Notwendige Klarstellungen
(hpd) Die beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2013 sind richtig. Sie bringen zum Ausdruck, dass in einer pluralistischen Gesellschaft nicht jegliche Indoktrination von Kindern aufgrund religiöser elterlicher Vorstellungen akzeptiert werden muss – und (im Interesse der Kinder) nicht akzeptiert werden darf.