Gotteslästerung

Strafjustizgebäude Hamburg

Gotteslästerungs-Prozess: Verfahren eingestellt

Das Strafverfahren gegen vier Angeklagte, die sich vor dem Amtsgericht Hamburg wegen "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" (§ 166 Strafgesetzbuch) verantworten mussten, ist nach Paragraf 153a Strafprozessordnung vorläufig eingestellt worden. Zwei der Angeklagten schieden bereits vor dem Prozess mit einer Geldauflage aus dem Verfahren aus. Die beiden verbliebenen Angeklagten stimmten in der Hauptverhandlung der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro an eine Menschenrechtsorganisation zu.

Die Humanisten Leer fordern von Bundesjustizminister Buschmann die Abschaffung des alten Gotteslästerungs-Paragraphen

Nicht nur im Iran oder in Saudi-Arabien drohen Gotteslästerern harte Strafen. Auch im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) findet sich ein Paragraph, der für Religionskritiker ungeahnte Folgen haben kann. Die Humanisten Leer haben sich im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe "Humanistische Gespräche" mit dem Paragraphen 166 StGB beschäftigt. Sie fordern nun von Bundesjustizminister Marco Buschmann dessen Abschaffung.

Freispruch für "Gotteslästerer"

In zweiter Instanz wurde der pensionierte Lehrer Albert Voß gestern durch das Landgericht Münster vom Vorwurf des Verstoßes gegen den sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" §166 StGB freigesprochen. Für "gotteslästerliche" Sprüche auf der Heckscheibe seines Autos war er im Vorjahr durch das Amtsgericht Lüdinghausen in erster Instanz schuldig gesprochen worden.

Verletzte religiöse Gefühle

WARNUNG: Dieser Text könnte Ihre religiösen Gefühle verletzen!

Es gibt Zeiten, da beneidet man als Journalist Gernot Hassknecht, den cholerischen älteren Herrn aus der ZDF-Satiresendung heute-show, der brüllend seinen Frust über die Unsäglichkeiten der Gegenwart kundtut. Ein Bedürfnis, das mich in jüngster Zeit angesichts der Unmengen an verletzten religiösen Gefühlen und ihrer heldenhaften Verarztung durch die Justiz mehr als einmal überkam.