Dr. Thomas Heinrichs

Der Autor ist Rechtsanwalt (Schwerpunkt Arbeitsrecht, öffentliches Dienstrecht, Verwaltungsrecht) und Mediator. Er ist Vizepräsident des Humanistischen Verbands Berlin-Brandenburg (HVD BB) und Vizepräsident der Berlin-Brandenburger Akademie.

Artikel des Autoren

Garnisonkirche

Millionengrab Garnisonskirchenturm Potsdam

Für den Garnisonskirchenturm in Potsdam gab es weder einen Bedarf, noch ist das Betriebskonzept der kirchlichen Stiftung Garnisonskirche wirtschaftlich tragfähig. Auch historisch gesehen ist der Turm ein problematisches Symbol. Dennoch wird er wiedererrichtet. Doch bei einer weiteren Finanzierung ist sogar die öffentliche Hand zurückhaltend.

Humanistische "Seelsorge"? Nein Danke.

Religionsgemeinschaften bieten Seelsorge in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Humanistische Organisationen diskutieren darüber, inwieweit analog zur religiösen Seelsorge in diesen Bereichen auch eine nicht-religiöse, humanistische Lebensberatung angeboten werden sollte – und wie man diese nennen soll. Thomas Heinrichs plädiert dafür, eine solche humanistische Lebensberatung keinesfalls "Seelsorge" zu nennen.

Religionskritik und Religionsfreiheit

Aus der Perspektive einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, aus der Perspektive der Emanzipation des Menschen und aus der Perspektive seiner Befreiung aus sozialen Zwängen müssen Religionen kritisiert werden. Aus der Perspektive einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft muss aber auch allen Menschen die diskriminierungsfreie Ausübung ihrer Religion und Weltanschauung gewährt werden, wozu auch gehört, dass man konfessionsfrei sein kann, also keine Religion oder Weltanschauung hat.

Der Islam, eine ganz normale Religion?

Über den öffentlichen Teil der deutschen Islamkonferenz war in der Presse viel zu lesen. Für das Verständnis des Islam in Deutschland aber interessanter war der nichtöffentliche Teil dieser Konferenz, in dem die Vertreter ganz unterschiedlicher muslimischer Organisationen miteinander über die Themen "Integrationsförderung vor Ort", die "Imamausbildung in Deutschland" und "Muslime in Deutschland – deutsche Muslime" diskutierten.

Übergabe der Urkunde

K.d.ö.R.: Ein Grund zur Freude oder zum Bedauern?

Der HVD-BB hat zum 01.01.2018 vom Land Berlin die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen. Soll man sich darüber freuen, weil es ihm damit gelungen ist, die gleiche Rechtsstellung wie die Kirchen zu erlangen oder soll man dies bedauern, weil der Verband damit seine staatskirchenrechtliche Unschuld verloren hat und unter Durchbrechung des Grundsatzes der möglichst weitgehenden Trennung von Staat und Kirche, eine staatliche Rechtsform angenommen hat?

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht weigert sich, über Einrichtung von Ethikunterricht zu entscheiden

Eine Mutter aus Baden-Württemberg hatte darauf geklagt, dass für ihre Kinder ein Ethikunterricht an der Grundschule eingerichtet wird. Bislang gibt es Ethik in Baden-Württemberg erst ab der 7. Klasse. Die Mutter berief sich darauf, dass religiös gebundene Kinder mit dem Religionsunterricht einen moralischen Unterricht erhalten, konfessionsfreien Kindern dagegen kein entsprechender moralischer Unterricht gewährt wird.

Carl Hasenpflug: Die Garnisonkirche zu Potsdam, 1827

Der Staat als Kirchenbauer?

Am Sonntag den 29.10.2017 hat die evangelische Kirche in Potsdam eine – wohl noch symbolische – Grundsteinlegung für den geplanten Wiederaufbau der Garnisonskirche bzw. zunächst nur des 90 Meter hohen Turmes der Garnisonskirche vorgenommen. Hiergegen gab es erhebliche Proteste.