mahnt die Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks.
Es sei eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass sich durch das geplante Einkommensteuerreformgesetz die Schere zwischen der maximalen Entlastungswirkung des Kinderfreibetrages und dem Kindergeld immer weiter öffne. Das Gegenteil müsse erreicht werden. „Zusammen mit den vorgesehenen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und der geplanten ersatzlosen Streichung des Kindersofortzuschlags entsteht insgesamt eine finanzielle Schieflage zulasten von Familien aus dem unteren und mittleren Einkommenssegment. Fakt ist: Eine zukunftsfähige Steuer- und Familienpolitik braucht mehr Gerechtigkeit und nicht weniger“, sagt Anne Lütkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert dafür, insbesondere die Förderung einkommensarmer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben zu setzen. Ziel müsse es sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür benötigten von Armut betroffene Familien Hilfen aus einer Hand und eine klare Anlaufstelle. Es brauche zudem eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen. So fordert es im Übrigen auch das EU-Parlament, das eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie.