Gleichbehandlungsgesetz

Symbolbild

Wie viel Religion verträgt die aufgeklärte Gesellschaft?

Trotz abnehmender religiöser Bindung in der deutschen Gesellschaft ist Religion allgegenwärtig. Der Staat ist zur Gleichbehandlung verpflichtet und sollte religiöse Privilegien abschaffen, statt ausweiten, meint unsere Kommentatorin. Denn gegen Rücksichtnahme auf die religiösen Ansichten des Einen lässt sich zwar nichts einwenden, sie darf in einer aufgeklärten, pluralistischen Gesellschaft aber nicht die Rechte des Anderen beschränken.

Michael Wladarsch

Klage gegen Privilegien der Kirchen

Am 30.05.17 wird vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) die Klage des ersten Vorsitzenden des Bundes für Geistesfreiheit München (BfG München), Michael Wladarsch, verhandelt. Wladarsch weigert sich für die Räume seines Designbüros in der Georgenstraße, das gleichzeitig Sitz des BfG München ist, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

Diskriminierungsrisiko: Weltanschauung

Ein Bekenntnis zum Humanismus ist nicht karrierefördend. Eine solche steile These ergibt sich zwar nicht zwingend als das Ergebnis einer Studie des Rechtsanwaltes und Philosophen Dr. Thomas Heinrichs für die "Antidiskriminierungsstelle des Bundes". Sie wäre aber ein gutes anschließendes Diskussionsthema. Die Studienergebnisse von Heinrichs wurden jetzt veröffentlicht. Der Kulturwissenschaftler Dr. Horst Groschopp interviewte den Autor.

Gläserne Wände

BERLIN. (hpd) Am heutigen Tag veröffentlicht der Humanistische Verband Deutschland (HVD) einen Bericht, der die Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland thematisiert. In der Broschüre werden nicht nur die Benachteiligungen aufgeführt; es werden auch Vorschläge unterbreitet, wie diese abzuschaffen sind.

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt

Antidiskriminierungsstelle toleriert Geschlechterdiskriminierung

BERLIN. (hpd) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine Einrichtung, die sich - wie der Name schon andeutet - mit der Aufklärung über und dem Kampf gegen Diskriminierungen aus unterschiedlichsten Gründen (Religion, Geschlecht, ethnische Herkunft u.a.) beschäftigt. Aktuell ruft sie unter dem Motto "Gleiches Recht. Jedes Geschlecht." zu einem für den 16. September geplanten Aktionstag in Berlin auf.

Arbeitsgericht Frankfurt/M.

Zwei Urteile gegen konfessionslose Bewerber

BERLIN / FRANKFURT. (hpd) Eine Referentin für Antirassismus wurde vom Diakonischen Werk aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit abgelehnt, ein Assistenzarzt von einer evangelischen Klinik. Sie stand nach einem Sieg vor dem AG Berlin kürzlich vor dem LAG Berlin-Brandenburg, er vor dem AG Frankfurt/M. Ihr beschied der konservative Richter, die Kirche dürfe Konfessionslose diskriminieren. Er musste sich anhören, seine völlig aussichtslose Klage sei reine Prinzipienreiterei. Der hpd sprach mit den beiden.