Kirchen dürfen auch weiterhin munter in die Taschen von Nicht-Mitgliedern greifen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute über das "besondere Kirchgeld" geurteilt. Es befand den in Deutschland durch das Kirchgeld praktizierten Zugriff der Kirchen auf das Einkommen von Nichtkirchenmitgliedern für rechtens.