Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

Menschenrechtsgerichtshof unter politischem Druck

Ob Russland, die USA oder auch Israel – im weltweiten Maßstab zeigt das Handeln der Akteure die Tendenz, dass das Völkerrecht und die Menschenrechte nicht mehr ernst genommen und eklatant verletzt werden. Der verhängnisvolle Trend setzt sich auf europäischer Ebene fort, Darauf macht die Menschenrechtsorganisation Norwegian Helsinki Committee in einem eindringlichen Aufruf aufmerksam. Der Vorwurf: Die Autorität des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs werde insbesondere in Fragen des Flüchtlingsschutzes von einigen Mitgliedsstaaten des Europarats ganz offen untergraben.

EGMR: Verschlüsselung ist ein Menschenrecht

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ein Grundrecht, das in demokratischen Gesellschaften nicht präventiv von Regierungen aufgebrochen werden darf, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In "Podchasov v. Russland" befindet das Gericht, dass verschlüsselte Kommunikation ein unter der Europäischen Menschenrechtskonvention besonders geschütztes Rechtsgut ist. Es ist zu erwarten, dass das Urteil einen gewissen Einfluss auf die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle haben wird.

Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

EGMR setzt von Dignitas eingeleitetes Verfahren gegen französischen Staat fort

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen, der französischen Regierung die Beschwerden von 31 in Frankreich lebenden Personen zuzustellen und somit das von Dignitas gegen den französischen Staat eingeleitete Verfahren an die Hand zu nehmen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Etappensieg für die Durchsetzung der Wahlfreiheit am Lebensende und dürfte in der derzeitigen politischen Debatte und der Arbeit an einem Gesetzesentwurf zum selbstbestimmten Sterben in Frankreich auf Interesse stoßen.

Kirchliches Missbrauchsopfer wendet sich an Menschenrechtsgerichtshof

Der heute 71-jährige Klaus O. besuchte in den 1960er Jahren die Klosterhauptschule des Benediktinerstiftes Michaelbeuern. Er wurde dort von mehreren Autoritätspersonen sexuell missbraucht: Dem Rektor, dem Erzieher und seinem Lehrer. Zusätzlich erlitt er dort auch physische Gewalt. Er leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Persönlichkeitsstörung nach Extrembelastung sowie einer Angststörung. Infolgedessen war er langjährig arbeitslos und hatte einen entsprechenden Verdienstentgang. Dieser wurde anhand von Parallelbiografien zweier gleichaltriger Schulkollegen errechnet und liegt bei 450.000 Euro.

Eine Gruppe von 31 in Frankreich lebenden Personen klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Eine Gruppe von 31 Personen reichte am 28. April 2023 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Reihe von Beschwerden gegen Frankreich ein. Dieses von DIGNITAS koordinierte, noch nie dagewesene Verfahren dient dazu, das Recht auf Wahlfreiheit über das eigene Lebensende durchzusetzen und den Weg zur Sterbehilfe (Assistierter Suizid und/oder direkte aktive Sterbehilfe) in Frankreich zu ebnen.

Spaghettimonster zieht erneut vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Bruder Spaghettus, der langjährige Vorsitzende und jetzige Ehrenvorsitzende der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V." hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Ziel ist es, die Diskriminierung zu beenden, die ihm durch die Verweigerung widerfährt, auf seinem Personalausweis seine weltanschauliche Kopfbedeckung zu tragen.

Dorota Rabczewska alias "Doda"

Polnisches Blasphemie-Urteil verletzte das Recht auf freie Meinungsäußerung

2009 hatte sich die polnische Sängerin "Doda" in einem Interview zur Entstehung der Bibel geäußert. Ihrer Hypothese, wonach das Buch von Menschen unter dem Einfluss von Alkohol und rauchbaren Kräutern geschrieben worden sei, stimmten einige nicht nur nicht zu. Zwei Personen, unter ihnen ein Politiker der polnischen rechtskonservativen PiS-Partei, klagten 2012 sogar. Nach zahlreichen Verurteilungen und Instanzen zog Doda vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und gewann. Die Verurteilung der Künstlerin durch polnische Gerichte verletzt das Recht auf freie Meinungsäußerung.