Leitlinie zum Kinderschutz in der Medizin
Beschneidungsbetroffene werden nicht gehört
BERLIN. (hpd) An der Universität Bonn wird derzeit eine neue S3-Leitlinie zum Kinderschutz in der Medizin erstellt. Dabei werden die Belange der Beschneidungsbetroffenen jedoch nicht beachtet.