Abtreibungsgegner

Ermittlungsverfahren gegen Abtreibungsgegner eingeleitet

Mitte Februar erstattete das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung. Annen ist Betreiber der Webseiten "abtreiber.com" und "babykaust.de", auf denen er Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als "Auftragsmörder" bezeichnet und Abtreibungen als Steigerungsform des Holocaust bezeichnet. Die Staatsanwaltschaften Mannheim und Kassel nehmen nun die Ermittlungen auf.

Strafanzeige gegen Abtreibungsgegner wegen Volksverhetzung

Auf seinen Internetseiten "babycaust" und "abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.

Das Kreuz mit den 1000 Kreuzen

Am vergangenen Samstag fand im westfälischen Münster der alljährliche 1000-Kreuze-Marsch christlicher Abtreibungsgegner*innen statt. Begleitet von zahlreichen Gegendemonstrant*innen und geschützt von Hunderten Polizisten.  

Religiöser Mob will Zehnjährige an Abtreibung hindern

In Brasilien blockierten gewalttätige "Lebensschützer" stundenlang den Eingang eines Krankenhauses, in dem eine missbrauchte Zehnjährige eine Abtreibung durchführen lassen wollte. Versteckt im Kofferraum eines Fahrzeugs musste das Mädchen in die Klinik geschmuggelt werden, um sich diesem nach brasilianischem Gesetz völlig legalen Eingriff unterziehen zu können.

Prozess gegen Abtreibungsgegner

Am Landgericht Hamburg wird am Freitag, dem 21. August 2020 der Prozess gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der Betreiber einer einschlägigen Webseite ist, wegen seiner fortwährenden Holocaustvergleiche eröffnet. Geklagt hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel.

"Medical Students for Choice"

Von Friseuren und Ärzten

Man stelle sich vor, ein Friseur teilt an seinem Schaufenster mit, dass er die Haare mit der Schere schneidet. Und wird dafür angezeigt, verurteilt und an den Pranger gestellt. Er möge sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen, nur dort dürfe er mitteilen, dass er Haare schneidet; aber nicht, womit. Klingt skurril… ist aber in einem anderen Beruf Standard.

Unterlassungsklage gegen Abtreibungsgegner

Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Klage auf Unterlassung gegen den Betreiber der Website "Babykaust.de" eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat einen bereits angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und will im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden. 

Grüne Tücher sind in Latein- und Südamerika das verbindende Symbol der  Frauenrechtler*innen

Mexiko: 120 Frauen wegen Abtreibung im Gefängnis

Der nordamerikanische Staat Mexiko hat keine einheitliche Gesetzgebung zur Abtreibung. Während in Mexiko-Stadt eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei durchgeführt werden können, wird im wenige Kilometer entfernten Bundesstaat Hidalgo verhaftet, wer versucht, eine Schwangerschaft zu beenden, die nicht Resultat einer Vergewaltigung ist, das Leben der schwangeren Person gefährdet oder bei der ein schwer deformierter Fötus heranwächst.