Keine Heimopferrente für kirchliche Missbrauchsopfer
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) will den Antrag auf Heimopferrente eines Opfers sexueller Gewalt in einer Pfarre nicht prüfen. Somit wird Markus (Name geändert) weiterhin alleine für sein schwieriges Leben aufkommen müssen.